Bad 1. lagig beplankt
BAU-Forum: Fertighaus

Bad 1. lagig beplankt

Bad 1. lagig beplankt
  1. Erstens ...

    Erstens ...
  2. Die Fugen zwischen den Fliesen in ...

    Die Fugen zwischen den Fliesen in ...
  3. Wusste ich es doch ...

    Wusste ich es doch ...
  4. Abdichtung

    Abdichtung
  5. Alte Petze! ...

  6. Meine eigentliche Frage ist nicht bezüglich ...

    Meine eigentliche Frage ist nicht bezüglich ...
  7. Neien ...

    Neien ...
  8. Gips muss unter Fliesen nicht abgedichtet werden!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, wir haben ein Fertighaus aus dem Jahr 2008 von Bien Zenker, jetzt sind Fugen im Badezimmer gerissen und dadurch ist ein großer Schaden entstanden da das Holz nass geworden ist und schimmelt. Ein bekannter hat uns darauf hingewiesen das unser Bad nur 1. lagig beplankt ist. Vorschrift wäre doppelt beplanken. Ausbau hat Firma Bien Zenker gemacht, also nicht Eigenleistung. Im Vertrag bzw. Leistungsbeschreibung steht nichts von doppelt beplankt. Dies soll angeblich aber eine Norm sein und müsste auch nicht im Vertrag stehen. Jetzt sind wir verwirrt und suchen Erfahrungen bzw. Meinungen. Danke im Voraus! Erstens der Bekannte erzählt Blödsinn. Zweitens: mit Fugen gerissen was ist damit gemeint? Die Fugen in den Ecken der Platten (was für Platten? Gipsfaser/Gipskarton?) Wer war als Nachfolgegewerk (also Fliesen usw.) verantwortlich? Die Fugen zwischen den Fliesen in der Dusche sind gerissen. Hat man leider nicht gleich gesehen. als die fliesen abgeschlagen wurden, hat der bekannte Fliesenleger gesagt das eine Doppelbeplankung nötig sei. bzw. Norm ist. Wusste ich es doch und die Fliesenarbeiten hat denn wohl auch der Bekannte gemacht? Das könnte auch an einer fehlenden Abdichtung unter den Fliesen liegen. Im Duschbereich muss die Wand vor dem Fließen wasserdicht gemacht werden um solche Schäden zu vermeiden. Das macht der Fliesenleger. Alte Petze! :-)

    Das wollt ich doch grad so schön herauskitzeln ... :-)

    Logo ist die fehlende/falsche Abdichtung die Ursache für den Feuchtigsschaden.

    Die geballte Form Wissen dazu gibt es hier:

    Nachtrag: Link repariert Meine eigentliche Frage ist nicht bezüglich auf den Schaden, sondern ob es wirklich eine Norm gibt die besagt das Bäder doppelt beplankt werden müssen_? = Angeblich weil bei extremen Temperaturen es passieren kann das die Fliesen reisen. Die Ursache für den Schaden spielt hier keine Rolle. Neien zum zweiten Mal, ... Es gibt auch keine Norm, derentsprechend in einem häuslichen Bad eine 2-lagige Beplankung gefordert würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Gips muss unter Fliesen nicht abgedichtet werden!

    Foto von Markus Reinartz

    Bei Gipsputz ist keine Abdichtung in häuslichen Bädern unterhalb von Fliesen erforderlich. Das werden Sie wohl für die Gipskartonbauplatten in den Herstellerrichtlinien oder Verarbeitungsrichtlinien in Erfahrung bringen können, ob eine Abdichtung erforderlich ist oder nicht. Einfach mal googlen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  10. Ich habe es mal für Sie gemacht!

    Foto von Markus Reinartz

    Hier können Sie alles nachlesen!

    und hier

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  11. Danke für die Antworten! Haben mit der ...

    Danke für die Antworten! Haben mit der ...
  12. Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die ...

    Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die ...
  13. Abnahme 2008?

    Abnahme 2008?
    • Name:
    • TB
  14. Köstlich!

    Köstlich!
  15. Nein Bien Zenker habe ich nicht ...

    Nein Bien Zenker habe ich nicht ...
  16. Sorry, bin leider ein wenig mit ...

    Sorry, bin leider ein wenig mit ...
  17. Habe jetzt mal in dem Vertrag ...

    Habe jetzt mal in dem Vertrag ...
  18. Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt!

    Foto von Markus Reinartz

    Danke für die Antworten! Haben mit der Danke für die Antworten! Haben mit der Firma Knauf telefoniert, nach deren Aussage ist das Doppelt beplanken oder nicht abhängig von Abstämden der Holzkonstruktion, z.B. bei bei 62,5 MUSS doppelt beplankt werden, da bei extremen Temperaturen die Fliesen reisen können. Bei 45,5 reicht eine 1. lagige Beplankung. Dies soll im DINAbk. 18 181 Tab. 2 geregelt sein. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt. Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die Links, jetzt kommt bei mir eine zweite Frage auf! Sind grüne Platten in Bädern vorgeschrieben? Bei uns wurden in beiden Bädern normale GKP montiert. somit gelten die Anforderungen von da! und nicht von 2010  -  wie im Link! Lesen sie das Blatt der Bautechnik vom 4/2008 Baugewerbe aktuell  -  (Klarstellung) Trockenbau in Feuchträume ... Des weiteren das MB Verbundabdichtungen  -  hier z.B. 1.1 4 Absatz entgegen dem 5 Absatz ... hier aber das 7 Wort ...

    he was will der, werden sie sich fragen? Es gelten die Anforderungen zum Zeitpunkt der Abnahme, und hier z.B. die obigen niederschriften  -  von dehnen man ausgehen kann, das sie allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind, die besargen, zum Teil genau das gegenTeil, was weiter oben in anderen Beiträgen geschrieben wurde ...

    Haben sie mal ihren Vertragspartner kontaktiert? Was sagt er, wenn sie auf die Sachen oben hinweisen? Er ist begeistert, und sagt eine Schadensübernahme natürlich sofort zu ...  -  würde mich wundern ... was machen sie dann? Gericht, Rechtsanwalt, Beweissicherungsverfahren, 8 Jahre Dauer? Oder wie geht es dann weiter?

    Zur Verwirrung! man kann auch bei 60 cm Abstand einlagig beplanken, wenn es die "dicke" ist ...

    Wie wurden die Platten befestigt? wie verspachtelt? Wie sieht die Kantenausbildung der Platten aus? Abdichtung wurde angesprochen ... Bilder? danke Herr Bulka für die beeindruckende Darstellung! ;-) ... und dann gibt es ja auch noch 125 cm breite Platten. Einlagiger Stoß in der Dusche auf einer Holzunterkonstruktion ist für mich potentiell schadensträchtig. Vielleicht lag die Fliesenfuge ja auch noch direkt darüber?

    Aber den anomymen Fragesteller interessiert ja die Ursache nicht! Er hat offensichtlich schon die Bestätigung der Nachbesserung durch den FH-Anbieter und will jetzt von uns nur noch wissen, ob er darauf bestehen kann, dass jetzt doppelt beplankt wird. Stimmt"s? ;-)

    Sorry! Nein Bien Zenker habe ich nicht Kontaktiert, weil die Fliesen ja in Eigenleistung verlegt wurden. daher dachte ich hat der Haushersteller nichts mit dem schaden zu tun. Sorry, bin leider ein wenig mit dem ganzen überfordert. Da ich als Frau wirklich keine Ahnung vom Bau und Vorschriften habe. Den Schaden habe ich der Versicherung gemeldet, ob sie es bezahlt ist noch nicht klar. Da aber jetzt viele bekannte ihre Meinungen äußern, z.B. Bad muss doppelt beplankt werden. Knauf hat ebenfalls gesagt das doppelt beplankt werden muss. Oder die grünen Platten müssen drauf. Ich bin total verwirrt. Soll ich Bien Zenker um Stellungnahme bitten, und was soll ich denen denn schreiben?

    P. S: Wie Super dases diesen Forum gibt.! Danke an alle! Habe jetzt mal in dem Vertrag geschaut, steht Innenwände werden mit 125 mm Starken Gkp beplankt. Steht nichts das Bad mit imprägnierten bzw. doppelt beplankt wird. Also habe ich keine Ansprüche bzw. hat die Firma auch nichts falsch gemacht? So wie Sie selbst bereits äußerten sind Sie mit der Situation total überfordert. Beauftragen Sie jemanden der Ihnen unter die Arme greift.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  19. Nein hat sie nicht ...

