Gutachter beauftragt und uns in Rechnung gestellt?!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Gutachter beauftragt und uns in Rechnung gestellt?!

Guten Tag,
vor einiger Zeit hatten wir zwecks Angebotserstellung an den Eigentümer, dem Mieter der Geschäftsräume am Telefon gesagt, dass wir die Reparatur ablehnen da er eigenmächtig am Bauteil (40 Jahre alte Markise) Veränderungen vorgenommen hat.
Nun flattert uns eine Rechnung eines vom Mieter beauftragten Gutachters ins Haus. Der Vermieter will sich da raus halten, sein Mieter hat ihm gesagt, dass der Gutachter ja wegen unserer Aussage zu Rate gezogen wurde und das Gegenteil unserer Aussage bewiesen habe.
Die Sache könnten wir natürlich zum Anwalt geben, wollen aber eigentlich keine Kosten verursacht haben  -  die Gutachterrechnung liegt bei ca. 700,-  -  und möchten uns hier mal über ähnliche Aktionen/Erfahrungen informieren/austauschen.
Danke für Antworten
  • Name:
  • Franz
  1. Wer die Musik bestellt ...

    bezahlt!
    Sie haben keinen Vertrag mit dem Gutachter, warum sollten Sie zahlen (müssen).
    Wenn Sie es ablehnen, ein Angebot zu erstellen, kann man Sie doch nicht per Gutachter dazu zwingen.
    So what
  2. Frage für Anwalt

    Es ist eine Frage für einen Juristen, deshalb erhalten Sie nur meine laienhafte Einschätzung im Rahmen der Diskussion, keine Rechtsberatung:
    Sie müssen sich natürlich klar darüber werden, ob Ihre Zahlungsablehnung (worum es technisch im Detail geht ist Ihrer spärlichen Situationsbeschreibung nicht zu entnehmen) gerechtfertigt war oder nicht.
    Wenn die Situation sich nun so darstellt, dass Sie als Bauausführender Aufgrund einer berechtigten Mangelrüge etwas reparieren lassen mussten und sich nur gedrückt haben, und der beauftragte SV die Sicht vom Mieter technisch bestätigt, dann können Sie sich überlegen zu zahlen, da Sie im Falle eines späteren Gerichtsstreit die Gutachterkosten ggf. dann doch aufgebrummt bekommen. Der Mieter hatte Aufgrund Ihrer Verweigerungshaltung und Beschuldigung, er hätte dort etwas beschädigt/verändert, die Beweislast (nach der Abnahme). Dem ist er nun nachgekommen.
    Der Gutachter ist aber vom Mieter beauftragt, sodass die Gutachterrechnung vermutlich auch an den Mieter adressiert ist. Der Mieter muss den Gutachter bezhalen, Sie haben mit dem Gutachter keinen Vertrag. Sie können dann an den Mieter bezahlen, wobei Verhandlungen immer erlaubt sind, z.B. Zahlung der halben Gutachterkosten und dafür umgehende Mangelbeseitigung. Anbieten können Sie sowas ja immer.
    Wenn Sie aber der Meinung sind, dass das Gutachten technisch nicht ausreichend den Mangel belegt, dann können Sie abwarten bis Sie verklagt werden. Dann wird sich ein gerichtsbestellter SV die Sache anschauen. Wenn das Gutachten auch zu Ihrem Nachteil ausfällt, zahlen Sie vermutlich beide Gutachten.
    Wie eingangs gesagt: Nur meine Laienspekulation. Juristische Bewertung gibt es beim Anwalt, technische Bewertung durch eigenen SV.
  3. Alle Fakten

    Eine 30 Jahre alte Markise wurde von uns 2006 mit einem neuen Tuch versehen. Damaliger Auftraggeber der Vermieter (damals nutzt dieser die Räume noch selbst).
    Im Januar diesen Jahres ist der Stoff eingerissen, da sich am Kasten der Markise, offenbar durch Schneelast oder ähnlichem, etwas verschoben hatte, der Gutachter hat dies auch so bestätigt  -  und wirft dem Vermieter noch vor, die Markise nicht regelmäßig gewartet zu haben.
    Da der Mieter, zusätzlich vorne am Ausfallprofil ein Werbeschild angebracht hatte, haben wir für den Austausch des Tuches ein Angebot an den Vermieter gemacht, mit dem Hinweis, dass wir diese Tafel entfernen und nicht wieder anbringen werden, da dies den korrekten Lauf der Markise behindert, so unsere Feststellung.
    Mehr Infos haben wir jetzt nicht.
    • Name:
    • Franz
  4. Also doch technischer Sachverhalt, nicht nur Angebot

