Abdichtung von einem Sicherungskasten
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.
Abdichtung von einem Sicherungskasten
Abdichtung von einem Sicherungskasten
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Nein
Nein -
Das kommt drauf an!
Der Wasserschaden in einer Wohnung des mehrstöckigen Wohnhauses in Berlin hat einen Kurzschluss im Sicherungskasten einer unterliegenden Wohnung verursacht. Ist es ein Baumangel? Müssen die Sicherungskästen abgedichtet werden? das ist dann wohl ein Folgeschaden des Wasserschadens und die Reparatur des Sicherungskastens fällt dann an den Verursacher des Wasserschadens bzw. an die Gebäudeversicherung, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt.Ein innerhalb einer Wohnung liegender Sicherungskasten muss nicht abgedichtet sein. Die Aussage von Herrn Tilgner ist spezifizierungsbedürftig.
Der Elektrokasten muss natürlich nicht abgedichtet werden.
Aber je nach dem, was darüber ge- oder verbaut wurde, ist dann darüber eine Abdichtung einzubauen.
Was genau ist denn darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Der Sicherungskasten befindet sich in einer ...
Der Sicherungskasten befindet sich in einer ... -
Dann nicht!
Der Sicherungskasten befindet sich in einer Versorgungs- bzw. Installationsschacht, hinter der die Personenaufzugsshacht platziert ist. Abgedichtet werden muss nur, wenn sich direkt darüber ein Badezimmer befindet. Dann besteht diese regelgerechte Abdichtungspflicht aber auch nur in dem Bad, nicht für den Stromkasten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Also wieder zurück auf 1.)
Also wieder zurück auf 1.)