    Nein hat sie nicht ...
  20. erkläutern sie doch mal Eigenleistung ...

    erkläutern sie doch mal Eigenleistung ...
    • Name:
    • TB
  21. Fliesenarbeiten wurden von Verwandten, Freunden ...

    Fliesenarbeiten wurden von Verwandten, Freunden ...
  22. Bäder werden in Deutschland üblicherweise gefliest.

    Bäder werden in Deutschland üblicherweise gefliest.
  23. Nein, billig war es nicht, dachte ...

    Nein, billig war es nicht, dachte ...
  24. Es zählen doch nur Fakten ...

    Es zählen doch nur Fakten ...
  25. Punkt ...

    Punkt ...
    • Name:
    • TB
  26. @ Bulka

    Foto von Markus Reinartz

    Nein hat sie nicht wurden die Fliesenarbeiten, und Verspachtelungsarbeiten von ihnen selber gemacht, oder haben sie einen dritten (nicht sie, nicht der Hausbauer ...) beauftragt?

    Bilder würden mich dennoch interessieren!

    Ansonsten könnte man ja auch davon ausgehen, dass der Ständerabstandt im Bad so gewählt wurde, dass einen einlagige Beplankung ausreicht ...

    Sieht bis jetzt aber schlecht aus ... Man kann also Gratulieren, dass sie, weil sie ein wenig sparen wollten, jetzt einen viel viel viel (man könnte das Wort nicht oft genug schreiben) größeren (kostenintensiveren) Schaden haben! Wenn die Versicherung schlecht drauf ist, könnte sie wohl sagen: Hier wurde nicht ordentlich gebaut, was einen viel höheres Risiko darstellt, somit können wir leider die Kosten nicht übernehmen ...

    Aber der SV oben kann ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber der Versicherung bestimmt helfen, wenn er der Meinung ist, das man Gips  -  nicht vor Feuchtigkeitseinwirkung schützen muss, Holz mal ganz abgesehen, besonders was darüber damals noch als Anforderungen waren ... Also jetzt wohl Hölzer raus, und neue hinein, doppelt beplanken, und ohne Abdichtung weitermachen ... wenn ich das oben richtig verstanden habe ... Ich hoffe, man merkt den Unterton ...! ;-)) Fliesenarbeiten wurden von Verwandten, Freunden durchgeführt. Die Abstände betrage 56 cm. Abgedichtet wurde alles fachmännisch! Bien Zenker meint, bei einem geplanten Bad geht man nicht gleich davon aus das es gefliest wird. Im Vertrag steht 125 mm Gipskarton, fertig! Niemand hat mich darauf hingewiesen das doppelt beplankt werden muss ... ;-(( Oder widerspricht Jemand? Die Ausrede Ihres Hausbauers ist haarsträubend! So billig war das Haus doch sicher auch nicht, oder? Vom Preis her, meine ich. Nein, billig war es nicht, dachte Bien Zenker steht für Qualität Es zählen doch nur Fakten und keine emotionalen Ausbrüche.

    Lt. Lieferbeschreibug sind 12,5 mm (bestimmt keine 125 mm.. :-)) GKB anzubauen. Punkt. Haben die das gemacht? Ja. Punkt. Vertrag erfüllt. Punkt.

    Zitat: die Abdichtung wurde fachmännisch durchgeführt. Womit? Silikon? laut Anforderung müsste der Ständerabstand aber dann geringer sein! Punkt die Prüfungspflicht der weiterarbeitenden "Handwerker" wurde wohl nicht erfüllt! Punkt: Wie entstand dann der Wasserschaden, wenn die Abdichtung "Ordnungsgemäß" gemacht wurde ... Punkt: Bilder fehlen weiterhin! Punkt: ist die Befestigung der Platten nach den Anforderungen der Plattenhersteller gemacht worden? Abstände Boden usw ... Punkt ... und so weiter ... Hallo Herr Bulka,

    sollten Sie mit Ihrem Beitrag ...
    ... Aber der SV oben kann ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber der Versicherung bestimmt helfen, wenn er der Meinung ist, das man Gips  -  nicht vor Feuchtigkeitseinwirkung schützen muss
    mich gemeint haben, so ist bzw. war hier Gipsputz gemeint. Den Link in dem zu finden ist was und wie Rigipsplatten anzubringen sind, hatte ich eingestellt.
    Irgendwie war ich beim Verfassen des Beitrags an den versenden Button gekommen und die Überschrift kann man ja nicht mehr ändern. Komischer Weise stand dann auch zwei mal hinter einander der gleiche Beitrag drin, weswegen ich die beiden Sätze dann auf zwei Beiträge verteilt korrigiert habe aber wie gesagt, die Überschrift kann man ja nicht korrigieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  27. Was wollt Ihr eigentlich immer von der Versicherung? ...

    Was wollt Ihr eigentlich immer von der Versicherung? ...
  28. Mangelhafte Ausführung, das ich nicht lache!

    Mangelhafte Ausführung, das ich nicht lache!
  29. Damit kann ich gut leben ...

    Damit kann ich gut leben ...
  30. Also 1: Es handelt sich um ...

    Also 1: Es handelt sich um ...
  31. Der Fragesteller hat bestimmt längst aufgegeben, oder?

    Der Fragesteller hat bestimmt längst aufgegeben, oder?
  32. Nicht ganz richtig ...

    Nicht ganz richtig ...
  33. Häusliche Bäder sind immer abzudichten!

    Foto von Markus Reinartz

    Was wollt Ihr eigentlich immer von der Versicherung? Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser? Bestimmt nicht. Schaden Aufgrund mangelhafter Ausführung? Schon eher. So ein Blödsinn. Es war keine Mangelhafte Ausführung. Solche laienhaften Aussagen von Leuten die keine Ahnung haben, haben hier nichts zu suchen. Und nur zur Info: Wenn Sie ein Loch in die Wand bohren und dabei ein Wasserrohr beschädigen ist das ein Versicherungsschaden! Und keiner wird Ihnen sagen das Sie zu blöd sind ein Loch in die Wand zu machen. Damit kann ich gut leben ich habe ja kein nasses und verschimmeltes Bad ...

    Schlimm ist nur, dass hier ein Hersteller angegriffen wird, weil die Eigenleister zu schädelig sind Also 1: Es handelt sich um Fertighaus. Nur für die, die nicht wissen was das ist aber meinen ihren Senf hier dazu geben zu müssen. Alle nassen und verschimmelten Materialien können problemlos rausgeschnitten werden. Was ich bereits erledigt habe. Es gibt also nichts von all dem mehr im Haus. Und mit der Versicherung ist auch alles geklariert. Zur Info: es gibt einen Fachausdruck und der lautet : Alle durch wärmetragende Flüssigkeiten verursachten Schäden werden übernommen (aber auch hier gibt es Ausnahmen). Aber all das hat hier nichts zu suchen!

    Geht nur darum doppelt beplankt oder nicht? Hat der Hersteller vergessen es zu machen oder einfach nur vergessen mitzuteilen das er nicht gem. der Norm vertigt? Kann auch der Grund dafür sein. Mal ein paar Grundlagen zusammengefasst: 1.) Grundsätzlich ist in Bädern 2 lagig zu beplanken bei Verwendung von Standardabständen 62,5 cm. 2.) Grundsätzlich sind in Bädern dann beide Plattenlagen grüne Platten zu verwenden. 3.) Eine Abdichtung nach DINAbk. 18195 ist nicht erforderlich, wohl aber ein sog. Feuchteschutz, da es sich bei Gips und Holz um feuchteempfindliche Unterkonstruktionen handelt. Unter Feuchteschutz versteht man allgemein eine Streichabdichtung. Wie und wo eine solche Verbundabdichtung auszuführen ist, kann dem ZDBAbk.-Merkblatt "Verbundabdichtungen" entnommen werden.

    Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Nicht ganz richtig und nicht ganz falsch:

    Lt DIN 18181 dürfen GK-Platten in Räumen mit ZEITWEISE hoher Luftfeuchte (= z.B. Bäder Anm. d. Schreibers) verbaut werden. VORZUGSWEISE (Originalwort a.d. DIN 18181) sind imprägnierte Platten zu verwenden.

