Vorfälligkeitsentschädigung auch bei gleichbleibender Monatsrate durch Neukauf?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Vorfälligkeitsentschädigung auch bei gleichbleibender Monatsrate durch Neukauf?
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Vorfälligkeitsentschädigung ist auch Verhandlungssache
Wenn Sie die Klaviatur beherrschen, auf der Sie spielen müssten, kann das auch verhandelt werden. Es ist zu vielschichtig, um es hier zu erklären. Kaum eine (deutsche) Bank verzichtet darauf freiwillig.
Streng genommen müssen Sie die Gebühr bzw. den "Schaden" der Bank für den ersten Kredit natürlich zahlen.
Auch ist auf den ersten Blick, vor allem im Kopf und ohne konkrete Zahlen, kein Vergleich möglich. Das muss exakt gerechnet werden.
Die Unterlagen dazu haben aber nur Sie. -
Bewertung
Zur rein mathematischen Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man hier spielen:Das beantwortet aber noch nicht solche Fragen wie:
.-- Besteht für die Bank überhaupt ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung?
.-- Wenn ja, wie hoch ist sie wirklich?
.-- Wenn ja, wie gehe ich vor um diese zu mindern oder zu vermeiden?
Da es um enorme Summen (nicht nur für die Vorfälligkeitsentschädigung, sondern auch für die Neufinanzierung und deren Konditionen/Kosten) geht, würde ich mich von einem Fachmann beraten lassen. Sorry, es gibt natürlich auch Fachfrauen ...
Bei all dem sollte nicht vergessen werden, dass ein Vertrag immer beiden Vertragspartnern eine Sicherheit gibt. Bei in der Zwischenzeit - angenommenen - gestiegenen Zinsen würden Sie der Bank auch eines "husten", wenn sie den Vertrag kündigen und höhere Konditionen bei Ihnen durchsetzen wollte. Oder?
Interessant vielleicht auch:Und dann gibt es hier rechts oben am Bildschirm einen Knopf, da steht "Suche" drauf. Das Ergebnis wird Sie erfreuen, denn Sie finden jede Menge kostenlosen Lesestoff.
Auch die unter Google gefundenen Ergebnisse gilt es, richtig zu bewerten. Nur, was ist richtig ... (wenn man das wüsste, bräuchte man ja nicht zu fragen). -
Nachtrag
Im BGB finden Sie die gesetzliche Regelung in den §§ 489 (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) bzw. 490 (Außerordentliches Kündigungsrecht).
Quelle:Es verbietet der Bank, außer dem normalen wirtschaftlichen Verhalten, niemand, auf dieses (falls vorhandenes) Recht zu verzichten.
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Aus Sicht der Bank ...
Der Beitrag ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ich möchte trotzdem meinen Senf dazu geben.
Aus Sicht der Bank würden sie ja bei den heutigen Konditionen viel weniger Zinsen zahlen. Die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrages lässt sich die Bank natürlich bezahlen.
Es wäre vielleicht zu überlegen, bei Verkauf der Immobilie soviel wie möglich Sondertilgung in den Kredit zu packen und bei gleichbleibenden Konditionen den Kredit weiterzuführen. Den Rest den sie dann noch brauchen können sie ja neu vereinbaren. Sie können mit der Bank vielleicht noch über eine Ratenanpassung verhandeln da der Darlehensbetrag ja dann geringer ist. Zur Absicherung steht das verkaufte Objekt dann nicht mehr zur Verfügung, es muss also eine neue Grundschuld (von dem neuen Objekt) oder was vergleichbares angeboten werden. Das ist aber billiger als eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Nur mal so, als Denkanstoß. Bin auch kein Spezialist auf dem Gebiet, aber so haben wir's mit dem Rest-Darlehen unserer Eigentumswohnung gemacht als wir sie verkauft haben. -
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Antworten! Sicher habe ich mir auch vorher schon Beiträge zum Thema angeschaut, nur eben nicht den Fall vorgefunden: Neukauf zu gleichen Konditionen, bzw. höheren Monatsraten. Hintergrund unseres angestrebten Verkaufs ist ja tatsächlich nicht der derzeit niedrige Zinssatz, sondern die Tatsache, dass uns unser jetztiges Haus aus bestimmten Gründen nicht mehr gefällt. Wie auch immer, wir werden jetzt erstmal mit unserem Kreditgeber verhandeln und hoffen auf eine Lösung zu kommen mit der beide Seiten gut leben können.