Arbeitgeberdarlehen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Arbeitgeberdarlehen

Hallo Gemeinde!
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Immobilienfinanzierung. Zur Finanzierung eines Einfamilienhauses haben wir uns Auskunft zum Arbeitgeberdarlehen geholt. Der AG würde ein AG-Darlehen über 40-50 % der Kaufsumme zu ähnlichen Konditionen wie die Bank gewähren  -  allerdings nur, wenn er an erster Stelle ins Grundbuch kommt.
Ein Teil des Darlehen soll von der KfW kommen, den Rest müsste eine Bank finanzieren. Aber machen die Banken das mit, nicht an erster Stelle im Grundbuch zu stehen? Und was ist von so einer Konstellation zu halten? Fallstricke?
Das erstmal ganz grundsätzlich. Evtl. kommme ich noch mal auf Euch zu, wenn es konkreter wird. Viele andere Beiträge im Forum haben mir auf jeden Fall schon sehr geholfen.
Beste Grüße!
  • Name:
  • Route-66
  1. Rangfolge im Grundbuch

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ihr Arbeitgeber  -  wer auch immer  -  würde Ihnen 40-50 % des Kaufpreises als günstiges Arbeitgeberdarlehen finanzieren.
    Das ist ein sehr guter Schachzug Ihres Arbeitgebers!
    Macht Sinn, wenn Sie für den Rest des Kaufpreises
    Eigenkapital haben. Dann kommen Sie in den Genuss von besseren Konditionen als bei einer Bank.
    Sie schreiben aber, dass noch ein KfW Darlehen mit im Spiel ist.
    Für den Erwerb einer Immobilie können Sie beispielsweise
    Wohneigentumsprogramm 124 der KfW in Anspruch nehmen. Jedoch können Sie es als Privatperson NICHT direkt bei der KfW beantragen. Das muss über eine Bank laufen!
    Und in 99 % der normalen Finanzierungen ist auch die Bank die den Rest finanziert auch der Beantrager des KfW Darlehens.
    Bei Ihnen die Bank im Grundbuch nach Ihrem Arbeitgeber.
    Und genau da ist das Problem.
    Eine 100 % Baufinanzierung würde in Deutschland keine Bank begleiten, wenn eine fremde Institution im Grundbuch mit 40-50 % des Kaufpreises im Grundbuch steht.
    Dann ist das Risiko der nachrangigen Bank für das KfW Darlehen und das nachrangige Darlehen im Falle eines Ausfalles viel zu groß.
    Derartige vorrangige Rechte werden nach meiner Erfahrung nur bei einem Beleihungsauslauf von 60 % maximal geduldet.
    Somit stellt sich die Frage, ob Ihr Arbeitgeber mit einer Bank besonders kooperiert. Dann könnte man das zusammen in einem Topf sehen.
    Hat Ihnen diese Ausführung geholfen?
    Wer ist denn Ihr Arbeitgeber?
  2. Die Frage nach dem Arbeitgeber sollte ...

    Die Frage nach dem Arbeitgeber sollte man sicher nicht offen in einem Forum beantworten.
  3. Arbeitgeber

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Herr Peters
    klar, wäre etwas zu offen.
    Jedoch kann er ja schreiben, es handelt sich um
    eine Stiftung, oder Autokonzern oder was weiß ich.
    Das ein Arbeitgeber sich so verhält ist aber wirklich eine tolle Sache.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN