Courtage trotz Einigung mit Besitzer?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Courtage trotz Einigung mit Besitzer?

Hat zwar nichr diekt mit Finanzierung zu tun versuche es aber trotzdem. Folgende Situation:
Wir haben die Tage ein Haus besichtigt. Die Besichtigung wurde mit einem Makler durchgeführt. Nach der Besichtigung haben wir unserer Interesse an dem Haus mitgeteilt (dem Makler).
Zufällig habe ich nun erfahren das die Verkäufer Bekannte von einem Freund sind. Dieser hat die Verkäufer angesprochen. Nun bietet sich die Möglichkeit für uns das Haus direkt vom Besitzer zu kaufen und die Maklergebühr zu sparen. Weiß jemand ob dies rechtens ist und ob der Makler mich in Regress nehmen kann sollte ich das Haus direkt vom Eigentümer kaufen.
  1. Zahlen und glücklich sein!

    ... oder werden.
    Es gibt sicherlich Gegebenheiten bei denen der Makler keinen Anspruch auf Vergütung hat. Der Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu.
    Und: Auch wenn ich nicht gerade ein Freund der gegenwärtigen Maklergesetze bin: In dem Fall sehe ich auch keinen Grund ihn um seinen verdienten Lohn zu bringen
  2. Du hast die Dienste des Maklers ...

    Du hast die Dienste des Maklers in Anspruch genommen und du hast vorher gewusst was er kostet.
    Der Makler hat seine Leistung (erfolgreich) erbracht und damit hat er auch Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung.
    Und jetzt suchst du eine Möglichkeit wie du ihn um sein rechtlich (zu Recht) zustehendes Salär bescheisen kannst?
    Sorry, aber ich würde mich schämen an sowas überhaupt zu denken. Und ich würde mich auch nicht trauen sowas in einem öffentlichem Forum zu fragen.
    Gehörst du auch zu den Menschen die grundsätzlich kein Trinkgeld geben, weil ja auch kein rechtlicher Anspruch darauf besteht?
    (BTW: ich bin auch kein Freund unserer Maklervergütungen, aber jeder weiß doch was Makler machen und was Makler kosten und wenn man diese Dienste nutzt, dann muss man auch das bezahlen was vorher schon feststand.)
  3. Nur falls dir das nicht klar ...

    Nur falls dir das nicht klar sein sollte: man kauft immer direkt vom Besitzer, ob mit oder ohne Makler.
    Der Unterschied ist nur, wenn man die Besichtigung mit Makler durchgeführt hat, dann muss man diesen auch bezahlen. Wenn kein Kontakt zu einem Makler bestand, dann muss man auch keinen bezahlen.
    Obe man jemanden kennt, der einen kennt, der mit den Besitzer befreundet ist spielt hierbei keine Rolle.
  4. Maklergebühr

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Egal ob Sie den Verkäufer kennen oder nicht, wichtig ist, wie der Erstkontakt zu der Immobilie zustande kommt bezüglich des Verkaufes. Wenn das eindeutig über den Maklar zustande kam, dann ist die Sache doch eindeutig, zumal Sie mit ihm das Objekt besichtigt haben.

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