Anfahrtskosten Architekt Stundenweise / Kilometerpauschale
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Anfahrtskosten Architekt Stundenweise / Kilometerpauschale

Hallo liebes Forum,
habe einen sehr gute Drath zu unserem Architekt gehabt, waren wirklich zufrieden. Bis jetzt die Schussrechnung gekommen ist.
Wir sollen noch für die Bauleitung ca. 4000 € nachzahlen, die Stunden wurden auch geleistet und ich bin auch gewillt Sie zu zahlen.
Allerdings stören mich die Anfahrtskosten erheblich, diese liegen bei ca. 2000 €. Es werden ein Stundensatzt für die Anfahrt 60,- € zzgl. 0,70 € nochmal als Kilometergeld abgerechnet.
Über die Anfahrkosten wurden nie gesprochen bzw. was schriftlich ausgearbeitet.
Meine Frage ist das Korrekt so
Danke
MaxiMusterfrau
  • Name:
  • MaxiMusterfrau
  1. Zeithonorar und Nebenkosten ...

    für Auslagen (hier: Fahrtkosten und Anfahrtszeit) des Architekten können berechnet werden. Um eine Berechnung der Nebenkosten auszuschließen muss dies bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten werden.
    Zu bemängeln an der Rechnung, ohne Kenntnis derselben, bezüglich der Fahrtkosten ist, dass nur die steuerlichen Höchstsätze, derzeit bei 0,30 EUR/km, angesetzt werden dürfen, sofern der Architekt keine höheren Aufwendungen (in Ihrem Fall 0,70 EUR/km) nachweisen (und belegen) kann.
    Zulässig ist in jedem Fall der Stundenansatz i.H.v. 60,00 € als Zeithonorar. Abweichendes (bspw. Höhe des Stundensatzes bei Fahrtzeiten) hätten Sie nur vor Auftragserteilung schriftlich vereinbaren können und müssen. Ggf., da Ihr Bauvorhaben nicht bekannt ist, wären Sie mit einer Einzelbeauftragung der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) nicht günstiger "weggekommen".
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    Besprechen Sie sich mit Ihrem Architekten (mit dem Sie bisher doch zufrieden waren) und lassen Sie sich dessen Berechnung erläutern, insbesobere die Ermittlung des Ansatzes für die Fahrtkosten.
    MfG
    Ralph Kaiser

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN