Wollen die uns in Berlin die VOB wegnehmen?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Wollen die uns in Berlin die VOB wegnehmen?

laut einen Entwurf, konnte ich lesen, das die VOBAbk. bei privatkunden nicht mehr Vertragsbestandteil werden kann. Oder dieses im Einzelfall überprüft werden muss!
Ist das Praxisgerecht? Wen ich mir Gerichtsurteile ansehe, kann ich feststellen, das bei etlichen § der VOB herangezogen werden, obwohl diese nicht Vertragsbestandteil wurde. Warum das, weil das BGBAbk. nichts hergibt, und die Richter immer ihrgend etwas suchen, um ihre Entscheidung zu begründen! Kann es deshalb angehen, das die Politiker die VOB die über Jahrzehnte gewachsen ist, und angeblich auch ausgewogen gilt, weggenommen werden kann?
  1. sie wird ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ..., so munkelt man, wohl in absehbarer Zeit in das BGBAbk. übergehen/aufgehen. Ich vermute mal, dass der Teil C in irgendeiner Form bestehen bleiben wird.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Pressemitteilung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    In der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 6. April stand:
    Ergänzend schlägt die Bundesregierung vor, die gesetzlich vorgesehene "Privilegierung" der Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen (VOBAbk./B) für Verbraucherverträge aufzuheben. Wenn an einem Vertrag ein Verbraucher beteiligt ist und die VOB/B in diesen Vertrag einbezogen wurden, sollen in Zukunft die Gerichte entscheiden können, ob die Vertragsklauseln der VOB/B im Einzelfall den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
    Die VOB soll also nicht abgeschafft werden. Aber die Klauseln verlieren ihre Privilegierung und werden der Beurteilung als AGB zugänglich. So lese ich das. Dann wären einige Klauseln unwirksam und dem Unternehmer würden nur die Klauseln bleiben, die für ihn ungünstiger sind als die Regelungen des BGBAbk.. Dann wird natürlich kein Unternehmer mehr von sich aus die VOB vereinbaren wollen.
    Ein Stück Rechtssicherheit wird verloren gehen. Jede Menge bewährte Fachliteratur kann entrümpelt werden. Es wird nicht mehr das Geregelte gelten, sondern die Grauzone des "Üblichen" nach BGB.
  3. so sehe ich das auch ...

    Foto von Thorsten Bulka

    schon vor etlichen Jahren, konnte man in einem Urteil lesen, das die VOBAbk. als ganzes den AGB Bestimmungen stand hält, wenn sie als ganzes bleibt, und sie vom Kunde verstanden wurde!
    Jetzt soll im nachhinein geprüft werden können! Wo ist der Unterschied zu jetzt? Jetzt heißt es auch schon oft, das man aber benachteiligt wird, und geklagt wird  -  somit die Zahlung so lange herrausgezögert wird bis ... soll das später der Regelfall werden?
    Ich lasse eine Arbeit ausführen, behaupte dann, das ich mich durch den §xy benachteiligt fühle, so das mich der AN doch verklagen soll! nach drei bis 4 Jahren gibt es ein Gerichtsurteil. Richter versuchen immer beiden recht zu geben, so meine Erfahrung, also wird die Zahlung erst dann fällig! Noch viel schlimmer  -  als dreingabe dazu, die Gewährleistung wurde verdoppelt, den sie fängt wohl oft erst an dann zu laufen!
    DEann verdienen bloß wieder die Rehtsanwälte  -  kommt das von dehnen?
    Was können wir dagegen machen? Können wir ein Schriftstück aufsetzetn, sozusagen als Ausschuss aus der Praxis? Das wir dann an eliche Stellen einreichen könnten, damit die über die angenommenen Folgen schon mal vorab informiert werden?
    Wer macht mit?

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