Luft-Wärmepumpe: 3 Experten  -  3 verschiedene KW-Zahlen ... und jetzt?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Luft-Wärmepumpe: 3 Experten  -  3 verschiedene KW-Zahlen ... und jetzt?

Hallo Forumsteilnehmer,
für unseren Neubau (insgesamt 270 m² mit Fußbodenheizung zu beheizende Fläche, EGAbk.+OGAbk. 170 m², KG 100 m², 36,5 YTONG, Standort SW-Deutschland) haben wir 2 Angebote für ein Luft-Wärmepumpe von Heizungsbauern eingeholt.
Beide fragten nach Bauplänen und Energieeinsparnachweis. Heizungsfachmann 1 sagte uns, wir brauchen eine Pumpe mit 10,6 kW, Heizungsfachmann 2 sagt 12,2 kW.
Das Angebot eines Generalübernehmers sieht eine Pumpe mit rund 15 kW vor (ohne nach dem Energieeinsparnachweis zu fragen). Was sollen wir nun damit anfangen?
Uns wurde von einem der Heizungsbauer erklärt, dass es nicht gut ist, wenn die Pumpe überdimensioniert ist (es gelte also nicht "je mehr KWAbk., desto besser"). Ist das so?
Hat jemand einen Rat, welchem Experten wir nun vertrauen sollen? Oder wie wir weiter vorgehen sollen?
Danke im Voraus,
Susanne
  • Name:
  • Susanne
  1. Heizlastberechnung

    Hallo
    Der EBA (Energiebedarfsausweis) ist "reines" Baurecht und dient nicht zur Anlagenplanung oder Dimensionierung.
    Am sinnvollsten wäre daher eine Heizlastberechnung (nach ihrem Nutzerverhalten), welche nicht nur zur Bestimmung der Anlagengröße dient, sondern auch die Grundlage bildet für die Rohrnetzberechnung und den hydraulischen Abgleich.
    Das Ganze ist natürlich nicht umsonst und muss von Ihnen beauftragt werden. (kostet nicht so viel)
    Also entweder den HB damit beauftragen oder einen unabhängigen Architekt /Energieberater/Fachplaner ...
    Gruß
  2. wie schon gesagt ...

    muss hier ein Fachmann ran ...
    Das Haus schätze ich auf 19000 kWh p.a.. (Es kann aber auch höher sein bei ungünstigem Baukörper, etc.).
    Die 10er WP sollte das schaffen, kritisch ist allerdings die Warmwasserbereitung. Wenn das verbrauchte Warmwasser von z.B. vier duschenden Personen ersetzt werden muss, ist das Gerät eine Zeit lang beschäftigt
    Gruß
  3. Heizlastberechnung?

    Der Energiepass ist zur Bewertung der Bausubstanz sinnvoll, ersetzt aber keine Heizlastberechnung.
    Die Heizlast wir nach den Räumen ermittelt, dazu kommt noch die Warmwasserbereitung. Außerdem sind Sperrzeiten des EVU in die Dimensionierung von Anlagengröße und ein eventueller Pufferspeicher und die nötige Aufheizzeit + Leistung für den Puffer zu berücksichtigen.
  4. Vielen Dank

    für die Antworten. Dann werde ich eine Heizlastberechnung beauftragen. Nur noch so zum Spaß: ich habe mittlerweile noch ein weiteres Angebot von einem Generalübernehmer vorliegen, darin ist eine Pumpe mit 7 kW vorgesehen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass mich keiner von den Fachmännern darauf hingewiesen hat, dass für eine korrekte Dimensionierung eine Heizlastberechnung erforderlich ist.
    Nochmals vielen Dank,
    Susanne
  5. Vielen Dank

    für die Antworten. Dann werde ich eine Heizlastberechnung beauftragen. Nur noch so zum Spaß: ich habe mittlerweile noch ein weiteres Angebot von einem Generalübernehmer vorliegen, darin ist eine Pumpe mit 7 kW vorgesehen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass mich keiner von den Fachmännern darauf hingewiesen hat, dass für eine korrekte Dimensionierung eine Heizlastberechnung erforderlich ist.
    Nochmals vielen Dank,
    Susanne
  6. Vielleicht fehlt die Erfahrung?

    Aus zig Heizlastberechnungen nach DINAbk. EN 12831 für Neubauten gebe ich Ihnen zur überschlägigen Berechnung den Wert 50 W/m². Damit bekommen Sie einen ersten verlässlichen Eindruck, wieviel Energie der Wärmeerzeuger bei -12 °C oder -14 °C bereitstellen muss, damit es drinnen auch warm bleibt. Nun rechnen Sie Schicht 270 m² x 50 W/m² und es kommen 13.500 Watt heraus. Also 13,5 kW Heizlast fürs Gebäude. Nur eine Luft-WP mit 13,5 kW Leistung bei -12 °C (!) hat bei der Auslegungstemperatur in den Herstellerunterlagen (= A2/W35) eine Leistung von mind. 19 kW! Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie vernünftig beraten werden von Jemandem, der sich mit der Materie wirklich auskennt. Es reicht nicht, nur einfach Angebote einzuholen und hinterher durch die immensen Kosten eines elektrischen Zusatzheizstabs auf die miese Wärmepumpe zu schimpfen ... Fragen Sie bei Herstellern von Wärmepumpen, wer sich damit auskennt, oder lassen sich von denen die korrekte Maschine auslegen.
    Die Heizlastberechnung zuvor ist natürlich Pflicht. Aber auch die kann erst erstellt werden, wenn die U-Werte für den Neubau wirklich endgültig feststehen. So ist die Reihenfolge, und anders mache ich auch keine Neubau-Angebote mehr.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  7. Zur Ergänzung:

    Ich komme auf die 50 W/m, weil Sie geschrieben haben "36,5 Yton". Damit erfüllen Sie ohne zusätzliche Dämmungen gerade so die (Mindest-) Vorgaben der EnEVAbk.. Für die Baugenehmigung reicht's. Und für niedrige Baukosten auch ...
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  8. Danke ...

    Danke für die detaillierte und hilfreiche Antwort!
    Grüße, Susanne

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