Parkettkleber nicht zurück geben wegen Frost?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Parkettkleber nicht zurück geben wegen Frost?

Hallo zusammen,

wir haben unserem Schreiner mitgeteilt, dass wir unseren Boden zusätzlich mit Schleif- und Spachtelarbeiten (Schleifarbeiten, Spachtelarbeiten) lieber von einem Bodenverleger verlegt haben möchten. Geplant war es ursprünglich, in 4 Wochen die nächste CM Messung durchzuführen. Der Schreiner sagt er habe Verständnis, hat jedoch schon den Parkettkleber gekauft und kann diesen nicht zurück geben, da der Großhändler keine frostempfindliche Ware gekauft vor dem 01.05. zurück nimmt. Ist das glaubwürdig und ich muss den Kleber dann abnehmen? Wie ist Eure Meinung (keine Rechtsberatung)?

Danke!

  1. Parkettklebstoff  -  frostgeschädigt oder nicht?

    Hallo grußlos nicht benannte (r) Unbekannte (r).
    ein freundliches "Halloo" am Anfang eines Schreibens macht sich speziell dann, wenn man von anderen etwas erwartet, immer gut!
    Die Skepsis des Großhändlers ist vom Grunde her berechtigt. Denn er muss ein Produkt (weiter) verkaufen, von welchem er nicht weiß, ob es zwischenzeitlich sachgemäß gelagert wurde. Die Gewährleistung muss er übernehmen, wenn das Produkt tatsächlich versagen sollte.
    Warum nehmt Ihr den Parkettkleber nicht für Eure eigenen Bedürfnisse, also die Parkettverlegung? Jeder Parkettleger kann durch eine vorab durchgeführte Probeverklebung feststellen, ob der Verlegehilfsstoff negativ beeinträchtigt ist oder nicht.
    Doch für den Parkettleger gelten leider auch die gleichen Bedenken, wie sie bereits der Großhändler angemeldet hat! Der Parkettleger steht ebenfalls in der Pflicht zum Erfolg für sein Gewerk.
    Zur Not ist der alte (ungebrauchte) Parkettkleber eben zu entsorgen. Wer trägt die Gesamtkosten für den Parkettkleber?
    Eine rechtliche Frage, sicherlich. Das wird sicherlich auf das Detail der Absprachen ankommen, ob Ihr also beim Schreiner den Kauf beauftragt habt oder dieser aus Eigeninitiative heraus ohne Auftrag gehandelt hatte.

    Gruß: KlaRa

  2. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf ...

    Foto von wiki

    Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Umtausch oder Rücknahme, das ist immer eine Kulanz des Händlers (Ausnahme Online-Bestellungen). Wenn er also zurecht sagt er möchte ihn nicht zurücknehem dann musst du den Kleber auch bezahlen. Aber kann der Bodenleger den ihr beauftragt habt den Kleber nicht gebrauchen?
  3. ist plausibel

    Foto von wiki

    "Der Schreiner sagt ... kann diesen nicht zurück geben, da der Großhändler keine frostempfindliche Ware gekauft vor dem 01.05. zurück nimmt. " Ist plausibel, da der Kleber je nach Lagerung geschädigt sein kann.

    "ich muss den Kleber dann abnehmen? " Kommt drauf an was vereinbart wurde.

    Tipp: mit dem Bodenverleger reden, evtl. verwendet er den Kleber und alle sind zu Frieden.


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