Restfeuchte Estrich nach dem Flieseneinbau überprüfen?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Restfeuchte Estrich nach dem Flieseneinbau überprüfen?

Guten Tag,

in unserem Neubau wurde im EGAbk. mit Fußbodenheizung ein Schnellestrich eingebaut. Zwischen dem Einbau und Fliesen/ Vinyl verlegen sind 13 Tage vergangen. Frage nach dem Heizestrichsystem wurde bisher ebenso wenig beantwortet wie die Fragen nach: Aufheizprotokoll, CM Messung etc. In dem Haus war noch keine Heizung. Nun die Frage:

1. Ob ich noch eine Chance habe, wenn ich überprüfen will ob der Estrich belegreif war?

2. Ist die Zeit von 13 Tagen beim Schnellestrich überhaupt realistisch?

3. Wie kann die Dichtheitsprüfung ohne Heizung nachgewiesen werden?

4. Die Gewährleistungsübernahme bei der Abnahme nützt mir ja wenig, da die Schäden auch erst nach 7 Jahren auftreten können  -  gibt es hier Ideen zu Absicherung?

Danke und Gruß

  • Name:
  • Heike
  1. Restfeuchte in Schnellestrichen

    Hallo Heike. Sachen gibt es?! Zur Frage 1. Ob ich noch eine Chance habe, wenn ich überprüfen will ob der Estrich belegreif war?

    Antwort: Nur indirekt. Gibt es in der Zukunft keine Schäden am Oberbelag, dann war die Verlegereife bezüglich der Restfeuchte offenbar in Ordnung. Nachträgliche, damit zeitversetzte CM-Messungen führen nicht zu einem verwertbaren Ergebnis.

    Zur Frage 2. Ist die Zeit von 13 Tagen beim Schnellestrich überhaupt realistisch?

    Antwort: Wenn gute Lüftungsbedingungen in dem Objekt vorherrschten, dann JA. Trocknen ist immer abhängig von der Möglichkeit, an die Raumluft abgegebenes Anmachwasser (des Estrichs) auch an die Außenluft abgeben zu können.

    Zur Frage 3. Wie kann die Dichtheitsprüfung ohne Heizung nachgewiesen werden?

    Antwort: Man könnte das System mit Druckluft auf Dichtigkeit prüfen. Unüblich zwar, doch durchaus möglich!

    Zur Frage 4. Die Gewährleistungsübernahme bei der Abnahme nützt mir ja wenig, da die Schäden auch erst nach 7 Jahren auftreten können  -  gibt es hier Ideen zu Absicherung?

    Antwort: diese Frage geht eigentlich an die Juristen unter uns. Aber üblicherweise werden sich Feuchteschäden an Fußböden (nach der Inbetriebnahme der Fußbodenheizung) recht schnell zeigen, wenn die Verlegereife nicht gegeben war. Dafür aber gibt es ja die Gewährleistungsfristen, welche den Auftraggeber oder den Bauherrn schützen.

    Gruß: KlaRa

  2. Sachen gibt es!

    Hallo Klaus,

    danke für die ausführliche Antwort. Was ich verstanden habe, ist das sich die Schäden schnell zeigen sollen. Habe allerdings gelesen das bei Fliesen es auch längere Zeit gehen kann. Noch drei Ergänzungsfragen:

    1. Wenn Vinyl Belag liegt, kann es ja darunter anfangen zu schimmeln wenn der Estrich zu feucht war oder?

    2. Muss ich noch andere Sachen anfordern als CM Ergebnis, Estrichsystem um Trocknungszeit zu erfahren, Aufheizprotokoll.

    3. Kann die Heizung noch nachträglich abgedrückt werden, um die Dichtigkeit zu überprüfen. Ist es überhaupt nach den anerkannten Regeln der Technik üblich?

    Ja viele Fragen und ärgerlich so ein Misstrauen zu haben.

    Viele Grüße

    Heike

  3. FBH

    Foto von Thorsten Bulka

    Ahoj, frage ist ... was für ein Schnellestrich, wurde verlegt ... oder "nur" Zusatzmittel, zum Zement? Muss man bei der Messung wissen ...

    Andere Frage, ist dieser "Schnell" Estrich dann allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)?

    Wenn ihnen die nötigen Sachen nicht vorgelegt werden ... Abnahme Verweigern ...

    Feldbegrenzungsfugen? Höhenversatzsicherung?

    Was soll unter dem Vinyl Schimmeln, im Alkalischen Bereich? usw ...

    • Name:
    • TB
  4. Abnahme verweigern

    Danke für die Antwort. Wenn die Unterlagen nicht vorliegen halten Sie das (ja ja ich weiß ...) für so gravierend die gesamte Abnahme oder nur den Fußboden bei der Abnahme zu verweigern? Weil das Problem ist ja entstanden und lässt sich nicht mehr grundsätzlich lösen. Ich nehme an, es wird außerhalb der a.r.d.T. sein. Warum sollte sonst so rumgezickt werden die Informationen wie einen Schatz zu hüten.

    Gruß Heike


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN