Heizung nach dem Stand der Technik
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Heizung nach dem Stand der Technik

Hallo,
nachdem in unserem Viterra-Haus auch nach drei Jahren die Luftheizung nicht richtig funktioniert und wir im letzten Winter über Wochen nicht mehr als 12 bis 15 Grad in den Wohnräumen erreichen konnten bitte ich um Hilfe.
In unserem Wohngebiet Bonn-Beuel ist in die Häuser eine sehr minderwertige Luftheizung eingebaut worden. Seit drei Jahren schiebt der Versorger (Viterra Contracting) die Schuld für die mangelhafte Heizungsleistung auf die Viterra Baupartner, der Name ist ein Hohn, und dieser wieder zurück.
Neben der mangelhaften Heizleistung ist die Regulierbarkeit der Heizung ein riesen Problem. Im gesamten Haus gibt es ein Thermostat im Wohnzimmer. dieses Thermostat steuert ob die Heizung anspringt oder nicht. In den einzelnen Räumen befinden sich Lüftungsklappen die mehr oder weniger geschlossen werden können um die Luftmenge zu regulieren.
Das Problem ist folgendes: Ist es in einzelnen Räumen zu kalt kann ich diese erst heizen wenn im Wohnzimmer die Solltemperatur unterschritten ist und das Thermostat anspricht. Einzelne Räume, z.B. das Kinderzimmer kann ich nicht separat heizen wenn ein Kind krank ist.
Die Gästetoilette hat überhaupt keinen Heizungsanschluss sodass hier im Winter permanent eine Temperatur von unter 15 Grad herrscht.
Die Viterra weist wie üblich jede Bitte um Mängelbeseitigung weit von sich und blockt ab obwohl mittlerweile mehr als zehnmal erfolglos versucht wurde die Heizung zu reparieren.
Jetzt meine Fragen:
Entspricht eine Heizung mit diesen mangelhaften Einstellungsmöglichkeiten überhaupt dem Stand der Technik. Bei jeder Zentralheizung habe ich an den einzelnen Heizkörpern Ventile und kann die Raumtemperaturen individuell einstellen?
Habe ich Aufgrund der vielfachen fehlgeschlagenen Reparaturversuche Anspruch auf einen Austausch der Heizung?
Kennt jemand einen Sachverständigen der im Thema Luftheizung fit ist und uns vor Gericht gegen die Viterra hilft?
Danke für jede Hilfe.
Gruß
Frank Bettin
  • Name:
  • Frank Bettin
  1. me. Ahrendt => Gutachter => Handwerkskammer

    Sie sehen das schon richtig ... erstens benötigen Sie einen Gutachter ... den bekommen Sie von der örtlichen Handwerkskammer genannt (Internet) ... und zweitens einen Anwalt um das Beweissicherungsverfahren einzuleiten womit Sie dem Verfall Ihrer Gewährleistung entgegenwirken ... sofern Sie den Bauvertrag nach dem BGBAbk. abgeschlossen haben ... nach der VOBAbk. sieht es schon schlechter aus ... Informieren Sie sich erstmal bei einem Anwalt nach Ihrer Gewährleistungsdauer!
  2. Vielen Dank Herr Ahrendt unser Kaufvertrag wurde nach ...

    Vielen Dank Herr Ahrendt,
    unser Kaufvertrag wurde nach BGBAbk. geschlossen und von den 5 Jahren Gewährleistung sind erst dreineinhalb Jahre verstrichen.
    Vielleicht können Sie oder jemand Anderes mir sagen ob es Stand der Technik ist, dass man jeden Raum unabhängig von den anderen Räumen heizen kann oder ob es zulässig ist, dass wie bei unserer Luftheizung alle Räume direkt voneinander abhängig sind und die Temperatur nur an einer Stelle geregelt werden kann.
    Gruß und Danke
    Frank Bettin
    • Name:
    • Frank Bettin
  3. Einzelraumregelung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Sind Sie sicher einen Kaufvertrag und nicht einen Werkvertrag zu haben (es ist uninteressant, was darüber steht).

