Info: Vereinbarung von 0 € anrechenb. Kosten nach § 10 (3a) HOAI
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Info: Vereinbarung von 0 € anrechenb. Kosten nach § 10 (3a) HOAI

Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Beschluss vom: 14.08.2008
Aktenzeichen: 24 U 60/08
Rechtsgebiet (e): ZPO, HOAIAbk.
Vorschriften: ZPO § 522 Abs. 2 HOAI § 4 Abs. 1 HOAI § 4 Abs. 4 HOAI § 10 HOAI § 10
Abs. 3a HOAI § 10 Abs. 4
Interessantes Urteil zu vereinbarten anrechenbaren Kosten i.H.v. 0 € für die Mitverarbeitung vorhandener Bausubstanz gem. HOAI § 10 (3a). Demnach ist, da eine solche Vereinbarung zunächst einmal zulässig ist (zumindest solange eine Mindestsatzunterschreitung nicht erfolgt), ein Nachtarocken nicht mehr möglich. Entsprechende Vorsicht ist also geboten (insbesondere bei Auftragsdruck).
Grüße
Hinweis: unter dem o.g. Az ist das Urteil einsehbar. Damit keine Bedenken wg. des Urheberrechts seitens des Forums entstehen können, wird hier auf ein Einstellen des Urteils als PDF verzichtet. Zu finden ist das PDF auf der HP

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN