Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus
Hallo,
habe eine Frage zu den Treppenhäusern in Mehrfamilienwohnhäusern. Dürfen diese zum beheizten Volumen gerechnet
werden oder nicht? Ich würde sagen Nein.
Wenn das Treppenhaus nicht zum
beheizten Volumen zählt ist dann ja die Treppenhauswand
mein trennendes Bauteil der thermischen Hülle - Frage:
welche Anforderung muss diese dann an den Wärmeschutz
erfüllen, sprich welchen mindest U-Wert muss diese haben?
kann mir da jemand weiter helfen?
habe eine Frage zu den Treppenhäusern in Mehrfamilienwohnhäusern. Dürfen diese zum beheizten Volumen gerechnet
werden oder nicht? Ich würde sagen Nein.
Wenn das Treppenhaus nicht zum
beheizten Volumen zählt ist dann ja die Treppenhauswand
mein trennendes Bauteil der thermischen Hülle - Frage:
welche Anforderung muss diese dann an den Wärmeschutz
erfüllen, sprich welchen mindest U-Wert muss diese haben?
kann mir da jemand weiter helfen?
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Wenn ein ...
Wenn ein Heizkörper da ist, auf alle Fälle. Andernfalls steht es Ihnen frei, ob Sie das Treppenhaus in das beheizte Volumen miteinbeziehen oder nicht.
Zitat aus EnEVAbk., Anlage 1, Nr. 1.4.1: " ... dass ein [ ... ] Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt. "
Geht es hier eigentlich um einen Neubau oder Bestand? Davon hängen unter Umständen die Anforderungen an die U-Werte ab. Näheres dazu finden Sie in der EnEV unter Anlage 3, Nr. 5 und Nr. 7, Tabelle 1, Nr. 5.