Mangelhafter Fenstereinbau?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Mangelhafter Fenstereinbau?

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  2. Zuerst einmal

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  3. Eine "Altbaumontage" ...

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  4. Vielen Dank für die schnellen Antworten! ...

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  5. @Ralf Dühlmeier Es ging mir nicht um ...

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  6. Schimmelvorbeugung

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    Foto von Markus Reinartz

    Liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage zum Thema mangelfreier Fenstereinbau. Wir haben vor rund 2,5 Jahren neue Holzfentser in unseren Altbau von einer Fensterfirma einbauen lassen.

    Die Fenster wurden mit entsprechenden Schrauben im Mauerwerk befestigt, von außen Kompriband gegen Schlagregen "eingebaut" und die Bauanschlussfuge mit PU Schaum ausgeschäumt. Die Fensterlaibungen innen wurden dann mit Rigipsplatten über den Blendrahmen "verkleidet" und die Lücken zwischen alter Laibung und Rigipsplatte mit Mörtel/Rotband verfüllt.

    Im Angebot des Fensterbauers wurde ein RAL-gütegeprüfter Einbau ausgewiesen. Durch Recherche im Internet weiß ich nun dass dies keine Montageart ist aber unabhängig davon generell erwartet werden kann, dass der Auftragnehmer nach anerkanntem Regeln der Technik handelt.

    Nun habe ich auf vielen Seiten gelesen, dass die Bauanschlussfuge zwischen Wand und Fenster ringsum dampfdiffusionsdicht abgedichtet werden muss um Tauwasserbildung zu vermeiden. Dies ist nach allem was ich gelesen habe mit einer verputzten Laibung nicht zu gewährleisten. Es muss daher seitens des Auftragnehmers eine entsprechende Abdichtung (z.B. Folie) innen angebracht werden.

    Nun ist dies nicht wirklich geschehen und ich ärgere mich jetzt maßlos darüber, da es sich eigentlich um einen sehr renommierten Fensterbauer handelt und wir ohnehin sehr viel ärger beim Einbau hatten. Fakt ist, zurzeit der Abnahme wusste ich oben gennantes noch nicht und wurde daher nicht bemängelt.

    Meine Fragen sind, und ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen:

    • Hätten die Anschlussfuge über das Ausschäumen hinaus durch den Fensterbauer abgedichtet werden müssen?
    • Wenn ja, stellt dies auch nachträglich einen Mangel dar, dessen Beseitigung wir verlangen können? Es handelt sich um ein BGBAbk. Auftrag mit 5 Jahren Gewährleistung.
    • Wie könnte er jetzt noch den Mangel beheben ohne die Fensterlaibungen und Innenfensterbänke komplett zu demontieren? Wenn dies der einzige Weg wäre, wäre er verpflichtet den jetzigen Zustand wieder herzustellen?

    Ich habe einfach bedenken, dass sich über die Jahre hinweg vermehrt Feuchte ansammelt, die dann zu Schimmelbildung führt.

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen sonnigen Feiertag! Können Sie ggf. ausführen, wie alt denn Ihr Altbau genau ist? Was wurde denn abgesehen von den Fenstern noch an dem Bauwerk gemacht? schreiben Sie genau dies als Mängelanzeige an die Firma mit bitte um schriftliche Stellungnahme (Mängelanerkenntnis oder Erklärung warum evtl. doch kein Mangel vorliegt).

    Natürlich haben Sie Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn ein Mangel vorliegt. Dabei muss der aktuelle Zustand (fertige Putz- und Malerarbeiten (Putzarbeiten, Malerarbeiten)) nach der Mängelbeseitigung komplett wiederhergestellt werden.

    Genaueres erklärt Ihnen ein Anwalt. wie es Fensterpfuschmonteur mir gegenüber mal tituliert hat, gibt es in den Fachregeln nicht, Herr Schrör. Die Fenster sind immer innen luftdicht, mittig der Fuge gedämmt und außen schlagregendicht soweit diffusionsoffener als innen einzubauen! Gibt der Bauwerksbe- / zustand das nicht her, muss der Unternehmer Bedenken anmelden und eine entsprechende Vorbereitung einfordern.

