Energieausweis für gemischt bgenutzte Gebäude
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Energieausweis für gemischt bgenutzte Gebäude
Hallo liebe Fachleute,
ich weiß, bei gemischt genutzten Gebäuden sind für die Nutzungsbereiche getrennte Energieausweise zu erstellen - soweit die Theorie - ABER: Mein Fall 2. und 3. OGAbk. Wohnungen, 1. OG Wohnungen derzeit als Büroeinheiten genutzt, EGAbk. Restaurants. Liegt da nicht ein hinreichendes Übergewicht der Wohnnutzung vor, sodass ich mir den E-Pass nach DINAbk. 18599 sparen kann und vereinfachend das gesamtobjekt wie Wohnen rechnen kann? Gibt es da entsprechende Durchführungsverordnungen oder Fachschriften, die solche Sonderfälle erläutern? Über entsprechende Literaturhinweise wär ich sehr dankbar. Betrifft Großraum Frankfurt/M
ich weiß, bei gemischt genutzten Gebäuden sind für die Nutzungsbereiche getrennte Energieausweise zu erstellen - soweit die Theorie - ABER: Mein Fall 2. und 3. OGAbk. Wohnungen, 1. OG Wohnungen derzeit als Büroeinheiten genutzt, EGAbk. Restaurants. Liegt da nicht ein hinreichendes Übergewicht der Wohnnutzung vor, sodass ich mir den E-Pass nach DINAbk. 18599 sparen kann und vereinfachend das gesamtobjekt wie Wohnen rechnen kann? Gibt es da entsprechende Durchführungsverordnungen oder Fachschriften, die solche Sonderfälle erläutern? Über entsprechende Literaturhinweise wär ich sehr dankbar. Betrifft Großraum Frankfurt/M
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In der EnEV ...
In der EnEVAbk. ist in § 22 von einem "nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche" die Rede. Das ist alles, was über 10 % hinausgeht. Sie liegen wohl eher bei 25 % und mehr, also sind zwei getrennte Energieausweise erforderlich. -
auwei
Was für ein Aufriss - Drei- oder Vierzonenmodell (Wohnen-Büro-Kneipe-Laden). Wer soll denn solch einen Energieausweis bezahlen? Sowas kostet sicher ... "zu viel" wie der Eigentümer erstmal feststellen wird. -
Na ja, ...
Na ja, eventuell darf man ja zumindest den NWG-Teil noch als Ein-Zonen-Modell rechnen