Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
Hallo,
wir möchten auf meinem großen Grundstück in München ein Einfamilienhaus bauen. Altbebauung bleibt bestehen (Bewohner: Meine Eltern, sie haben lebenslanges Wohnrecht). Bauvorbescheid ist genehmigt (Teilung wurde leider nicht vorgesehen).
Nun soll für ein Darlehen eine Grundschuld eingetragen werden. Damit das Bauvorhaben zügig abgeschlossen werden kann, möchte ich das Grundstück erst nach der Fertigstellung des Einfamilienhaus teilen lassen. Ist dies möglich, wenn auf dem gesamten Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist (Der Wert des Grundstückteiles ist immer noch viel höher als die Grundschuld)?
wir möchten auf meinem großen Grundstück in München ein Einfamilienhaus bauen. Altbebauung bleibt bestehen (Bewohner: Meine Eltern, sie haben lebenslanges Wohnrecht). Bauvorbescheid ist genehmigt (Teilung wurde leider nicht vorgesehen).
Nun soll für ein Darlehen eine Grundschuld eingetragen werden. Damit das Bauvorhaben zügig abgeschlossen werden kann, möchte ich das Grundstück erst nach der Fertigstellung des Einfamilienhaus teilen lassen. Ist dies möglich, wenn auf dem gesamten Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist (Der Wert des Grundstückteiles ist immer noch viel höher als die Grundschuld)?