Hausbau  -  jetzige ET Wohnung belasten und dann vermieten?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hausbau  -  jetzige ET Wohnung belasten und dann vermieten?

Hallo,
wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die wir bisher fleißig abgezahlt haben, wollen aber in absehbarer Zeit ein Haus bauen, weil der Platz nicht mehr reicht (Nachwuchs!).
Falls wir die Wohnung nicht einigermaßen verkaufen können (und danach sieht es im Moment aus), möchten wir sie vermieten. Allerdings wären dann auf der vermieteten Wohnung kaum noch Schulden, während wir unser selbstbewohntes Haus hoch belasten müssten (es fehlt ja der Betrag aus dem Wohnungserlös). Steuerlich günstiger wäre es natürlich, wenn es andersherum wäre.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, da die Schulden umzuschichten? Oder kann ich die Wohnung vielleicht an meine Frau verkaufen (ich habe die Wohnung vor unserer Ehe allein gekauft), oder macht da das Finanzamt nicht mit?
Danke & Gruß
Stefan
  • Name:
  • Stefan Schulz
  1. Ob Sie ...

    Werter Fragesteller
    eine neue Hypothek oder eine Aufstockung der alten bekommen, klären Sie am besten mit der Bank.
    Verkauf kostet zumindest Notar- und Grundbuchgebühren (Notargebühren, Grundbuchgebühren).
    Aber bedenken Sie, dass Sie bei einer Vermietung alle Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnung und das Mietausfallrisiko in Ihre Finanzierung mit einrechnen müssen.
  2. Eine alte Hypothek kann man nicht aufstocken

    sie ist mit der Schuld verbunden und kann auch ohne eine Schuld nicht existieren.
    In Ihrem Fall könnten Sie Teile des Kredites ja wieder aufleben lassen wenn dieser mittels Grundschuld abgesichert war. Ob sich das steuerlich machen lässt, besprechen Sie mal mit Ihrem Steuerberater.
  3. Mea culpa

    Herr Witzgall.
    Falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich den alten (bereits teilweise getilgten) Betrag wieder in teilweise oder voller Höhe zu erhalten.
  4. Das letzte Wort ...

    Das letzte Wort hat aber nicht der Steuerberater, sondern die Bank. Was bringt Ihnen die rechtlich einwandfreie Lösung, wenn die Bank sagt: "Sorry, Mieteinnahmen akzeptieren wir nicht".
    So, jetzt haben Sie (!) Ihre Hausaufgaben und ich würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören: A) was sagt IHR Steuerberater und B) was sagt IHRE Bank?
    Vergessen Sie Ihr Passwort nicht und informieren uns/spätere Leser von Ihren Erfahrungen. Danke schon mal!
    Gruß
  5. so einfach geht das nicht

    Foto von Joachim Kaehler

    eine Hypothek ist akzessorisch, heißt, wie Herr Witzgall richtig bemerkt an die Forderung in der zu Zeit bestehenden Höhe gebunden. Ich bezweifele sehr stark, dass hier eine Bank mitspielt, ohne z.B. eine Teillöschung der Hypothek und Neueintragung eines grundpfandreches.
    dass das dann steuerlich Auswirkungen hat, die zugunsten des darlehnsnehmers beitragen bezweifele ich ebenfalls, denn die schulden werden ja für das selbstgenutzte Haus aufgenommen.
    bin aber kein steuerfachmann, vermute aber dennoch sehr stark, das hier nur kosten, aber keine Vorteile entstehen.
    Gruß joachim
  6. Hypothek  -  Grundschuld

    muss mich da mal kurz einmischen. Die Finanzer Witzgall und Kaehler haben natürlich völlig recht in Bezug auf die Hypothek.
    Allerdings kenn ich das aus eigener Erfahrung: Der Begriff "Hypothek" wird in der Umgangssprache mit "Belastung des Hauses" gleichgesetzt.
    Im Regelfall sind im Grundbuch heute Grundschulden eingetragen, die jederzeit wieder für neue Kredite verwendet werden können.
    Vermute mal, H. Dühlmeyer hat es auch so gemeint.
  7. steuerlich

    ist die Verwendung des Darlehens entscheidend und nicht wie geichert ist.
    Viele Grüße
  8. Ergänzung

    Hallo,
    erstmal danke für die rege Beteiligung!
    Ich bin auch der Meinung, dass die steuerliche Anrechenbarkeit eines Darlehns von der Investition des Geldes abhängt, nicht vom beliehenen Objekt. Es ist abzugsfähig dann, wenn es eine gewerbliche Aufwendung ist, also z.B. wenn eine Wohnung davon gekauft wird, um mit deren Vermietung einen Gewinn zu erzielen.
    Daher war meine Frage auch ehr, ob ich diesen Zustand wieder herbeiführen kann (also z.B. ob ich die Wohnung an meine Frau verkaufen kann ), oder ob der Gesetzgeber für diesen Fall (der ja gerade bei Familien in meiner Situation wohl öfter auftritt) irgendwas anderes vorgesehen hat (wovon ich  -  leider  -  nicht ausgehe).
    Tut mir leid, wenn ich mich umständlich ausgedrückt habe.
    Ich habe noch einen Termin mit meiner Hausbank, vielleicht lässt sich da etwas herausfinden. Mein (bald Ex- :-) Steuerberater weiß nichts dazu, aber das ist sowieso seine herausstechenste Eigenschaft.
    Wenn ich etwas herausfinde, melde ich mich.
    Bis dahin,
    • Name:
    • Stefan Schulz
  9. ich hoffe, ich bin Niemandem zu nahe getreten ... zwecks der Hypothek

    Ich sah das nicht anders, als einen einfachen Hinweis. Es ist auch nicht verkehrt, wenn man den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld kennt. In meinen Augen ist die Hypothek verbraucherfreundlicher. Bänker wollen die nicht mehr, warum wohl?
    Hätte mein Echo vor mir geantwortet, hätte ich es gelassen.
    Das die steuerliche Betrachtung die Wichtigere Seite war, hatte ich doch auch nicht vergessen.
    Na ja, vielleicht war es trotzdem interessant ;-)

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