Wohnung in Neubau fertig  -  Boden schief
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Wohnung in Neubau fertig  -  Boden schief

Wohnung in Neubau fertig  -  Boden schief
  1. wenn schon

    Foto von Thorsten Bulka

    wenn schon
  2. Was hatten Sie denn für einen Vertrag?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    habe am Montag Schlüssel für meine Eigentumswohnung (Bayern  -  falls das auch Juristen lesen) bekommen, bei Übergabe auf den ersten Blick alles OK. Dann abends der Schock, bin zum ersten mal mit Socken durch die Wohnung (davor Schuhe und extra dicke Parkett schonende Pantoffeln) und vom Flur ins Schlafzimmer läuft es sich schneller. Der Boden fällt ab. Man fühlt es deutlich beim Laufen. Bei geschlossener Schlafzimmertür unter der Tür ca. 1 cm Schlitz, dann macht man die Tür auf, Schlitz verschwindet vollständig. Auch mit Wasserwaage deutlich zu erkennen.
    1. Frage: Was kann man da überhaupt machen? Ist alles ohne Schwellen, und man kann ja schlecht mein Schlafzimmer 1 cm höher legen. Zusätzlich, da ich jetzt alles mit Wasserwaage kontrolliert habe, fällt mein Flur auch deutlich zu einer Seite ab.

    2. Frage: weiß jemand aus Erfahrung rein rechtlicht was ich da für Möglichkeiten habe?

    Man muss auch dazu sagen dass ist eigentlich ein sehr nobler Neubau, rühmen sich von allem nur das Beste etc. ...
    Habe wegen neuem Termin um das zu zeigen angerufen und mir wurde nur gesagt das kann nicht sein.

    Wäre sehr dankbar über Ratschläge was baulich aber auch rechtlich möglich ist! wasserwage, dann schreib doch wenigstens, um wie viel mm (bei welcher Wasserwaagenlänge) es sich handelt?
    Ist es nur im Türbereich, oder geht es dortdrüber hinaus genau so weiter? Würde also evtl. in der Tür angespachtelt?
    Um was für ein Parkett handelt es sich? Um Verklebtes? Dann kann hier zu viel Abgeschliffen worden sein, so das es zu dünn wurde, um länger zu halten! (Sockel wegmachen, sieht man da!

    Stehen die Schränke dann auch alle schief? Wie ist die Ebenmäßigkeit sonst? Vergleiche 18202 ...! USW. Werter Forumsteilnehmer,
    bei der Frage die Sie hier eingestellt haben und bei der Frage danach, was zu tun ist bzw. Sie tun können stellt sich die wichtigste Frage überhaupt.
    Welche Art des Vertrages hatten Sie?
    Einen VOBAbk. Vertrag oder einen BGBAbk. Vertrag.
    Bei einem VOB Vertrag wäre ein Verstoß gegen die Maßtoleranzen DINAbk., DIN 18202 allein schon ein Mangel.
    Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist wohl aller Wahrscheinlichkeit nach wohl sehr wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Maßtoleranzen der benannten DIN überschritten wurden.
    Bei einem BGB Vertrag muss zwar auch die DIN 18202 eingehalten werden, dennoch kommt bei einem BGB noch ein weiteres entscheidendes Kriterium hinzu. Es entscheidet nicht alleine die DIN 18202 über das vorliegen eines Mangels, sondern es muss noch ein zweiter Faktor hinzu kommen. Als zweiter Faktor könnte beispielsweise hinzu kommen, dass die Nutzungsdauer/Lebensdauer des Parkettbodens eingeschränkt ist, weil z.B. das Putzwasser länger in dieser Senke stehen bleibt und dadurch Vergrauungseffekte hinzu kommen, die es notwendig machen, dass Parkett früher als üblich abschleifen zu müssen, was Ihnen sodann einen erheblicheren finanziellen Aufwand  -  als im Normalfall  -  aufbürden würde.
    Der Zweite Faktor muss Ihnen sodann vereinfacht gesagt, ins Portemoné greifen um das es sich bei der Beurteilung um einen Mangel handelt.
    Lassen Sie sich von Jemandem helfen  -  am besten vorab von einem fach  -  und sachkundigen Sachverständigen- der sich mit der Angelegenheit auskennt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  3. PU-Schaum?

    Foto von Stefan Ibold

    PU-Schaum?

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