Dämmstärke für Energieausweis
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmstärke für Energieausweis

Ich weiß jetzt nicht ob dieses Unterforum das richtige ist, aber im Notfall kann die Frage ja vielleicht verschoben werden.

Es geht also um folgendes: wie der Titel schon sagt, benötige ich für das zum Verkauf stehende Fertighaus meiner Großeltern einen EnergieAusweis/Bedarfsausweis. Es ist ein "Platz" Fertighaus aus dem Jahr 1963. Die Wandstärke beträgt 12 cm. Da leider kein alter Kaufvertrag oder Baubeschreibung mehr vorliegt, frage ich mich welche Dämmung in cm die Wände haben könnten. Was wäre ein guter Schätzwert? Und nein, wir wollen keinen Fachmann den Ausweis erstellen lassen. Dies würde sicherlich ein paar hundert € kosten und das Endergebnis wäre sicherlich nicht anders.

  1. so geht es nicht

    Ein Energieausweis darf nur von einer berechtigten Stelle ausgestellt werden. Entweder der Energieausweis wird nach Bedarf oder Verbrauch errechnet. Eine einfache Form nach Verbrauch ist es, wenn sie einen Energie-Verbrauch über Jahre hinweg belegen können. Sie müssen auch energiesparende Maßnahmen wie Nachtabsenkung und regelmäßige Wartung der Heizung nachweisen. Hüten Sie sich vor Fälschungen sonst sind Sie in der Haftung, es könnte sogar zum Rückabwickeln eines Kaufvertrages kommen. Nach der gültigen EnEVAbk. wird die Ausstellung eines Energieausweises an eine zentrale Stelle gemeldet, die etwa 10 Prozent der Ausweise nachprüft.
  2. Titel

    Ich wollte hier

    den Bedarfsausweis bestellen. Wüsste jetzt nicht was dagegen spricht. Zudem ist ein Verbrauchsausweis bei dem Haus meiner Großeltern nicht zulässig, da es vor 1977 gebaut wurde. Zudem habe ich bereits die letzten Heizölrechnungen zusammengesucht. Diese werde ich auch einem Interessenten vorlegen. Allerdings ist ein Bedarfsauswies ja Pflicht. Und ich halte es für unverhältinsimäßig für so ein altes Haus einem Sachverständigen einige hundert € in den Rachen zu werfen wenn der neue Besitzer das Haus sowieso modernisiert oder es sogar abreißen wird bzw. es keinen Unterschied bei der Einstufung macht. Ich hätte bei der Eingabe der geschätzten Dämmstärke sowieso noch 2 cm oder so abgezogen um ein Nimmer sicher zu gehen.

  3. Jeder neu erstellte Energieausweis

    muss beim DIfBt registriert werden. Wie genau ein Bedarfsausweis erstellt werden muss, steht in entsprechenden Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Woher die Panik? Für ein Auto brauchen Sie auch Papiere und wenn die Karre nicht scheckheftgepflegt ist, dann bringt sie am Markt auch weniger.

    Was glauben Sie denn, was ein solcher EnEVAbk.-Nachweis bei einem Energieberater kostet und wie lange er daran sitzt? Da wird nicht einem fetten Krokodil Geld in den Rachen geworfen, sondern ordentliche Arbeit bezahlt!

    Übrigens: Geiz ist nicht geil  -  sondern irgendwas zwischen unüberlegt und peinlich!


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