zu hoher Kniestock - wieviel Strafe?
BAU-Forum: Fertighaus
zu hoher Kniestock - wieviel Strafe?
Schönen Gruß
Micha
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Strafe
... ist das eine - die spannendere Frage ist aber, ob das Haus dann überhaupt so stehen bleiben darf. Vielleicht muss rückgebaut werden.
Im Ernst: Vergessen Sie's! Fragen Sie (neben den Fertighausfirmen) vielleicht auch mal einen Architekten, was der aus dem Bebauungsplan herausholen kann.
Laienmeinung
Grüße -
Ich verstehe Sie nicht, Micha.
Sie kaufen doch tatsächlich ein Grundstück in einem Baugebiet, um darauf ihr Haus errichten zu wollen, ohne sich vorher über den gültigen Bebauungsplan zu informieren. Seien Sie mir net bös, aber so doof kann doch wirklich keiner sein.
Und sich dann hinterher auch noch über die ach so uneinsichtigen Kollegen im Bauamt beschweren ist in meinen Augen eine unverschämte Frechheit ... -
Alles nicht einfach
Grundsätzlich beinhaltet die Preisfindung für ein Grundstück die Bebaubarkeit desselben. Unabhängig von GFZAbk. und GRZAbk. beeinflusst die Drempelhöhe normalerweise die Geschossigkeit, auf jeden Fall aber die zu erreichende Wohnfläche abhängig von der Grundfläche. Bei einer Anhebung der Drempelhöhe um 50 cm erhalten sie bei einem 45 ° Sattel und Hausbreite von 8 m ca. 8 m² mehr Wohnfläche im DGAbk.. Multpliziert mit einem geschätzten Verkaufswert pro m² von 2000,- pro m² ergibt sich (Mehrkosten mal vernachlässigt) ein geldwerter Vorteil von 16.000,-.
Sowas nennt man dann Affeneier ausnehmen. Und da soll das Bauamt mitspielen? Viel Glück.
Gruß Christian -
Kniestock - Antwort an den "netten" Herrn Duddeck.
Hallo Herr Duddeck,
IHRE Antwort ist in meinen Augen eine Frechheit. Mich hier als doof zu bezeichnen ... das Grundstück haben wir nicht gekauft, sondern geerbt. -
Es tut mir leid
Mein Statement bezog sich selbstverständlich nur auf ein gekauftes Grundstück, nicht auf ein geerbtes. Deshalb ziehe ich meinen vorigen Beitrag vollständig zurück und entschuldige mich bei Ihnen, Micha. Unter Anbetracht der neuen Informationen eines geerbten Grundstücks war mein Beitrag in der Tat grob und unfair.
MfG Ortwin -
Ich kenne ...
ein Baugebiet mit ebenfalls sehr rigiden Beschränkungen, da hat der Bürgermeister div. Häuser nachmessen lassen, weil er meinte, die verstiessen gegen die Auflagen.
Und wenn Verstoß, dann gibt es auch schon mal nen Rückbaubescheid = Abriss! -
Erfahrung
Die Erfahrung der Fertighausfirma in allen Ehren, durch Ihre Unterschrift auf den Plänen haben Sie den Schwarzen Peter und die Aussagen zur Höchststrafe haben Sie natürlich auch nicht schriftlich ...
Die Höchststrafe nach BayBoAbk. beträgt 500.000 €!
Darüber hinaus gibt es, wenn sich jemand beschwert (z.B. Nachbar) oder bei einer stichpunktartigen Kontrolle:
Baueinstand, Planauftrag (entsprechend tatsächlicher Ausführung) ,
danach- wenn es gut geht: Geänderte (nachträgliche) Baugenehmigung mit nicht unerheblichen Befreiungsgebühren.
- Wenn es nicht gut geht: Rückbauverfügung mit entsprechender Zwangsgeldandrohung, Kosten für den Umbau (je nach Fertigstellungsgrad), Zeitverzögerung usw.
Nur wenn keiner sich beschwert und keine Kontrolle kommt geht es gut ...
zumindest so lange, bis Sie das Haus verkaufen wollen und der Käufer keinen Schwarzbau kaufen will.
Sie sollten sich von einem unabhängigen Fachmann (der Fertighausverkäufer will erstmal sein Haus verkaufen) prüfen lassen, ob 1,00 m Kniestock sonst (außer Bebauungsplanfestsetzung) zulässig wären z.B. Vollgeschossigkeit, Abstandsflächen, GFZAbk. (bei älterne B-Plänen) Firsthöhe usw.
Wenn es nur um die Kniestockhöhe geht ist evtl. eine Befreiung möglich, wenn alles nicht eingehalten ist, ist selbst eine nachträgliche Duldung nicht zu erwarten ...