Energieausweis bei Verkauf für baufälliges Gebäude?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieausweis bei Verkauf für baufälliges Gebäude?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema  -  Energieausweis bei baufälligen Gebäuden.

Wir wollen ein Nichtwohngebäude verkaufen, dass in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist. Es wird seit 1998 nicht mehr genutzt, das Dach weißt große Schäden auf und viele Fenster sind kaputt.

Nun muss laut EnEVAbk. 2014 bei einem Verkauf ein Energieausweis erstellt werden. Jedoch frage ich mich ob das überhaupt Sinn macht, da das Gebäude in dem jetzigen Zustand gar nicht genutzt werden kann.

Oder ist die EnEV gar nicht anzuwenden da in § 1 Abs. 2 folgendes steht:

"Diese Verordnung gilt

1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden und

2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach Nummer 1"

Somit wäre die EnEV doch eigentlich gar nicht anzuwenden da eine Beheizung doch eigentlich nicht möglich ist.

Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße CU

  • Name:
  • Carsten
  1. Richtig

    Genau das ist die Chance, für Abbruchobjekte die völlig sinnlose Erstellung eines Energieausweises zu umgehen.

    Energieausweise sollen dem Erwerber darüber aufklären, welchen Energiebedarf er zu erwarten hat, wenn er die Immobilie im Kaufzustand weiter nutzt. Wenn in den letzten 5 Jahren gar keine Nutzung und demzufolge auch keine Beheizung mehr vorlag und das Objekt sowieso als Abbruch oder Umbau- bzw. Ausbauobjekt verkauft wird, dann wird wohl niemand im Fehlen eines EnEVAbk.-Ausweises eine Ordnungswidrigkeit sehen können.


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