Bauantrag für Terrassenüberdachung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bauantrag für Terrassenüberdachung

Hallo zusammen!

Ich komme aus Nordrhein-Westfalen und möchte meine Terrasse überdachen lassen. Da die Tiefe 3,90 Meter beträgt, ist ein Bauantrag notwendig.

Das fertigende Unternehmen möchte rund 1.500 € für den Bauantrag mit allen Zeichnungen. Alleine traue ich es mir doch nicht zu, den Lageplan und die Berechnungen nach DINAbk. durchzuführen.

Sind die 1.500 € angebracht oder soll ich hier im Forum einen Auftrag vergeben?

Beste Grüße Lars-Daniel

  1. Gebührenordnung für Architekten

    Ein Architekt mit Nachweisberechtigung muss tätig werden und entsprechende Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Seine Leistungen werden mit seiner Unterschrift unter den Antrag erbracht. Die Höhe der Gebühr ist von der Herstellungssumme abhängig. Für die Beurteilung der genannten Summe fehlen somit die Grundlagen. Sie sollten weitere Angebote einholen.
  2. Die Terrassenüberdachung ...

    Die Terrassenüberdachung wird ja keine 20.000 bzw. 25.000 kosten, daher kann das Honorar frei vereinbart werden.

    Andererseits, alle Zeichnungen fertigen, Statik (?) das ist nicht mal so eben in 5 Minuten gemacht.

    In der derzeitigen Situation im Baugewerbe werden auch kaum irgendwelche Bauvorlageberechtigte irgendeinen Kampfpreis abgeben. Und falls ja, sollte man sich fragen, warum.

    Vom Ablauf her ist es sicherlich das Einfachste. Deshalb würde ich es annehmen. Viel günstiger würde das nach meiner Meinung nach eh nicht werden.

    Zur HOAIAbk. gibt es nen Rechner im Netz

  3. zweite Möglichkeit

    Sie fragen bei weiteren Herstellern nach, die den Antrag für lau machen. Zeichnung und Statik muss es für die Herstellung schon geben, ein Katasterauszug kostet unter 30 € und das Ganze mit Formblatt zu Amt bringen können Sie selbst.
  4. ganz ruhig :)

    Ganz ruhig, ich möchte nichts umsonst haben. Der Herr beim Bauamt meinte nur, dass 1.500 € wohl recht viel seien. Angeblich könnte auch ein Laie so einen Antrag ausfüllen. Inklusiv Montage und MwSt. kostet die Überdachung 11.500 €.

    Mir liegt eine PDF mit Bemaßungen in recht schlechter Qualität vor:

    • Seitenansicht von rechts/links
    • Draufsicht
    • Vorderansicht
    • 3D-Ansicht
    • Angaben zu Schnee- und Windlast (Schneelast, Windlast)
    • Angaben zu Breite, Tiefe, Vorderkante Stütze, Höhe UKAbk. Rinne und Höhe UK Wandschiene

    vor.

    Adere Angaben, z.B. zur Statik, habe ich leider nicht erhalten.

  5. Ein echter Kirschner mal wieder ...

    Ein echter Kirschner mal wieder :-) Zitat 1: Ein Architekt mit Nachweisberechtigung muss tätig werden entsprechende Unterlagen zusammenstellen und einreichen

    Zitat 2: ... ein Katasterauszug kostet unter 30 € und das Ganze mit Formblatt zu Amt bringen können Sie selbst.

    Ah ja ...

    Der Nachweisberechtigte wird aber sicherlich nicht auf Katalogzeichnungen, Kinderzeichnungen o.ä. sein Wilhelm drauf setzen. Gleiches gilt für die Statik.

    Und nicht zu vergessen: wer haftet!

  6. Bauordnung NRW

    Unter § 65 Punkt 8b Bauordnung NRW sind Terrassenüberdachungen bis 3 Meter genehmigungsfrei. Wenn die Terrassenüberdachung 3 Meter von Grundstücksgrenzen weg bleibt, haben Sie alle Unterlagen plus einem Katasterauszug, bei über 11.000 € können Sie ordentliche Unterlagen vom Hersteller verlangen. Haften für die Einhaltung aller technischen Regeln muss sowieso der Hersteller. Der Mitarbeiter des Bauamtes war so freundlich, Sie auf das überhöhte Honorar aufmerksam zu machen. Vielleicht ist er auch so freundlich, das Vorhaben als genehmigungsfrei einzustufen, auch wenn die Grenze um 90 cm überschritten wird. Möglicher Weise ist ein Wintergarten genehmigungsfrei und Sie bauen nur das Dach und lassen die Seitewände weg. Schauen Sie unter § 65 nach wie groß der Wintergarten sein darf. In Hessen zum Beispiel sind Wintergärten bis 30 m² genehmigungsfrei. Würde also passen, wenn die Terrasse 30 oder weniger m² hat.
  7. Hallo Klaus. In NRW steht dort: "Terrassenüberdachungen ...

    Hallo Klaus. In NRW steht dort: "Terrassenüberdachungen Hallo Klaus. In NRW steht dort: "Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² UND einer Tiefe bis zu 3 m". 30 m² passt, die Tiefe nicht.

    Ich habe mich in die Planzeichen etwas eingelesen. Ich müsste auf dem Lageplan mit verschiedenen Schraffuren arbeiten usw.  -  ich wüsste nicht einmal, welche Software das kann, die ich nicht erst anschaffen müsste.

    Möchte sich hier niemand ein paar € verdienen? :)

  8. ist doch leicht zu klären

    In fast allen Bauordnungen von Deutschland stehen Wintergärten bis 30 m² als genehmigungsfrei. Den Antrag auf genehmigungsfrei können Sie selbst stellen. Wenn die 30 m² passen, könnte es auch mit der Überdachung gehen.

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