    • **

    So und nun fröhliches Hauen und Stechen. MfG

    Zitat: Ralf Dühlmeyer Egal was in irgendeiner DIN steht.
    Man beachte das Urteil des Landgerichts München aus 2001.

    Und jetzt kann das "Hauen und das Stechen" weiter gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  34. Da wir aber keine amerikanische Gerichtsbarkeit haben

    Da wir aber keine amerikanische Gerichtsbarkeit haben
  35. Ja Herr Tilgner, ich sehe das dem Grunde nach ähnlich wie Sie!

    Foto von Markus Reinartz

    steht es jedem Gericht frei eigene Entscheidungen auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fällen und NICHT vom LG München abzuschreiben ;-)

    Nun, davon abgesehen ist das besagte Urteil im März 2001 gefällt worden. Da hat bestimmt kein Richter mehr auf die damals druckfrische Fassung der DINAbk. 18195 : 2000-08 Rücksicht genommen, die nunmehr seit über 12 Jahren zusammen mit den stets fortgeschriebenen ZDBAbk.-Merkblättern über Verbundabdichtungen die Abdichtungsregeln für Bäder darstellt. Da gibt es heutzutage eigentlich gar kein Hauen und Stechen mehr. Es gibt eindeutige allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) an die wir Fachleute uns zu halten haben. Gewerbliche Bäder und auch private Bäder mit Bodenablauf sind vollständig abzudichten (nach DIN 18195). Wohnungsbäder ohne Bodenablauf bedurfen zumindest eines Feuchteschutzes (Alternativabdichtung), wenn feuchteempfindliche Unterkonstruktionen vorhanden sind. Das mit dem Hauen und Stechen hatte ich hier auch nur aus den Beiträgen abgelesen und den Satz lediglich weiter verwendet. Sie wissen doch sicherlich, dass mir wohl eher an einer fachlichen Diskussion  -  als an einem Hauen und Stechen  -  gelegen ist. Dennoch kann es ja nicht sein, dass nach so kurzer Zeit  -  wenn ich das Recht in Erinnerung habe seit 2008- alles durchnässt ist und die Fugen gerissen und etc., was weiß ich nicht noch alles. Die Vorgaben der DIN 18195 sind denke ich klar und von Ihnen ja auch schon bereits angesprochen worden. Trotzdem wissen wir ebenfalls, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht unbedingt deckungsgleich mit den DIN Normen sind. Und in dem vorliegend  -  vom Fragesteller  -  geschilderten Fall, würde ich sicherlich in einem von mir zu erstattenden Gutachten zu dem Ergebnis, Mangel behaftet kommen. Das Fugen ausbröseln spricht ggf.  -  abgesehen von weiteren oder neben weiteren möglichen Ursachen  -  sicherlich für eine zu weit auseinander angeordnete Konstruktion. Sicherlich wird es sich hier um einen BGBAbk. Vertrag mit einer 5-jährigen Mangelhaftung handeln. Dabei ist es unerheblich ob Normen oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind oder nicht, weil die negative Beeinträchtigung (der Durchfeuchtungsschaden und das der Fragesteller Geld in die Hand nehmen muss um diese Durchfeuchtung zu beseitigen) bereits eingetreten ist. Somit ist die Konstruktion natürlich mangelhaft  -  jedenfalls auf der Basis der hier beschriebenen Symptome.
    Mit freundlichen Grüßen

  36. Ein Gutachter der Versicherung war zwischenzeitlich ...

    Ein Gutachter der Versicherung war zwischenzeitlich ...
  37. Na sag ich doch!

    Foto von Markus Reinartz

    Ein Gutachter der Versicherung war zwischenzeitlich da. Schaden wird von der Versicherung getragen. Schaden entstand nicht wegen mangelhafter Abdichtung oder etc. Laut Gutachter hätte das Bad bei den Holzabständen, doppelt beplankt werden müssen. Dadurch entstanden die Risse in der Fuge. Leider kann man dem Haushersteller nichts vorwerfen, da im Vertrag steht: Innenwände werden mit 12,5 mm Gipskartonplatten beplankt. Nach den vertraglichen Vereinbarungen Mangelfrei jedoch nach dem, was dann kam (Fliesenleger) Mangelhaft. Mhm, blöd dann nur, wenn das Freunde und Bekannte waren, die diese Arbeiten ausgeführt haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  38. so weit ...

    so weit ...
  39. Der Bauherr ist immer der Dumme?

