E-Installation DIN 18015-2 Mindestausstattung
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E-Installation DIN 18015-2 Mindestausstattung

E-Installation DINAbk. 18015-2 Mindestausstattung
  • Name:
  • Björn Weihrauch
  1. da

    da
  2. Hallo Herr Filusch

    Hallo Herr Filusch
  3. deshalb

    deshalb
  4. die

    die
  5. Wenn Sie die DIN nicht kaufen wollen ...

  6. Es ist doch nur der Notarvertragsentwurf ...

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag liebe Experten, wir brauchen dringend Rat zum Thema E-Installation DINAbk. 18015-2 Mindestausstattung. Diese "Norm" wurde 2011 wohl überarbeitet. Im Forum finde ich uneinheitliche Aussagen.

    Sachverhalt: Neubau massive Doppelhaushälfte 126 m² + unausgebautes DGAbk. (Notar-Entwurf wird gefertigt), mit Bauträger (seriös, stadtbekannt, vermögend aber unglaublich knauserig). Vorweg: Es besteht KEINE Alternative woanders zu bauen.

    Baubeschreibung: E-Installation unter Putz ab Hausanschluss-Kasten wird nach den VDE und EVU Vorschriften und DIN STANDORT ausgeführt. Dann Auflistung der Steckdosen und Brennstellen, keine weiteren wichtigen Angaben. Wir wollten in der BB "Installation nach DIN 18015-2" haben, daraus hat er "DIN STANDORT" gemacht. Einen Installationsplan gibt es nicht, den macht der Installateur erst wenn sein Gewerk beginnt und dieser mit uns die Aufteilung abspricht.

    Der Bauträger meint auch, dass er keinerlei TV & Telefonanschlüsse machen muss, das müssten wir nachher mit dem Installateur besprechen.

    Das kann doch nicht nach den aRdB sein, oder? Neubau auf diesem Niveau, ist das erlaubt? Mir geht es darum, ist er wenn in der BB die o.g. Formulierungen stehen nicht an die Mindestausstattung gebunden?

    Die Käufer der anderen Doppelhaushälfte haben pro zusätzl. Steckdose/Schalter 50 € brutto an den Installateur gezahlt. Ich sage schon mal vielen Dank für die Antworten! hat er wohl nicht nur alle Grundstücke und Architekten, sondern auch noch die DIN Standort eingekauft. Sie meinen sicher DIN Standard.

    Es scheint aber zu funktionieren das Vertriebskonzept. Also nicht so lange zögern, sonst sind die guten Grundstücke weg. Sorry!

    Den Vertrag sollten Sie vor Unterschrift aber von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

    Grüße! ... dass es Standard heißen könnte habe ich noch nicht bedacht. Vielleicht hat er sich verschrieben, denn in der Tat steht in der Baubeschreibung "Standort".

    Doch ob das rechtssicher ist ...

    Grüße ja der Anwalt! Im Netz finden Sie was über die 18015-2 von 11/2010.

    Und Ihr Baubegleiter kontrolliert das und weiteres dann im Bauablauf. Sie haben doch hoffentlich schon einen? hatte ich natürlich gelesen und deshalb wollte ich die Formulierung in der Baubeschreibung haben.

    Die Häuser sind bis dato alle ohne Mängel, aber ich werde mich wahrscheinlich nach einem Baubegleiter umsehen müssen schauen Sie doch mal hier: Da sehen Sie in schönen Übersichten, bei welchem Ausstattungsstandard (DIN-Mindest, DIN-Standard, DIN-Komfort usw.)

    Davon mal abgesehen haben wir in Deutschland weitgehend Vertragsfreiheit, d.h. WENN sie einen Bauvertrag unterschreiben, wo drinsteht: "allgemeine Elt-Installation nach DIN 18015-2 Standard jedoch OHNE Telefon und TV", dann können Sie sich hinterher nicht darauf berufen, dass in DIN 18015-2 auch Telefon und TV enthalten gewesen wäre. Klären Sie vorher wer was wie baut und zu welchem Preis. Es ist doch nur der Notarvertragsentwurf gefertigt. Sie brauchen also nur sagen, was Sie vereinbart haben wollen und dies denn dann auch in den Vertrag aufnehmen zu lassen und gut.
    Also, wo ist denn dann dass Problem. Bestehen Sie auf eine dahingehende Formulierung in dem noch zu fertigenden Notarvertrag aus derer hervor geht, dass DIN-gerecht gearbeitet wird und auch die entsprechenden Brennstellen, Steckdosen und Auslässe und was weiß ich nicht noch alles entsprechend genau ebenfalls dieser Norm ausgeführt werden und gut isss.
    Mir freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. Das Problem ist:

    Foto von wiki

    Das Problem ist:

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