Wer bezahlt die Tektur des Entwässerungsplanes?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Wer bezahlt die Tektur des Entwässerungsplanes?

Wir haben ein Grundstück gekauft, die Bedingung für den Kauf war, die Eingabeplanung über die Schwesterfirma des Maklers vorzunehmen. Den entsprechenden Vertrag mussten wir noch vor dem Notartermin unterschreiben. Nach dem Vertrag hat dieses Unternehmen die "Erstellung einer Eingabeplanung und der erforderlichen Planungsarbeiten durch Architekten zur Einholung einer Baugenehmigung und Übernahme der damit verbunden Kosten und einschließlich Genehmigungsgebühren und die Erstellung des baurechtlich notwendigen Entwässerungsplanes und Übernahme der damit verbundenen Kosten und Gebühren" zu übernehmen.

Zum Inhalt des Entwässerungsplanes wurde uns von der in der Planungsfirma beschäftigten Architektin nichts weiter erklärt. Uns wurde eine Vollmacht für das Ingenieurbüro vorgelegt, mit dem Ingenieur hatten wir nie Kontakt. Als dann die Pläne kamen war der Raum, den wir als Gästezimmer vorgesehen hatten, mit Leitungen zugepflastert, alle Leitungen liefen durchs Haus durch, der Raum quasi nicht mehr als Gästezimmer nutzbar. Eine Änderung der Räume im Keller wollen wir nicht vornehmen, da sonst Bad und Gästezimmer einfach zu weit voneinander entfernt sind. Was wir übersehen hatten, war, dass die Architektin irgendwann diesen Kellerraum in "HZG/HWR" umbenannt hatte. In der begleitenden Email schreibt sie, dass sie "die Pläne weiter ausgearbeitet hätte". Es wurde uns aber immer versichert, dass wir innen im Haus auch nach Baugenehmigung immer flexibel seien!

Die Planungsfirma weigert sich, die Tektur zu bezahlen, die nun Aufgrund dieser Änderung und der weiteren Tatsache, dass wir die Leitungen immer sofort aus dem Haus hinaus und ums Haus herum führen (auch wenn es teurer ist), notwendig geworden ist. Sie hat uns "um guten Willen zu zeigen", die Hälfte des Rechnungsbetrages angeboten.

Haben wir Chancen, den gesamten Rechnungsbetrag zu bekommen, weil die Planungsfirma irgendwelche  -  nur nicht die von uns gewollten  -  Entwässerungspläne erstellt hat?

  • Name:
  • K.I.B.
  1. Ich denke nein ...

    schließlich haben Sie eine Vollmacht erteilt und die Pläne mit (falschen) Bezeichnung vor Einreichung des Gesuchs gekannt. Außerdem wäre noch zu klären, ob der Raum baurechtlich überhaupt als Gästezimmer (= Aufenthaltsraum) zulässig ist. Sollte er das nicht sein (Keller), dann würde nicht mal mehr Ihr Argument "Gästezimmer  -  haben doch drüber gesprochen" zählen!

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