Eigenheimzulage bei schwebender Wirksamkeit durch Rücktrittsvorbehalt im Kaufvertrag
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage bei schwebender Wirksamkeit durch Rücktrittsvorbehalt im Kaufvertrag

Hallo Zusammen.
Wie inzwischen im Forum klar geworden ist, ist zur Erlangung der Eigenheimzulage ein Kaufvertrag geschlossen in 2005 erforderlich.
Was passiert, wenn der Vertrag nur "schwebend wirksam" ist, weil ein Rücktrittsvorbehalt geknüpft an die Finanzierungszusage im Kaufvertrag enthalten ist?
Gilt der Vertrag dann dennoch als geschlossen und erfüllt somit die Voraussetzung für die Eigenheimzulage, oder wird das Finanzamt evtl. anführen, dass der Vertrag in 2005 nur "schwebend wirksam" war und erst in 2006 voll wirksam und somit die Eigenheimzulage
nicht gezahlt wird?
Viele Grüße, T. Gernert.
  • Name:
  • T. Gernert
  1. Wer schließt einen Kaufvertrag, ohne gesicherte Finanzierung ...?

    ... wenn es Spitz auf Knopf herausgewürgt werden muss, verzichten Sie lieber auf die Eigenheimzulage.
    Da kann man auch gleich einen Antrag auf Kindergeld stellen, unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Schwangerschaft.
    Warum tun sich Menschen das alles nur an?
  2. Was für Juristen/Steuerberater

    Meine Meinung (juristischer Laie) ist die:
    Der Vertrag ist schon jetzt wirksam und rechtskräftig. Es ist lediglich eine Rücktrittsrecht für den Fall der fehlenden Finanzierungszusage vereinbart.
    Kommt wahrscheinlich auf die Formulierung des Rücktritts an.
    Wenn " ... kann vom Vertrag zurücktreten wenn nicht ... " scheint mir OK
    Wenn ".. dieser Vertrag wird erst nach Finanzierungszusage rechtswirksam ... " problematisch
    Mein Tipp: Den Vertrag mit einem Steuerberater besprechen
    • Name:
    • M.P.
  3. @ A. Witzgall

    wenn es um die Eigenheimzulage geht ist scheinbar alles möglich :-)
    • Name:
    • M.P.
  4. Egal

    Hallo,
    Eigenheimzulage gibt es erst bei Einzug und Einzug gibt es erst bei gesicherter Finanzierung. Und dann schwebt auch nichts mehr. Entweder der Vertrag wird wirksam oder nicht. Schade nur wenn es dann für ein anderes Objekt zu spät wäre.
    Viele Grüße
  5. Sehe ich zwar

    auch so, aber: Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, wenn alles so läuft wie angekündigt, ein rechtswirksamer Vertrag vor dem 31.12.2005.
    Bei Formulierung 2 (wird erst nach bla.. bla.. wirksam) kann es m.E. schon Probleme geben, wenn FiAmt sich auf den Standpunkt stellt "Vertrag erst in 2006 wirksam geworden" und erfüllt damit nicht die Voraussetzungen. Ich würd's klären lassen.
    • Name:
    • M.P.
  6. Notar fragen

    bei dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
    Der kriegt schließlich ein Geld dafür, dass er
    sowas weiß.

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