    Der Bauherr ist immer der Dumme?
  40. Na, nun haust Du aber auf die Kacke ...

    Na, nun haust Du aber auf die Kacke ...
  41. Na was heißt das, der Bauherr ist der Dumme!

    Foto von Markus Reinartz

    so weit war ich schon 36 Beiträge früher ... Wenn also ein Auftragnehmer (als normalerweise Sachkundiger) eine unsolide und schadensträchtige Ausführung anbietet und der Auftraggeber nimmt diese durch seine Unterschrift an, weil er es als Laie nicht besser weiß und dem Anbieter vertraut, dann darf dieser Anbieter das so ausführen und der Kunde hat den schwarzen Peter? Ich dachte immer, dass die allgemein anerkannten RdT verpflichtende Grundlage jedes handwerklichen Handelns sind und nicht abhängen von der zufälligen Kenntnis oder Unkenntnis des Auftraggebers, mindestens bei privaten Bauherrn! Es darf doch wohl nicht sein, dass ich meinem Kunden wissentlich oder auch unwissentlich Mist andrehe, und dann ist der Kunde noch selber schuld! Da sträuben sich mir ja sämtliche rechtsstaatlichen Haare! Na, nun haust Du aber auf die Kacke

    :-) wo bleiben denn Deine Schweden-Sprüche? . OK, ich helf Dir mal: In Schweden wurden die Bäder schon abgedichtet, da wusste man hierzulande noch nicht mal, dass es sowas gab, sondern befand sich noch in der Steinzeit. Habe grad noch mal nachgeschaut: wir haben 1996 schon mit der Altro-Matte abgedichtet. So, und jetzt mal deutlich: ob da denn ein Ständerwerk 45 cm oder 62 cm hat, das ist sowas von schnurzpiepegal, das Zeugs hält dicht. Und bisher wurde sich ja zum Thema Abdichtung außer das war alles fachgerecht, nicht geäußert.

    Ansonsten weißt Du genauso gut wie ich, wie schön das in den Hochglanzprospekten aussieht, und wie in der Realität. Bist doch nicht gerade von den Baumwollfeldern gekommen, oder? .. ;-) Der Bauherr hat doch lediglich das Haus in einer gewissen  -  in der Baubeschreibung beschriebenen  -  Grundausstattung gekauft und hat die Wahl, die Restarbeiten entweder von Fachpersonal oder aber auch von Laien ausführen zu lassen. Letzteres ist sicherlich nicht immer die günstigste Variante. Es heißt nicht umsonst "der arme Mann baut teuer", dies deswegen, weil meist kein Geld da ist um es ordentlich ausführen zu lassen.
    Markus Reinartz

  42. die Versicherung möchte ich auch haben ...

    die Versicherung möchte ich auch haben ...
  43. Immer um den heißen Brei herum, die Herren?

    Immer um den heißen Brei herum, die Herren?
  44. Kann man nicht Herr Stodenberg

    Foto von Markus Reinartz

    Was die wohl gesagt hätte wenn doppelt mit 12,5er GK (nicht grün) beplankt gewesen wäre und es trotzdem in der Wand nass wurde. "Laut Gutachter hätte das Bad bei den Holzabständen, doppelt beplankt werden müssen. Dadurch entstanden die Risse in der Fuge. Leider kann man dem Haushersteller nichts vorwerfen, da im Vertrag steht: Innenwände werden mit 12,5 mm Gipskartonplatten beplankt. "

    Das hatte ich natürlich gemeint, und das war auch nicht schwer zu erkennen. Von Durchfeuchten ist dabei nicht die Rede. Und ich meine eben, dem Haushersteller kann man sehr wohl diese minderwertige Ausführung vorwerfen, er kann sich nicht mit dem Vertrag herausreden, den er dem Bauherrn auf"s Auge gedrückt hatte. Das hatte ich ja eben begründet.

