EigZulG § 5 Einkunftsgrenze
BAU-Forum: Baufinanzierung

EigZulG § 5 Einkunftsgrenze

Hallo,
Ich habe ein paar spezielle Fragen zu der Einkunftsgrenze. Nach EigZulG § 5 werden die Gesamteinkünfte des Erstjahres und des Vorjahres herangezogen. Mal angenommen ich Stelle den Antrag auf Eigenheimzulage im April 2005.2004 habe ich 35000 € Brutto verdient. Im Mai 2005 erhalte ich eine Gehaltserhöhung, lasse mir Überstunden ausbezahlen oder wechsle den Job mit einem höheren Gehalt. Wird nun der Zeitraum Mai 2003  -  April 2005 oder der Zeitraum Jan. 2004  -  Dez. 2005 herangezogen? Wenn Jan. 2004  -  Dez. 2005 gilt, wie geht das Finanzamt in diesem Fall vor? Wird auf Basis des Bruttogehalts von April 2004 die Einkünfte für 2005 geschätzt wodurch ich noch Eigenheimzulage erhalten würde, oder werden am Ende des Jahres die tatsächlich aufgetretenen Einkünfte herangezogen, womit die Eigenheimzulage hinfällig wird?
Kann ich bereits dieses Jahr die Eigenheimzulage stellen, obwohl sich mein Haus noch im Rohbau befindet, Dachstuhl wird demnächst erstellt? Die Heizung wird dieses Jahr definitiv nicht mehr eingebaut!
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Marco
  1. Kalenderjahre

    Foto von Oliver Kettig

    Es zählt das Kalenderjahr des Einzugs und das des Vorjahrs. Noch in der Zukunft liegende Beträge werden geschätzt (z.B. auf der Basis von aktuellen Lohnabrechnungen) Ich gehe aber davon aus, dass das nachträglich dann nochmal kontrolliert wird, wenn man seine Einkommenssteuererklärung abgibt (geht ja ans selbe Finanzamt).
    Eigenheimzulage wird nach Einzug beantragt, nicht vorher. Bei Ihrem Bautenstand: keine Chance!
    Grüße vom Laien
  2. ist aber schlecht ...

    danke, dann muss ich wohl auf die Gehaltserhöhung verzichten. Was Überstunden angeht kann ich sicherlich eine Vereinbarung mit meinem Chef treffen.
    Das Finanzamt kontrolliert garantiert nach!
    Habe folgenden Link gefunden ...
    Gruß, Marco
  3. Das wird Ihren Chef aber freuen ...

    Foto von Oliver Kettig

    Im Ernst: wegen der Eigenheimzulage auf Gehaltserhöhung verzichten? Kann sinnvoll sein (kommt auf Ihre konkreten Zahlen an). Bedenken Sie aber auch, dass die Eigenheimzulage nach 8 Jahren aufhört, Ihre Gehaltserhöhung aber (im Idealfall, wenn Sie Ihren Job behalten) weiter wirkt.
    Grüße
  4. brutto oder netto?

    Hm, ich dachte immer es wird das Nettoeinkommen für die Eigenheimzulage zugrunde gelegt? Nach diesen Zahlen dürfte ich die auch nicht bekommen ... bekomme sie aber :-)) )
  5. Nicht brutto, nicht netto, sondern positiv

    Foto von Oliver Kettig

    @Lars Zucker: Unter welches Recht fällt Ihre Eigenheimzulage, d.h. wann war Bauantrag/Eigenheimzulage-Beantragung? Zum 1.1.04 sind die Einkommensgrenzen gesenkt worden (70000 ledig/ 140000 verheiratet, jemals bezogen auf 2 Jahre). Zudem werden nur noch positive Einkünfte gerechnet. Negative Einkünfte, z.B. Verluste aus Vermietung werden also nicht abgezogen.
    Persönlicher Tipp für den Fragesteller: Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen um satte 30000 pro 2 Jahre. Könnte zumindest für 2005 noch klappen ;-)
    Grüße
  6. kann man schon drauf verzichten ...

    Die Gehaltserhöhung wird selbstverständlich verschoben auf 2006, da ist die Einkunftsgrenze nicht mehr relevant. Außerdem gibt es bei uns sowieso jedes Jahr nur 40  -  50 € im Monat mehr. Ich denke darauf kann ich schon verzichten ... Da ist mir die Eigenheimzulage mehr Wert.
    Gruß Marco
  7. Hast Du schön erklärt Oliver!

    Gut gemacht. Und hier ein Link dazu:
    Gruß
    Klaus
  8. noch im grünen Bereich

    Hallo Oliver,
    ich habe nun in meinen Unterlagen nachgeschaut und gerechnet. Der Bauantrag war Ende Dezember 2003. Ich bekomme daher noch die Eigenheimzulage nach der alten Regelung (81.807 € in 2 Jahren). 2004 werde ich genau 40.836 € Brutto inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) verdienen (=> 81.672 in 2 Jahren). Für eine Gehaltserhöhung in 2005 bleibt also nicht viel Spielraum. Ich versuche jedoch mit meinem Chef ein Abkommen zu vereinbaren, sodass Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) erst 2006 überwiesen werden. Überstunden kann ich entweder abfeiern oder lasse sie mir ebenfalls erst 2006 ausbezahlen. Somit müsste ich auf die Gehaltserhöhung nicht verzichten.
    Den Kinderbonus kann ich leider nicht in Anspruch nehmen, da keine vorhanden!
    Gruß Marco
  9. @Herr Kettig

    ach so, wusste nicht das sich da etwas geändert hat. Habe in 2002 die Eigenheimzulage beantragt. Naja, der Steuerverdreher :-)
  10. Einkommensgrenze und Schamgrenze liegen wohl sehr eng

    beieinnander?

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