    Da die Abnahme Ihres Werks, des Bespannens mit Tuch, schon vor Jahren war, so ist anzunehmen, muss der Auftraggeber den Mangel beweisen. Das hat er Aufgrund Ihrer mündlichen Ablehnung der Mangelbeseitigung versucht mit einem Gutachten zu tun.
    Soweit ist das erstmal in Ordnung. Sie als Fachmann können doch bewerten, was im Gutachten steht, wer dort die Schuld hat. Wen der Gutachter den Mangel Ihnen zuschreibt, und Sie das aus technischer Sicht das auch so sehen, backen Sie kleine Brötchen. Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie das Privatgutachten der Gegenpartei verwerfen. Folge wird sein, dass man Sie verklagt, oder es eben auch bleiben lässt.
    Wenn der Gutachter aber zu einem für den Mieter negativen Schluss kommt, können Sie doch ganz gelassen sein. Dann warten Sie halt ab, ob noch was passiert. Wenn nichts passiert, läuft in 2011 die Verjährung ab.
    Wie immer, oben geschriebenes ist meine Laienmeinung im Rahmen der Diskussion. Rechtsberatung gibt es beim Anwalt.
  5. Wie Bitte?!

    Hier handelt es sich doch nicht um einen Mangel. Das Tuch ist gerissen weil der Kasten sich verschoben hat. Der Kasten ist mehr als 30 Jahre alt. Uns wirft auch keiner einen Mangel vor, der Auftraggeber des Tuches in 2006 hat uns auch nie einen Mangel unterstellt.
    Wir hatten dem Mieter nur gesagt, dass die eigenmächtig angebrachte Werbeblende von uns nicht mehr angebaut wird, da diese zu Problemen (in der Zukunft) führen.
    Im Gutachten steht übrigens auch, dass die Ursache der Defekte Kasten ist  -  das steht ja schon oben.
    • Name:
    • Franz
  6. Kann hier ja auch nicht aufgedröselt werden

    Ich bin zu wenig Jurist, um zu wissen, inwieweit dem Mieter die Position des Auftraggebers zukommt, oder ob er dessen Rechte/Pflichten übernimmt, und ob er da Gutachten etc. in Bezug auf die Mietsache veranlassen darf.
    Einen für Handwerker / Bauausführende /Planer ungünstigen Fall kann man aber heutzutage bei der Justiz nur allzuleicht konstruieren. Wenn der Kasten zu alt war, um ein neues Tuch zu spannen, sodass es dauerhaft oder zumindest die Gewährleistungszeit hält, dann hätten Sie am Besten gleich die Finger vom Auftrag gelassen. Sie hätten eine komplett neue Markise vorschlagen sollen und das Neu Bespannen der alten Markise dann nur mit schriftlicher Bedenkenanmeldung ausführen sollen. Das kann bis hin zur Bedienungsanleitung gehen, die ggf. nicht vorliegt, aus der hervor gehen sollte, dass man die Markise im Winter zulässt.
    Sind aber alles nur meine Laienvermutungen, was für Argumente in einer juristischen Auseinandersetzung vorgebracht werden könnten.
  7. Schwarzmalerei ;-)

    Ne, die Markise bzw. die Konstruktion dieser war keinesfalls zu alt, das ist alles schon mit rechten Dingen zugegangen.
    Das Tuch ist durch äußere Bedingungen, die wir nicht zu verantworten haben, zerstört worden. Das steht auch in dem Gutachten.
    Ihre Ausführungen sind jedoch segr interessant, aber zum Glück in keiner Weise zutreffend.
    Eigentlich ging unsere Frage anfangs, mehr darum zu erfahren ob jemand ähnlich dreiste Erfahrungen hat und ob mit solchen Methoden schon mal jemand durch gekommen ist.
    Danke
    • Name:
    • Franz
  8. Na dann

    "Das Tuch ist durch äußere Bedingungen, die wir nicht zu verantworten haben, zerstört worden. Das steht auch in dem Gutachten. "
    ist doch alles OK.

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