Bausparvertrag teilweise auszahlen und danach weiter besparen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bausparvertrag teilweise auszahlen und danach weiter besparen?

HalliHallo an alle im Forum,
wir besparen seit Juni 2000 einen LBS Bausparvertrag Vario 99/3. Mittlerweile haben sich inklusive Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Zins und Bonus etwa 10000 € angesammelt. Da wir unser Haus demnächst rekonstruieren wöllen, können wir das Geld gut benötigen. Ab wann können wir wieviel Geld aus dem Bausparer entnehmen, um danach weiterhin 86 € für die WBP und 80 € für die ANSZ einzuzahlen um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen. Macht das die LBS mit, wenn wir zum Beispiel 9000 € entnehmen um danach den selben Vertrag mit den selben Konditionen (4 % Zins) einfach weiterbesparen. Bereits im Forum gelesen habe ich, dass die Wohnungsbauprämie dann immer am Ende des Jahres sofort ausgezahlt wird. Wie verhält es sich aber mit der Arbeitnehmersparzulage. Muss ich damit wieder 7 Jahre warten oder gibt es die auch sofort. Mein Ziel ist es dabei die Abschlussgebühr für einen neuen Vertrag zu umgehen und eine ziemlich hohe Rendite mitzunehmen.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Axel aus Chemnitz
  • Name:
  • Axel Inkermann
  1. Vergessen Sie das ... NEIN!

    Ich zitiere:
    " ... Mein Ziel ist es dabei die Abschlussgebühr für einen neuen Vertrag zu umgehen und eine ziemlich hohe Rendite mitzunehmen ... "
    Das mag ja ihr Ziel sein  -  die Bausparkasse hat da ganz klare Vertragsgrundlagen, die dies ausschließen.
    Und die Bausparkasse ist ja nicht blöd sich so "übervorteilen" zu lassen.
    Schließen Sie einen neuen Vertrag ab oder eine andere Anlageform und lassen Sie sich das Guthaben auszahlen, oder suchen Sie eine Bank die günstiger ein Baudahrlehen für diesen kleinen Betrag vergibt (eher unwahrscheinlich).
    Man (n) kann nicht alles haben ...
    Entweder ... oder ...
  2. Ist der Bausparvertrag denn schon zugeteilt?

    Das wäre auch noch wichtig zu wissen, denn sonst kommen Sie i.d.R. auch nicht an das Guthaben.
  3. Teilauszahlung möglich?

    Danke für die fixe Antwort! Ist denn dann überhaupt keine Teilauszahlung möglich  -  im Vertrag habe ich nichts gegenteiliges gefunden. Ein Weiter besparen des Vertrages ist aber doch machbar  -  oder täusche ich mich da auch?
    Mit freundlichen Grüßen Axel
    • Name:
    • Axel Inkermann
  4. Zuteilung erfolgt doch automatisch nach 7 Jahren?

    Ich denke die Zuteilung erfolgt automatisch nach sieben Jahren  -  ich möchte den Bausparvertrag doch nicht als Darlehen in Anspruch nehmen, sondern mir nur das Guthaben auszahlen lassen.
  5. Sie können prämienunschädlich über das Guthaben verfügen

    wenn der BSV eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren hinter sich hat.
  6. kann schon gehen ...

    Ich wollte auch mal an das Guthaben meines Bausparvertrages. Ich hatte meinen Bausparvertrag gekündigt (lief ca. 9 Monate bei der BHW) um mein Guthaben auszahlen zu lassen.
    Daraufhin wurde ich Angerufen und man machte mir den Vorschlag das aktuelle Guthaben auszuzahlen und die Geschichte ein Jahr ruhen zu lassen. Sollte ich Interesse haben dann könnte ich den Vertrag mit den gleichen Konditionen fortsetzen.
    Ich habe es dann erstmal so gemacht. Ich werde diesen Vertrag aber nicht fortführen und zahle mein Geld lieber in die Tilgung meines Kredites.
    Vielleicht einfach mal bei der LBS nachfragen.
    Gruß
    Manfred
  7. Ich habe da auch ein kleines Problem

    Ich habe einen Bausparvertrag der bereits zuteilungsreif ist. Ich möchte jedoch das Geld nicht haben, sondern es liegen lassen und mir am Ende alles inkl. Zinsbonus auszuzahlen lassen. Nun betragen die jährlichen Zinsen ca. 200 € und der Zinsbonus im Jahre 2010 1300 €. Damit bin ich jedoch über meinen Zinsfreibetrag rüber. Hat da jemand vielleicht einen Tipp wie man das umgehen kann. Da wir keine Sondertilgungen leisten dürfen, habe ich mir gedacht alles was über ist in einen Bausparvertrag
    Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie ausschöpfen und nach 10 Jahre einen Teil der Schuld abzulösen.
    Gruß
  8. Erstens,

    wäre das OT (falls das überhaupt ernst gemeint ist). Zweitens kostet der neue BSV doch Gebühr (soweit ich weiß, habe selbst keinen). Damit dürfte es besser sein, für diesen Mini-Zinsüberschuss die Steuer zu zahlen. Wenn es noch Sparzulage gibt, ist der Steuersatz ja wohl nicht so hoch. (Laienantwort)
    VL

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN