Energieeinsparnachweis nur Standardversion
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieeinsparnachweis nur Standardversion

Hallo,
wir haben gerade unser Energieeinsparnachweis für unser noch zu errichtendes Einfamilienhaus erhalten.
Hierbei fiehlen mir jedoch einige Fehler auf.
Es handelt sich um einen Fertigteilhaus eines bekannten Bauträgers, worin wir jedoch einige Änderungen durchgeführt haben
Hauptsächlich geht es darum das die Ausricht zur Nord-Süd-Richtung überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Hinzu kommt das unser Grundriss zum Standard spiegelverkehrt ist (Fenster etc.) Auch dies findet sich nicht im Nachweis wieder.
Die Auskunft des Zuständigen befriedigt mich hier jedoch nicht wirklich. Angeblich wurde der Fertighausindustrie in der EnEVAbk. zugebilligt eben diese Dinge nicht zu berücksichtigen.
Aufbau der Wände etc. waren auch nicht ganz stimmig. Dies wird jedoch angepasst.
In Summe steht das Haus also spiegelverkehrt knapp um 80 ° aus der Nord-Süd Richtung gedreht im Gegensatz zum En-Nachweis.
Die Verschattung etc. ist auch bei allen Fenstern gleich angesetzt.
Bauort ist Brandenburg
Ich würde gerne einen möglichst korrekten Nachweis haben.
Ist das erlaubt das mir sowas überreicht wird?
  • Name:
  • Florian
  1. + fh können mit Wandausrichtung Ost-West gerechnet werden. das ist konservativ

    (vielleicht schlechter als im Einzelfall nötig), aber auf der sicheren Seite.
  2. Spiegelung irrelevant?

    Und wie sieht es mit der Spiegelung aus?
    Wir haben 14,24 m² auf der Westseite und auf der Ostseite 5,31 m² (Straßenseite).
    Laut Nachweis sind diese Seiten genau spiegelverkehrt.
  3. Ermittlung der solaren Wärmegewinne bei Fertighäusern und vergleichbaren Gebäuden

    "Werden Gebäude nach Plänen errichtet, die für mehrere Gebäude an verschiedenen Standorten erstellt worden sind, dürfen bei der Berechnung die solaren gewinne so ermittelt werden, als wären alle Fenster dieser Gebäude nach Osten oder Westen orientiert. " (EnEVAbk., Anlage 1 Nr.2.6)
    Ost- und Westorientierung werden rechnerisch gleich behandelt, daher ist es unerhelich, ob das Haus gespiegelt wurde.
  4. "Energiesparnachweis"

    Hallo
    Vielleicht noch als Anmerkung, dieser "Nachweis" ist reines Baurecht ...
    Er dient keinesfalls zur Heizungsanlagenplanung und sagt auch nur "bedingt" etwas über den zukünftigen Energieverbrauch aus.
    Gruß
  5. Danke für die schnellen Antworten und Hinweise.

    Dies war so ziemlich meine Hauptsorge, das durch diese ungenaue Berechnung die Anlage falsch dimensioniert wird.
    Werde dann mal meine geäußerten Bedenken zurücknehmen das ich soetwas nicht akzeptieren kann.
    Vielen Dank.
  6. die Heizlast errechnet

    sich über die Heizlastberechnung. Ist wohl was anderes als der "Ausweis".
    Macht Ihnen Ihr Heizungsbauer des Vertrauens (ggf. gegen Geld).

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