Einklemmschutz bei elektr. Rollläden
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Einklemmschutz bei elektr. Rollläden

Hallo,
gibt es eine Regelung, dass elektrische Rollläden im Privathaushalt stoppen müssen, wenn ein Gegenstand (z.B. Kind) dazwischen kommt?
Wenn Ja, wie lautet das Gesetz und wann ist es in Kraft getreten?
Danke & Grüße
fb88
  1. Wo liegt das Problem?

    Hallo FB88
    Es gibt Rollladen mit Endabschaltung und ohne. Die mit der "Kind /Blumentopf / Eis / Besenstiel Erkennungssoftware ist deutlich teurer als die 08/15 Motoren ohne die entsprechende Funktionalität.
    Mir ist bekannt, das es für elektrische Tür- und Torantriebe in Firmen einen entsprechenden Regelung / TÜV Überwachung gibt. ob dies aber auch für Rollläden im Privathaushalt gilt, weiß ich nicht und bezweifle dies auch sehr, da die Rollladenmotore teilweise sogar über Lebensmitteldiscounter verkauft werden.
    Generell weisen wir in unserem Angebot schon auf die "Gefährlichkeit" von Motoren ohne Lastabschaltung hin, wobei der größere Schaden im Zerstören der Lamellen liegt. Von Verletzungsgefahr haben wir selbst noch nichts gehört. Aber was nicht ist kann ja noch werden.
    Was ist denn genau passiert?
    Wie groß war denn der Rollladen und aus welchem Material besteht den der Rollladen? Was für ein Motorenhersteller war/ ist es denn?
    Mit freundlichen Grüßen
  2. muss man

    ... sich mal auf der Zunge zergehen lassen "ein Gegenstand (z.B. Kind) " .. auha
  3. ersetze z.B. mit oder ...

    ersetze z.B. mit oder
  4. Hallo, gibt es auch eine Antwort auf meine ...

    Hallo,
    gibt es auch eine Antwort auf meine Frage?
    Grüße
    fb88
  5. Nicht jede Gefahr ...

    Foto von Josef Schrage

    verehrte/r fb88,
    oder ein möglicherweise gefährlicher Umstand oder ein Geschehen kann durch ein Gesetz vermieden werden.
    Es gibt das
    Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
    vom 15.12.1989 (BGBl. I S. 2198) Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.7.2002 (BGBl. I S. 2674) m.W.v. 1.8.2002
    welches Sie unter diesem Link:

    finden.
    Eine weitere Antwort ist nur möglich wenn das der Fragestellung zu Grunde liegende Geschehen bekannt ist.
    Und,
    nur ein Anwalt kann Ihnen Rechtsauskünfte dazu geben.
    Dieses ist meiner Meinung nach kein Forum in dem Rechtsfragen diskutiert werden können oder sollten!
    Haben Sie eine Frage zur Technik dann stellen Sie diese mit einer Beschreibung des Problems.
    Herr Battran hat schon das wichtigste, soweit aus Ihrer pauschalen Fragestellung heraus überhaupt möglich, dazu geschrieben.
    Ihre letzter Beitrag "gibt es auch eine Antwort auf meine Frage? " klingt so, als hätten Sie einen Anspruch auf eine Antwort.
    Dem ist wohl nicht so, zumal Sie hier mit einem Pseudonym herumgeistern welches nicht gerade förderlich ist, eine konkrete Antwort zu erhalten. Haben Sie keinen "richtigen" Namen?
    Ich habe einen, und scheue mich auch nicht diesen bekannt zu geben.
    verehrte/r fb88,
    ich Grüße Sie freundlich
    Josef Schrage

  6. Hallo an Alle, entschuldigen sie bitte, wenn meine ...

    Hallo an Alle,
    entschuldigen sie bitte, wenn meine Art nicht richtig angekommen ist. Ich bin kein Fachmann in diesem Bereich, deshalb kann ich auch nur Pauschal fragen.
    Ich suche auch keine Rechtsberatung!
    Mir wurde nur gesagt, dass es seit ein paar Jahre ein Gesetz gibt, dass die Rollläden abschalten müssen.
    Jetzt dachte ich, dass das hier in diesem Forum eine Frage ist, die mit Ja, das ist das Gesetz/Paragraf oder Nein zu beantworten ist, aber auf meine Frage wurde nicht eingegangen, deshalb die "Nachfrage".
    Grüße
    fb88

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