Ferienhausbau  -  Schlussrechnung  -  nachträglich Mehrwertsteuer
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ferienhausbau  -  Schlussrechnung  -  nachträglich Mehrwertsteuer

Hallo,
Ich habe ein Ferienhaus gekauft vom Bauträger.
(Notarvertrag 2001, Schlussrechnung 2004, Privatkauf, d.h. ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer)
Auf Grund meiner Optierung zur Umsatzsteuer (2003, Beginn unternehmerische Tätigkeit) und der gewerblichen Ferienhaus-Vermietung (2004, umsatzsteuerpflichtig) bin ich nun Vorsteuer abzugsberechtigt.
Ich konnte damals bei Notarvertrag (2001) nicht abgesehen, dass ich in 2003 umsatzsteuerpflichtig werde.
Alle meine Mieteinnahmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, allerdings kann ich keine Vorsteuer geltend machen.
Frage:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf korrigierte Schlussrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer?
(Bin auch bereit Kosten für Neukalkulation des Ferienhauses zu tragen. Bin mir bewusst, dass das Ferienhaus ggf. auch teurer wird. Sollte sich aber im Rahmen von 5-10 % bewegen.)
Wer kann helfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Inge
  1. klassischer Fall für den Steuerberater

    der leitet auch (wenn nötig bzw. möglich) alles in die Wege.
    Also zum Steuerberater. Achtung es gibt auch Buchhalter, welche sich so nennen.
  2. Grunderwerbsteuer

    Hallo,
    in der beschriebenen Situation hat man ja sowieso einen Steuerberater, den man auch fragen kann. Im Idealfall bereits zu Beginn des Projektes.
    Ich gehe davon aus, dass es sich beim Kauf des bebauten Grundstückes um einen mit Grunderwerbsteuer belasteten Vorgang handelt, der umsatzsteuerbefreit ist.
    Viele Grüße
  3. Steuerberater hat keinen Vorschlag.

    Meine Steuerberater hat keinen Vorschlag für mich!
    Habt Ihr Einen?
    Grüße Inge
  4. Da siehst Du den Unterschied ..

    zwischen Steuerberater und SteuerVERWALTER.
    Ich bin ja nur Laie ...
    Gruß
  5. Was nutzen

    Berater, die nicht beraten?
    Kriegt der Geld von Ihnen?
  6. Steuerberater

    Hallo,
    jetzt hackt's mal nicht auf den Steuerberatern herum.
    Der naheliegendste Grund dafür, dass er keinen Vorschlag hat, ist vielleicht, dass es keinen Vorschlag gibt. :-))
  7. Steuerberater

    Hallo,
    ja mein Steuerberater hat keinen Vorschlag,
    das Finanzamt (Beratungsgespräch) im Übrigen auch nicht.
    Hilfe! Wer einen Steuerberater kennt, der helfen kann, dann her damit. Ich bin sein neuer Klient.
    Grüße Inge
  8. Begründung

    Hallo,
    wenn weder Finanzamt (seit wann beraten die?) noch Steuerberater einen Vorschlag machen können, haben sie das begründet?
    Viele Grüße
  9. Das Finanzamt hat die Pflicht zur Beratung. Man ...

    Das Finanzamt hat die Pflicht zur Beratung.
    Man muss allerdings gezielte Fragen haben, d.h. sie machen natürlich auch nicht die Steuererklärung für Einen.
    Grüße Ingmar
  10. Auskunftspflicht

    haben Sie sicherlich gemeint und nicht Beratungspflicht. :-)
    Was haben denn Steuerberater und Finanzamt nun gesagt?
    Viele Grüße
  11. Frage ist: ...

    Frage ist: ist es überhaupt ein Gewerbe? Oder ist es nur " ... bloße Vermögensverwaltung ... " Siehe hierzu Kommentar Landmann/Rohmer zu § 14 GewOAbk.. Danach ist die Sache eigentlich eindeutig, nämlich nichts mit dem Gewerbe, mithin auch keine Umsatzsteuerpflicht!
  12. Inge = Ingmar?

    Dann sollte man/Frau sich aber bitte auch bei der Rechtschreibung mal einigen ... ("Grüße"/"Grüße")
    Hat natürlich, daher auch "OT", gaaaaar nichts mit der eventuellen Lösung zu tun.
    Schönen Abend noch.
    Gruß
  13. Nix da!

