MHB lehnt Ablösung innerhalb Zinsbindungsfrist ab. Zulässig?
BAU-Forum: Baufinanzierung

MHB lehnt Ablösung innerhalb Zinsbindungsfrist ab. Zulässig?

Betr. Forumseintrag 1372.
Hallo Forumsteilnehmer,
habe folgendes Anliegen:
Darlehen 10 Jahre fest, 5,39 %, 1 % Tilgung; Darlehensvertrag vom 08/2002. Münchner Hypothekenbank eG
Auf meine Anfrage bzgl. der Berechnung der Vorfälligkeit zwecks Umschuldung wurde wie folgt reagiert:
" ... die gewünschte Rückzahlung ist Aufgrund der derzeitigen Situation am Kapitalmarkt nicht möglich. Für das Darlehen haben wir uns zu den damaligen Kapitalmarktbedingungen refinanziert. Die Laufzeit dieser Refinanzierungsmittel entspricht der vertraglich vereinbarten Zinsbindung. Diese Mittel können nicht vorzeitig zurückbezahlt werden und sind weiterhin entsprechend zu verzinsen. Deshalb müssten wir durch die gewünschte Rückzahlung vorzeitig zurückfließenden Darlehensbeträge auf dem Kapitalmarkt anlegen. Bei der derzeitigen Zinssituation bedeutet eine solche Wiederanlage einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil.
Beabsichtigen Sie einen Verkauf des Beleihungsobjektes?
Für diesen Fall legen Sie uns bitte den Kaufvertrag vor, damit wird zum genannten Ablösetermin die Restschuld sowie die V-Entschädigung nennen können: "
Ich persönlich beabsichtige keinen Verkauf, sondern eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen. Ist dieses ein Standard-Schreiben, um zu versuchen den Kunden abzuwimmeln? Steht mir eine vorzeitige Ablösung nicht (rechtlich) zu?
Wie soll/kann ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für die Antworten,
Bernd
  • Name:
  • Bernd
  1. Sie haben kein Recht zur vozeitigen Ablösung wegen Umschuldung

    zu günstigeren Sätzen. Ausnahme wäre ein Verkauf mit der Folge der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  2. Die Ausnahme mit dem Wohnungsverkauf

    betrifft die Möglichkeit das Darlehen zu kündigen, nicht aber die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
    Umgedreht würde eine Kündigungsmöglichkeit durch den Darlehensnehmer auch bedeuten, dass die Bank ein Recht zur Konditionenanpassung haben müsste, sollten diese steigen. Dann wären Festzinsvereinbarungen ja unlogisch.

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