Zweckbestimmungserklärung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zweckbestimmungserklärung

Hallo liebe Experten,
wir waren beim Notar zwecks Eintragung einer Grundschuld für unser neues Haus.
Die Notarin wies uns darauf hin, dass in den Darlehensverträgen eine Zweckbestimmungserklärung drin stehen sollte. Wir haben nichts dergleichen in den Verträgen gefunden, waren bei der Bank. Unser Bankbetreuer sagte, "das kenne ich auch nicht".
Deshalb die Frage: was ist eine Zweckbestimmungserklärung? Und kann es sein, dass ein Bankangestellter, der doch ständig mit Darlehen und Hausfinanzierungen umgeht, tatsächlich noch nie davon gehört hat? Wir sind mit unserem Betreuer eigentlich sehr zufrieden und wünschen uns eine weitere gute Zusammenarbeit.
Der Abschluss der Verträge ist noch keine 14 Tage her, wir könnten also noch kündigen und auf Nachbesserung pochen.
Vielen Dank für eine Erklärung
Marlies
  1. Zweckbestimmungserklärung

    Hallo,
    eine Zweckbestimmungserklärung muss einfach sein. Die Zweckbestimmungserklärung verbindet die Grundschuld mit der Darlehensforderung. D.h. hier wird erklärt, für was die Grundschuld als Sicherheit hergegeben wird. Das Ihr Bankberater diese nicht kennt, ist nicht möglich, bzw. kann ich mir nicht vorstellen.
    Wenn Ihr Bankmensch diese tatsächlich nicht kennt, sollten Sie sich schleunigst an seinen Vorgesetzten wenden, dann muss er eben nachsitzen. Im Notfall die Bank wechseln.
    Beste Grüße

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