Macken an Fenstern & Fensterrahmen
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Macken an Fenstern & Fensterrahmen

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  • Name:
  • Lallo
  1. Minderwert

    Foto von Josef Schrage

    Minderwert
  2. mein Senf

    mein Senf
    • Name:
    • TB
  3. Richtlinie

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Richtlinie
  4. Guckst Du hier

    Foto von Markus Reinartz

    Bei unserem Neubau sind Macken an den Fenstern & Fensterrahmen. Diese wurden bei der Bauabnahme mit ins Protokoll aufgenommen, nun meint der Handwerker, er wolle einige Macken beseitigen und einige nicht, da diese, wegen ihrer Größe keine Mängel seien. Zudem möchte er uns bei Mängeln, die nicht beseitigt werden können, preislich entgegen kommen. Nun meine Frage (n): 1.) Gibt es eine Definition, welche Macken Mängel sind und welche nicht? 2.) Welcher Geldabzug ist bei Mängeln normal? Habe gehört: Die Differenz zwischen Fenstern 1. Wahl und Fenstern 2. Wahl.

    Vielen Dank schon mal im Voraus! Hallo "Lallo"

    1. Die Definition für das Vorhandensein eines Fehlers ist, dass dieser Fehler einem unvoreingenommenen Betrachter ins Auge fällt ohne vorher! darauf hin gewiesen worden zu sein. Zuerst sollten Sie dem Handwerker Gelegenheit geben die Fehler zu beseitigen oder auszubesern. Weiter sollte sich der Handwerker bei nach Seiner Ansicht gerigfügigen Mängeln nicht mit Ihnen streiten und auch diese beseitigen oder ausbessern. (Ich ahne, dass dieser wegen aus Seiner Sicht geringfüger Fehler die nicht im direkten Sichtbereich, z.B. im Falzbereich liegen möglicherweise "genervt" ist) Kleine Fehler im diesen Bereichen sind oft Produktionsbedingt und kein Mangel, das sollten Sie Bedenken.

    2. Zu einem möglicherweise verbleibenden Minderwert (Geldabzug) Es gibt dafür Regeln bei denen der Minderwert für optische Beeinträchtigungen unter anderem durch eine Skalierung unter Unterscheidung des Geltungs- und Nutzwertes, dem Ort und dem Grad der Beeinträchtigung ermittelt werden. (Zielbaum-Methode)

    Anhand der von Ihnen gezeigten Fotos würde ich den Minderwert für noch vorhandene optische Beeinträchtigungen auf einen niedrigen zweistelligen €-Betrag schätzen.

    Was Sie in diesem Zusammenhang mal "gehört" haben sollten Sie schnell vergessen.

    Gruß Moin moin, mein Senf dazu ... Vielleicht handelt es ich um ein Representatives Gebäude, das für den AG wichtig ist, um Geschäfte zukünftig Persönlich abzuschließen ... Dann sieht es anders aus ...

    Mangel ... ein Richter sagte mal ... Er bezog sich auf ein Urteil, Mangel bedeutet, abreißen und neumachen ...! Fehler, hinzunehmender Unterschied zwischen soll, und istzustand ...

    Hähähä, hABEN SIE jetzte ein Mangelprotokol, oder ein Fehlerprotokol? Welcher Anwalt, könnte allein dadraus schon was drehen ...

    Gruß Es gibt eine Richtlinie zur Bewertung der Fensteroberflächen bei Holz / PVC / und Aluminium-Fenstern.

    Gemäß dieser Richtlinie sind die Beschädigungen die man auf den Fotos erkennt  -  sowie Herr Schrage bereits schrieb  -  im unteren Bereich, mache würden in der Tat nicht als solche angesehen.

  5. Richtlinien zutreffend?

    Richtlinien zutreffend?
    • Name:
    • Lallo
  6. Das ist dem Auftraggeber doch egal, woher die Beschädigungen stammen

    Foto von Markus Reinartz

    Danke schon mal für die vielen Informationen. Der Link für die Richtlinien ist nur für Mängel, die bei der Herstellung entstanden sind, aber nicht für Mängel, die durch nachfolgende Gewerke entstanden sind. Was ist mit den Mängeln, wenn diese erst bei den angesprochenen nachfolgenden Gewerken entstanden sind. Das Haus ist durch einen Bauträger gebaut worden. Wie sieht es mit Ansprüchen Ihm gegenüber aus? Der Handwerker haftet bis zur Abnahme.
    Oder in dem Fall dann eben halt der Bauträger, bei dem Sie die Fenster bestellt haben.

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