    Hallo Morübe,
    ob man umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wird nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften bestimmt und nicht nach der GewOAbk.. Deine Ausführungen haben damit gar nichts zu tun. Auch eine Oma, die ein Zimmer in ihrer Wohnung untervermietet ist Unternehmer im Sinne des UStG. Allerdings führt sie steuerfreie Umsätze aus.
    Viele Grüße
  14. Blödsinn ...

    Blödsinn ich bin nur ganz einfach zu müde, um mich jetzt noch zu streiten ...
  15. Streiten

    Hallo Morübe,
    du brauchst nicht streiten, aber bevor Du "Blödsinn" schreibst solltest Du Dich vielleicht mal mit dem Thema beschäftigen oder Deinen Steuerberater fragen!
    Viele Grüße
  16. Erst denken, dann streiten ...

    Erst denken, dann streiten gilt auch für Dich ... :-)) § 1 (1) UStG: " ... ein Unternehmer ... " und damit ist die Sache tot. Der BFH hat in diversen Entscheidungen dazu Stellung genommen, speziell zum Thema Ferienhausvermietung. Ich habe keine Lust die 300 Seiten Kommentar zu diesem Thema zu zitieren. Fakt ist: Es ist kein Gewerbe, folglich ist der Vermieter auch nicht Unternehmer, und daraus resultiert, UStG güldet nicht. Basta. Nebenbei: für den Fall, das Du es noch nicht wissen solltest: das habe ich gelernt, und zwar von der Pike auf.
  17. falsch

    Hallo Morübe,
    in § 2 UStG ist der Unternehmerbegriff definiert. Dieser Begriff geht über den des EStG und des GewStG hinaus.
    Viele Grüße
  18. "von der Pike auf"

    aha!
    Was ist denn mit den Dingen, die Du Dir angelernt hast?
    • graus*

    :-)

  19. Aktenzeichen

    @Rüdige ... Bezüglich Deines Postings:
    Hallo,
    kannst Du mir bitte eine BFH Entscheidung dazu nennen. Ggf. Aktenzeichen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingmar = Inge
  20. Broschüre

    Hallo Inge,
    ich habe heute die Broschüre "Steuertipps für Haus und Grund" im Netz gefunden, das in zwei Kapiteln auf die Umsatzsteuer bei Erwerb von Immobilien und beim Besitz von Immobilien eingeht. Vielleicht ist sie ja interessant für Sie, wobei ich aus Ihrer Fragestellung entnehme, dass Ihnen einige Punkte durchaus klar sind.
    Ich kann verstehen, dass Sie die im Mietpreis enthaltene USt lieber selbst behalten würden als sie an den Fiskus abzugeben, besonders wenn der vom Urlauber zu zahlende Mietpreis bei Umsatzsteuerbefreiung nicht sinken würde.
    Sie schreiben in Ihrer Frage: "Ich konnte damals bei Notarvertrag (2001) nicht abgesehen, dass ich in 2003 umsatzsteuerpflichtig werde. " Sie haben doch diese Pflicht durch Option selbst gewählt. Lag dieser Entscheidung die Annahme zu Grunde, dass sie Vorsteuer aus dem Immobilienerwerb ziehen könnten und wurden Sie damals (bei der Optierung) steuerlich beraten?
    Viele Grüße
  21. Hallo Marion, vielen Dank für Deine Ausführungen. Wenn ...

    Hallo Marion,
    vielen Dank für Deine Ausführungen.
    Wenn man bei Hauskauf nicht zur Steuerpflicht optiert, dann ist man automatisch von der Mehrwertsteuer befreit. So war das auch in meinem Fall. Dadurch kann ich aber auch keine Vorsteuer ziehen.
    Bei meinem notariellem Vertragsschluss (2001) hatte ich noch nicht die Absicht zu vermieten resp. Vorsteuer zu ziehen. Darum habe ich nicht optiert.
    In 2003 habe ich mich unternehmerisch selbständig gemacht. Eine Nebeneffekt war meine Option zur Umsatzsteuer. Ohne zu wissen bzw. Hinweise meines Stuererberaters bekommen zu haben, dass dadurch auch die Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig werden.
    Nunmehr suche in nach Gerechtigkeit bzw. einer steuerlichen Lösung.
    Grüße Inge

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