    Wenn so wie beschrieben montiert wurde, ist die Montage mangelhaft und muss nachgebessert werden.

    Allerdings sind SIE als Bauherr jetzt in der Beweispflicht für die Mangelhaftigkeit. Wenn Sie den Bauunternehmer anschreiben und der schreibt zurück: Nö, alles gut, ich mach nix.  -  müssen Sie ihm die Mangelhaftigkeit nachweisen. Vielen Dank für die schnellen Antworten! Das Haus ist Anfang der 60er Jahre gebaut worden. Im letzten Jahr wurden im Zuge einer Außenputzsanierung die äußeren Fensterlaibungen mit idR. 2 cm Styropor gedämmt. Die alten Steinfensterbänke außen, wohl wissend dass sie eine Wärmebrücke darstellen, wurden aus optischen Gründen beibehalten ... aber das sollte keinen Einfluss auf die luftdichte Abdichtung der Bauanschlussfuge von innen zu tun haben.

    Viele Grüße und noch einmal Danke! @Ralf Dühlmeier Es ging mir nicht um @Ralf Dühlmeier Es ging mir nicht um evtl. "Altbauparagraphen". Ein Altbau aus den 60 ern ist jedenfalls etwas anderes als ein Altbau aus der Gründerzeit.

    @Pete Gibt es denn einen bestimmten Grund weshalb Ihnen dies nach nunmehr 2,5 Jahren auffällt? Sind z.B. Folgeschäden entstanden?

    Das Sie den Unternehmer zur Mängelbeseitigung auffordern können ist Ihnen ja sicherlich bekannt. Wenn ich Sie korrekt verstanden habe geht es Ihnen aber auch um eine technische Erläuterung. Ist diese Annahme richtig? Schäden sind derzeit noch nicht aufgetreten. Aber was ist wenn sich solche erst nach Ablauf der Gewährleistung einstellen ... dann schaue ich in die Röhre! Nach meiner Recherche muss der Fensterbauer die Anschlussfuge luftdicht abdichten, sodass das Eindringen feuchter Raumluft und somit möglichst die Bildung von hohen Mengen Kondenswasser in der Dämmung vermieden wird, was dann eben zu Schäden führen kann. Durch eine verputzte Fensterlaibung ist dies wohl nicht gegeben. Also hat er aus meiner Sicht nicht nach den anerkannten Regeln gehandelt, was ich als Laie zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht wusste. Die beiden letzten Winter waren nicht wirklich hart, daher für mich kein Gradmesser für Schäden die hätten in den letzten 2 Jahren entstehen können.

    Es kann natürlich auch sein, dass sich zukünftig keine Schäden einstellen, aber das Risiko einer späteren Sanierung trage dann ich und nicht der Auftragnehmer.

    Wirklich vielen Dank für das Engagement! Natürlich sind Fenster bzw. die Fugen dauerhaft luftdicht abzudichten. Auch im Altbau sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
    Das der Mangel vorliegt ist wohl relativ einfach nachzuweisen, denn auch die ledigliche Vermutungshegung, dass es später einmal  -  Aufgrund des falschen Einbaus der Fenster  -  zu einem Schaden kommen könnte, reicht  -  neben dem Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik  -  aus, einen Mangel zu begründen.
    Aber mal ehrlich, gibt es denn einen Hersteller, der "dauerhaft" die Garantie für das von ihm hergestellte Produkt abgeben möchte? Meiner Kenntnis und Meinung nach nicht!
    RAL Montagen dürfen nur RAL zertifizierte Unternehmen ausführen, wenn man so will.
    Eine Anputzleiste auf dem Fenster wäre hilfreich gewesen. Oder aber halt eben Bänder auf der Laibung aufkleben und die Laibungen neu verputzen.
    Nun bleibt Ihnen  -  sodann Sie nicht zur Acryl- oder Silikonspritze greifen wollen und diese Fuge dann auch ständig warten wollen  -  lediglich der mühselige Weg, alles ordnungsgemäß und nötigenfalls mit juristicher Hilfe auszufechten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  8. RAL gütegeprüfter Einbau

    RAL gütegeprüfter Einbau

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