Lebensgefahr! Gibt es eine Vorschrift für Treppen?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Lebensgefahr! Gibt es eine Vorschrift für Treppen?

Hallo,
kann mir jemand sagen ob es Vorschriften für Treppen gibt die absolut verbindlich sind, oder kann uns unser Vermieter eine "Lebensgefährliche" Treppe in den Garten bauen. Es ist nicht die einzige die hoch zum Garten führt, wurde aber von anderen Mietern gewünscht damit sie direkt hoch können und nicht bei uns vorbei müssen. Jetzt ist die Treppe fertig und was soll ich sagen  -  lieber wäre sie nicht da. Ich habe Angst, dass die Kinder da runterstürzen, oder sonst wer. Es ist so das die Treppenstufen so kurz sind dass man grad so hoch kommt, aber nicht sicher runter. 18 cm Trittbreite auf 18 cm Höhenunterschied. Die andere hat 27 cm Trittbreite zum Vergleich. Was für Möglichkeiten haben wir? Die Treppen wurde von den Nachbarn gewünscht, vom Besitzer in Eigenleistung gemacht und ich habe jetzt größte Bedenken dagegen.
Liebe Grüße Beate
  • Name:
  • Beate
  1. Beate, Beate

    alles nicht einfach.
    es gibt die Schrittmaßregel, 2 h + b= 62-64 cm
    wobei h = Höhe und B = Tiefe der Stufe bedeutet.
    Günstig wäre etwa 17/29 oder 18,5 h/25 T.
    Dies sollte eingehalten werden. Also 18 cm in der Höhe ist OK
    Dann "sollte" die Tiefe ca. 26-27 cm sein.
    Ich hoffe, die Treppe hat keine 10 Steigungen.
    Ich würde es folgendermaßen machem:
    Eigentümer beim nächsten Treffen (hoffentlich kurzfristig) persönlich ansprechen und bitten, die Treppe zu ändern und dabei sofort die eigene Mithilfe und die von Ihrem Freund anbieten, eventuell auch noch Kostenbeteiligung.
    Es gibt natürlich noch 22 andere Wege , die Sache zu regeln.
    Aber, sie wollen sich die anderen Mieter nicht zum Feind machen, genauso wenig wie Ihren Vermieter.
    Viel Glück.
    Gruß Christian
  2. @Herr Chr-503-Sto

    Sie beziehen sich gerade auf "Treppen in und an Gebäuden" DINAbk. 18065. Ob dieses aber für freie Treppen im GaLaBau gilt, wage ich ohne weitere Lektüre zu diesem Thema nicht zu sagen.
    Fakt ist aber, eine von der Anlage ausgehende Gefahr, muss verhindert werden.
    Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen dürfen sogar s/a 21/21 cm haben. Selbiges gilt für Baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen
  3. mag sein

    ich schrieb auch "sollte".
    Eine Treppe lässt sich nun ma unfallfreier begehen, wenn die Schrittmaßregel eingehalten wird. Dem Kind, welches sich auf die Schnauze legt, ist es völlig egal, was inner DINAbk. oder sonst wo steht.
    Außerdem sehe ich die Problematik im Zwischenmenschlichen.
    Dass baulich was getan werden muss sind wir uns doch einig, oder?
    Gruß Christian
  4. Ein Kind

    hat kein Schrittmaß von 63 cm im Mittel.
    Und ich kenne die Gegebenheiten nicht?
  5. dann regt sich Beate

    ja umsonst auf.
  6. tausche  -  Gegebenheiten

    gegen Gegebenheiten ;-)
  7. und wo ist der Bus?

    Foto von Helmuth Plecker

    und wo ist der Bus?

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