    Ein Auftragnehmer hat die allg. anerkannten Regeln der Technik IMMER einzuhalten  -  Punkt! Seit wann soll das nicht mehr gelten? Der Hersteller hat genauestens das geliefert, was vereinbart war. Hinsichtlich der Ständerabstände bleibt zu sagen, dass der Fliesenleger dies hätte sehen müssen, bevor er die Wände mit Fliesen belegt. Sollte der Fragesteller klagen, prophezeie ich schon jetzt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird, weil der Hersteller genau das geliefert hat, was im Vertrag vereinbart war. Der wird sagen, dass der Fragesteller vor hatte, die 2. Lage selbst aufzubringen, womt er auch bei Gericht sehr gute Chancen auf Erfolg hat.
    Markus Reinartz

  45. Der Fliesenleger kann ja nicht riechen ...

    Der Fliesenleger kann ja nicht riechen ...
  46. Doch, kann er schon!

    Foto von Markus Reinartz

    Der Fliesenleger kann ja nicht riechen ob das Bad doppelt beplankt ist oder nicht. (Wände waren ja fertig verspachtelt, mit dem blauen Zeug gestrichen und ich den Ecken war irgend ein Band von Knauf) Genauso konnte er schlecht durch die Gkp durchschauen um den Abstand der Holzbalken zu sehen. Im Zuge eines sorgfältig arbeitenden Fliesenlegers, hat eben gerade der darauf zu achten. Anhand der Schrauben kann er schon sehen, wie weit die Ständer auseinander stehen. Dann hätte er fragen können. Zumal sicherlich zu diesem Zeitpunkt als gefliest werden sollte der Vertrag und sicher auch die Baufirma oder zumindest der Bauleiter der Baufirma noch greifbar war. Zur Not einfach nur einmal mit z.B. einem Schraubenzieher prüfen wie dick die Platten sind.
    Markus Reinartz
  47. Bin anderer Meinung

    Bin anderer Meinung
  48. Macht ja nichts Herr Stodenberg,

    Foto von Markus Reinartz

    "Wände waren ja fertig verspachtelt, mit dem blauen Zeug gestrichen und ich den Ecken war irgend ein Band von Knauf"

    Eben! Die Wände waren vom Hersteller zum Fliesen oder meinetwegen anders Beschichten fertig übergeben worden. Ob der Fliesenleger das Problem hätte erkennen müssen, ist eine ganz andere Frage. Der Hersteller ist bei dem Bau insgesamt der Hauptausführende gewesen. Bei einem bekannten Markenhersteller muss sich mindestens der Bauherr darauf verlassen können, dass keine solche Falle hinterlassen wird, die nicht einmal der Handwerker des Folgegewerks erkannt hat. Die Ausrede, der Bauherr habe angeblich die 2. Lage selbst aufbringen wollen, verfängt hier nicht.

    Übrigens können solche Erfahrungen vermieden werden, wenn man von Anfang an, am besten schon beim Vertrag, einen eigenen Sachkundigen mit ins Boot holt. wenn Sie anderer Meinung sind. Aber habe ich denn da jetzt etwas verpennt, ich dachte es gab keine Abdichtung, also war doch nichts überstrichen oder wie war das, das werde ich wohl noch einmal lesen müssen. Wenn das so wäre, dass die Wände mit einer Streichabdichtung gestrichen gewesen wären, dann würde ich Ihnen Recht geben. Dann muss oder sollte man wohl davon ausgehen können, dass die Ständer ordnungsgemäß angeordnet worden sind.
    Allerdings gibt es gerade in Richtung Abdichtung aus dem letzten Jahr ein Urteil, wonach z.B.  -  in dem Fall  -  der putze für eine vom Rohbauer nicht eingebaute Abdichtung haftet. Das gleiche gibt es für den Landschaftsbauer, der den Untergrund auf dem er Pflastert zu prüfen hat. Sodann also fachkundig gearbeitet wird, sind bestimmte Prüfungsmöglichkeiten, -Mechanismen und -Abläufe einzuhalten.
    Einfach nur drauf fliesen und Augen zu und durch isssss nich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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