1. Rang Wohnrecht - wer finanziert 2. Rang?
BAU-Forum: Baufinanzierung
1. Rang Wohnrecht - wer finanziert 2. Rang?
Hallo zusammen,
unser Fall:
Wir haben das Elternhaus meiner Frau gekauft, die Schwiegermutter hat Wohnrecht in einer Wohnung, wir wohnen in der zweiten. Schwiegermutter hat außerdem das Nießbrauchrecht an ein paar vermieteten Garagen, die zu Haus + Grund gehören.
Nun müsses wir einen Betrag finanzieren, um die Schwestern meiner Frau auszuzahlen. Gerne würden wir - trotz Zinsaufschlag - diese Finanzierung im 2. Rang hinter dem Wohnrecht absichern.
Hypothekenbanken wollen stets in den 1. Rang, auch viele Banken geben an, unbedingt in den 1. Rang komme zu wollen (die werden wohl alle von Ihren Chefs dazu gedrängelt).
Frage: hat jemand Tipps, welche Banken trotz dieser Konstellation eine zweitrangige Finanzierung annehmen?
Zusatzinfo: Der Darlehensbetrag ist nur ca. 25 % des Immobilienwertes, Bundesland NRW.
Falls jemand Tipps (oder eine Verhandlungsstrategie ) hat wäre ich sehr dankbar!
Danke + Gruß,
unser Fall:
Wir haben das Elternhaus meiner Frau gekauft, die Schwiegermutter hat Wohnrecht in einer Wohnung, wir wohnen in der zweiten. Schwiegermutter hat außerdem das Nießbrauchrecht an ein paar vermieteten Garagen, die zu Haus + Grund gehören.
Nun müsses wir einen Betrag finanzieren, um die Schwestern meiner Frau auszuzahlen. Gerne würden wir - trotz Zinsaufschlag - diese Finanzierung im 2. Rang hinter dem Wohnrecht absichern.
Hypothekenbanken wollen stets in den 1. Rang, auch viele Banken geben an, unbedingt in den 1. Rang komme zu wollen (die werden wohl alle von Ihren Chefs dazu gedrängelt).
Frage: hat jemand Tipps, welche Banken trotz dieser Konstellation eine zweitrangige Finanzierung annehmen?
Zusatzinfo: Der Darlehensbetrag ist nur ca. 25 % des Immobilienwertes, Bundesland NRW.
Falls jemand Tipps (oder eine Verhandlungsstrategie ) hat wäre ich sehr dankbar!
Danke + Gruß,
- Oliver.
-
Auch
bei Bausparkassen anfragen, da könnte die Chance größer sein. -
Entweder Rangrücktritt oder
wenn die Schwiegermutter nicht zustimmt, bzw. Sie das nicht möchten zur Bausparkasse. Die sind 2. Rangstellen gewohnt. Allerdings frage ich mich, warum dies Ihre Hausbank nicht macht.
Auch Banken können sich mal mit einer 2. Rangstelle zufrieden geben. Kommt natürlich auch darauf an, wie alt die Person ist, deren Recht vorgeht. -
Teilung nach WEG
würde mir noch einfallen. Dann wäre eure Wohnung gesondert und nicht mit dem Wohnrecht belastet. Das aber nur, wenn mit den Banken wirklich nicht zu reden ist.
Ich würd's erstmal bei eurer Hausbank probieren, parallel natürlich auch noch bei anderen. Das Problem heutzutage ist, dass die meisten nur noch "Standard-Produkte" anbieten, und da passt sowas exotisches wie ein Wohnrecht ) oftmals nimmer in die Landschaft.
Ich persönlich glaube, dass die Chance für die Finanzierung bei regionalen Banken (Genossenschaften oder Sparkassen) besser stehen als bei den Großbanken (egalwiesiealleheißen)
Wie AW allerdings schon gesagt hat, kommt es wesentlich auf das Alter der Schwiegermutter an. vereinfacht gesagt wird die Vorlast so bewertet:
Mietwert der Wohnung x zu erwartende Lebensdauer der Berechtigten (da gibt es Tabellen für). -
wohnrechte
werden von Banken und Bausparkassen kapitalisiert. wenn die vorlast dadurch zu hoch wird ist es schwierig ein Darlehen zu bekommen. je nach Beleihungshöhe und alter des wohnrechtinhabers kann / muss aber nicht, es schwierig werden.
wenn ein rangrücktritt kein Problem ist würde ich zuerst versuchen diesen weg zu gehen.