Zu glatte Platten im Außenbereich, Hilfe erbeten
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zu glatte Platten im Außenbereich, Hilfe erbeten

Guten Abend,
ich hoffe mir kann jemand behilflich sein!
meine Tante erhielt einen neuen Außenbelag vor der Eingangstüre, 1 Stufe und dann noch ca. 1,5 m Podest.
Der Fliesenleger hat hier einen Belag aus Granit verwendet der gesägt und geschliffen ist. meines Erachtens sogar poliert.
Die Arbeit ist vor ca. 5 Monaten gemacht worden, und da ich leider erst heute davon Erfahren habe, wollte ich hier mal nachfragen.
Ist es den nicht vorgeschrieben im Außenbereich rutschsichere Platten zu verwenden?
Die Firma teilte mit, das meine Tante einen Putzfimmel hätte und die Platten wären rau gewesen jedoch durch zu viel Putzen und schrubben sein die so geglättet.
Also ich habe ja schon viel gehört, aber noch nioe solch einen Blödsinn.
An der Wand als Sockel wurden die gleichen Platten verwendet, diese sind definitiv poliert, die am Boden auch, jedoch an den begeangenen Stellen nicht mehr so glänzend.
Auch Verfärbungen (dunkler) sind flächig stellenweise zu erkennen, sieht aus wie Wasserflecken, also Feucht erscheinend.
Gibt es da nicht irgendwelche Vorschriften?
  • Name:
  • Alex
  1. Vorschriften im Privatbereich ... jein

    Foto von Sachverständiger Jens Hellberg

    Guten Tag,
    ich selbst bin Sachverständiger für rutschhemmende Bodenbeläge und deren Prüfung. Jedoch ist das private Hauspodest leider nicht erschöpfend rechtlich geklärt. Eine große Rolle spielen im Gerichtsverfahren der Richter selbst und der Sachverständige bzw. dessen Gutachten. Es gibt Urteile in allen Richtungen. Wichtig ist sicher auch der Auftrag für die Podesterstellung; was wurde denn bestellt und von wem?
    Im Grunde ist die Sachlage relativ einfach. Die Vorschriften die existieren sind oft von den Berufsgenossenschaften und häufig folgen Richter dem "Wahlspruch" was für einen Arbeitnehmer gilt, gilt im Prinzip auch für den Privatmenschen, da dieser kaum anders laufen/fallen wird wie ein Arbeitnehmer.
    Jene Vorschrift wäre dann die BGR181, aus der hervorgeht das im Außenbereich Podeste, wie von Ihnen beschrieben, mindestens eine Rutschhemmung der Klasse R10 V4 oder R11 nach DINAbk. 51130 haben müssen.
    Am Besten ist wahrscheinlich, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Wir können dann alle Detailfragen klären und einen Lösungsweg finden.
    Wenn es sich bei dem Podest um Granit handelt, sollte es auch möglich sein die Oberfläche entsprechend herzurichten. Dies kann z.B. durch "vor Ort" Flammstrahlen oder Sandstrahlen geschehen.
    Meine Rufnummer finden Sie unter

    Mit besten Grüßen
    Jens Hellberg

  2. Vorschrift Ja

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Hier ist der Begriff "öffentlicher Verkehrsraum" und daraus obliegende Verkehrssicherungspflicht zu sehen.
    Die meisten Gutachter und Prozesse gehen dabei davon aus, das der Weg, den der Postbote bei einem Einschreiben zurücklegen muss ein öffentlicher Raum ist. Der dazu genutzte anerkannte Stand der Technik war früher die BGE M10. Die BG hat Aufgrund Ihrer Erfahrung die Außenbereiche mit in ihre Regelungen aufgenommen.
    Außenbereiche müssen mindestens R11 aufweisen. Das Gefälle muss mindestens 2 % betragen, auch auf Podesten.
    Im Klartext: Die Oberfläche sollte i.d.R. mindestens geflammt, gatterrau oder gesandstrahlt sein. Gebürstete Oberflächen sind
    nach unseren Erfahrungen meistens nur R10! Wer eine geschliffene Eingangstreppe beim Kunden einbaut, der hat evtl. 30 Jahre private Gewährleistung bei Unfällen zu leisten.
    Der korrekte Weg wäre es, dem Handwerker dies anzuzeigen und Änderung auf eine geeignete Oberfläche zu verlangen. Macht er es nicht, dann ab zum Anwalt.
    Als Interimslösung kann man einiges machen. Anti Rutschstreifen (siehe Link)
  3. Danke für die bisherige Info, werde es weitergeben ...

    Danke für die bisherige Info,
    werde es weitergeben.

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