Haftung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Haftung?

Der Freund: Sachverständiger begutachtete einen Wasserschaden, empfahlt dem Hauseigentümer eine Baufirma, die ein Angebot für Schadenbehebung erstellt und vom Eigentümer entsprechend beauftragt wurde.
Es stellt sich heraus, dass die Reparaturarbeiten den Wasserschaden nicht behoben hat.
Haftet der Sachverständiger, auch wenn er weder Honorar
in Rechnung gestellt, noch das Angebot der Baufirma (Ausschreibung) erstellt hat?
  1. Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    die (Ihre) Angaben sind etwas wirr. Mal abgesehen davon, dass es sich um eine Rechtsfrage handelt, die nur von dafür ausgebildeten Personen beantwortet werden dürfen.
    Aber überlegen Sie bitte:
    Ein SV begutachtet einen augenscheinlich erkennbaren Wasserschaden.
    Er gibt eine Empfehlung ab, WER den Schaden beheben soll. Offenbar nicht WIE.
    Die empfohlende Baufirma erstellt ein Angebot (Leistungstext), wie der Schaden zu beheben sei = es plant die Schadenbeseitigung. Der Eigentümer nimmt dieses Angebot an = es wird ein Werkvertrag geschlossen.
    Das Unternehmen führt die im Leistungstext angegebenen Arbeiten aus. Damit ist der Werkvertrag zunächst Rechtsmangelfrei.
    Jetzt kommt das Entscheidende: hätte die Baufirma während der Leistungserbringung feststellen können oder sogar müssen, dass die geplante Leistung nicht zum Erfolg führt? Dieses auch unter dem Aspekt, dass möglicherweise der SV in Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer einen Leistungsumfang festgelegt hat?
    Wenn der Bauunternehmer feststellt, dass dass die angefragte Leistung nicht zum Erfolg führt, muss er Bedenken anmelden. Tut er das nicht, haftet er vollumfänglich, es sei denn der SV würde (grob?) fahrlässig handeln.
    Es stellt sichc also die Frage, inwieweit der SV überhaupt in die Planung involviert war, inwieweit er den Schaden (möglicherweise ohne Bauteilöffnung) überhaupt richtig einschätzen konnte, und ob sich während der Ausführungen andere/neue Aspekte des Schadens ergeben haben.
    Mit anderen Worten: bei Ihren schmalen Angaben kann es mit Sicherheit keine Lösung hier geben. Das Thema ist viel zu komplex, um es in einem Forum rechtssicher beantworten zu können. Es hilft leider nur der Gang zum RA.
    MfG
    Stefan Ibold

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