    Die Einzelraumregelung war in der Heizungsanlagenverordnung ohne Einschränkung vorgeschrieben. Mit der Einführung der EnEVAbk. ist mit § 12 (2) EnEV die Einzelraumregelung nur bei Wasser als Wärmeträger vorgeschrieben, aber ist das bei Ihnen nicht auch teilweise der Fall?

    Außerdem sind nach DINAbk. 4701 (?) bestimmte Mindesttemperaturen vorgeschrieben, die immer! erreicht werden müssen, z.B. Bad 24 °C (und nur an maximal 2? Tagen leicht unterschritten werden dürfen).

  4. Erstmal vielen Dank an Herrn Ahrendt und Herrn ...

    Erstmal vielen Dank an Herrn Ahrendt und Herrn Ebel.
    Unsere Gewährleistungsdauer beträgt tatsächlich 5 Jahre.
    Die Viterra hat sich dafür jetzt einen neuen Trick einfallen lassen.
    Von der Viterra Baupartner erhalten wir die Auskunft, dass die eingebaute Heizungsanlage laut von der Viterra selbst beauftragtem Gutachter keine Mängel aufweist und der Fehler bei unzureichenden Vorlauftemperaturen des Versorgers (Viterra Contracting) liegt.
    Die Viterra Contracting weist dieses natürlich weit von sich und bittet um ein Gutachten von uns, dass die Aussage der Viterra Baupartner richtig ist.
    Uns liegt ein Gesprächsprotokoll vor aus dem hervorgeht, dass die Aussage der Viterra Baupartner wissentlci falsch ist und unsere Heizung sehr wohl Mängel aufweist. Aus dem Protokoll geht weiterhin hervor, dass die Viterra Contracting auf die zu geringen Vorlauftemperaturen hingewiesen wurde, dort der Fall also bekannt ist.
    Es ist schon jenseits aller guten Sitten was die Viterra hier veranstaltet. Aber mit einer großen Rechtsabteilung im Rücken und dem Wissen, dass die Viterra Baupartner sowieso nur noch abgewickelt wird kann man sich wohl Alles erlauben.
    Da die Viterra mittlerweile bei generell allen Mängelanzeigen den Nachweis fordert, dass erstens überhaupt ein Mangel vorliegt und zweitens es sich auch um einen Baumangel handelt müssten wir prinzipiell jetzt für jeden Mangel einen entsprechenden Nachweis eines Gutachters erbringen. Das können wir uns finanziell nicht erlauben.
    Ist es wirklich so, dass die Beweislast für Mängel rein beim Erwerber liegt und die Viterra uns zwingen kann alles per Gutachten zu beweisen ehe überhaupt an die Mängelbearbeitung gedacht wird?
    Gruß Frank
    • Name:
    • Frank Bettin
  5. Abnahme

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Nach der Abnahme liegt die Beweislast für Mängel alleine beim Auftraggeber  -  also bei Ihnen, da ich sicher Recht habe, wenn ich annehme, dass Sie die Abnahme ohne Auflagen unterschrieben habe, bzw. entsprechend gehandelt haben.

    Aber der Trick mit dem Gutachter ist gut  -  allerdings nicht für Sie. Ein Gutachten von einem x-beliebigen Gutachter ist für den AN genau so wenig bindend wie alle Ihre Gesprächsnotizen usw.

    Zunächst hat sogar ein Gutachten in einem selbständigen Beweisverfahren (für dessen Eröffnungsfragen eine gute Zusammenarbeit zwischen RA und Ihrem! SV notwendig ist), relativ wenig Wert, weil Sie daraus noch keinen vollstreckbaren Titel erhalten können  -  aber der AN kann evtl. doch einknicken. Erst ein Gerichtsverfahren endet mit einem Urteil, das Sie vollstrecken lassen können  -  vielleicht die Vollstreckung gleich mit beantragen. Das Gutachten des selbständigen Beweisverfahrens ist bei Gericht ein wesentliches Beweismittel.

  6. Was für eine Rechtsprechung

    Hallo Herr Ebel,
    bei dieser Gesetzeslage ist es kein Wunder, dass Bauträger wie die Viterra Erwerber mit vollmundigen Versprechungen zum Kaufabschluss bringen und hinterher billigst abservieren.
    Traurig, Traurig!
    Vielen Dank und Gruß
    Frank Bettin

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