Eigenheimzulage für 2 Objekte - dann Heirat
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage für 2 Objekte - dann Heirat
Hallo! Ich habe folgende Frage (n):
Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich wollen eine Doppelhaushälfte errichten, da wir nicht verheiratet sind haben wir vor das Haus in zwei Eigentumswohnungen teilen zu lassen (ist bauseits möglich!).
So müssten wir beide die volle Förderung erhalten.
Fragen:
Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich wollen eine Doppelhaushälfte errichten, da wir nicht verheiratet sind haben wir vor das Haus in zwei Eigentumswohnungen teilen zu lassen (ist bauseits möglich!).
So müssten wir beide die volle Förderung erhalten.
Fragen:
1) Wie sieht es aus, wenn wir innerhalb der 8 Jahre heiraten
und jeder in "seiner Wohnung" wohnen bleibt allerdings eben in einem Haus?
2) Können wir gemeinsam ein Darlehen aufnehmen oder sollte jeder einen eigenen Darlehensvertrag haben.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
-
Das wäre ein Eigenheimzulage Otimierungsmodell
und mit ein Grund, wieso diese nicht mehr finanziert werden kann.
Lebensfremd würde ich so etwas nennen. -
lebensfremd
trifft es sehr gut, denn mich würde wirklich interessieren, wie die Nutzung der beiden Wohnungen nach Bezug und später nach Heirat geplant ist.
Viele Grüße -
genauere Erklärung
Das Doppelhaus ist eigentlich als Einfamilienhaus gedacht.
Unser Architekt gab uns den Tipp (da wir noch nicht verheiratet sind) doch durch den Einbau zweier Wohnungstüren, das Erdgeschoss und das Dachgeschoss zu trennen und beides als Eigentumswohnungen darzustellen. Lebensfremd würden wir dies allerdings nicht bezeichnen, sondern optimal genutzt.
Wir wissen auch, dass es noch andere gibt, die dies so verwirklicht haben und auch 2 x die Förderung erhalten.
Vielen Dank. -
lebensfremd
Hallo,
lebensfremd deshalb, weil Herr Witzgall (wenn ich ihn richtig kenne) und ich selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass jeder Eigentümer brav in seine eigene Wohnung zieht, im eigenen Wohnzimmer fern sieht, in der eigenen Küche ein Süppchen kocht, im eigenen Bad Zähne putzt und schließlich sich auch im eigenen Schlafzimmer zur Nachtruhe begibt. Gegenseitige Besuche sind natürlich erlaubt.
Lebensfremd auch deshalb, weil für die doppelte Förderung ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand bzgl. Baukosten, Beratungen, Rechtskosten und sonstigen Nebenkosten entsteht.
Ganz zu schweigen von einem möglichen immateriellen Schaden, wenn ein Gebäude unter dem Kriterium der Förderungsoptimierung an den Wohnbedürfnisssen der Bauherrenschaft vorbeigeplant wird.
Mit guter und bedarfsgerechter Planung können Sie sich die 2. Förderung schon in der Bausumme sparen und heben sich diese für ein späteres Objekt auf. Noch ist das Eigenheimzulagengesetz nicht geändert ...
Sie verstehen hoffentlich, dass ich Ihnen zur Frage 1 keine Antwort geben möchte, auch wenn ich es könnte. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Viele Grüße