Fensterversiegelung bei Neubau zur Rollschicht mit Sillikon Pflicht?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Fensterversiegelung bei Neubau zur Rollschicht mit Sillikon Pflicht?

Fensterversiegelung bei Neubau zur Rollschicht mit Sillikon Pflicht?
  • Name:
  • heini
  1. Regel der Technik

    Regel der Technik
  2. Guten Tag, Danke für die Antwort. Kann ich ...

    Guten Tag, Danke für die Antwort. Kann ich ...
  3. Rollschichten müssen abgedichtet werden!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Habe neu gebaut. Das Haus hat Kunststofffenster und gemauerte Klinkerrollschichten. Der Bauunternehmer behauptet, die Fenster müssten zur Rollschicht nicht versiegelt werden. Es sei eine Folie verbaut die vom Fenster bis unter die Rollschicht führt. Ich habe im Netz gelesen das Fenster zur Außenhaut Schlagregendicht sein müssen. Entspricht diese Folie den Vorschriften oder muss zusätzlich noch versiegelt werden? MfG auch zu dieser Ausführungsvariante finden Sie in der Technischen Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks. Guten Tag, Danke für die Antwort. Kann ich Guten Tag, Danke für die Antwort. Kann ich das so verstehen, das dieses auch ohne Versiegelung zulässig ist? MfG heini Werter Forumsteilnehmer,
    natürlich müssen Rollschichten, sodann sie denn dann als Fensterbank ausgelegt wurden abgedichtet werden und zwar so, dass kein Wasser bzw. möglichst wenig Wasser in die Konstruktion gelangen kann.
    Sie haben die Anordnung der Rollschichten schlecht beschrieben. Rollschichten im Klinkermauerwerk können so ziemlich überall eingemauert werden, so auch als Auflockerung einer größeren Klinkerfläche oder zur optischen Abgrenzung der einzelnen Hausgeschosse oder aber als Fensterbank.
    So wie Sie es beschrieben haben, verstehen wir das so, als wenn die Rollschicht als Fensterbank ausgelegt wurde.
    Sodann dies so ist, können Sie davon ausgehen, dass eine derartige Abdichtung ohnehin nicht 100 %tig hergestellt werden kann, weil z.B. auch über die (Mörtel-) Fugen immer Wasser in die Konstruktion gelangen kann.
    In der von Herrn Tilgner genannten Richtlinie des Glaserhandwerks werden Sie wohl eher nicht fündig, jedenfalls dahingehend nicht, wie Rollschichten  -  als solche selbst  -  abzudichten sind und sicher auch nicht (das würden wir nun mal vermuten wollen), wie diese am Fenster (fugendicht) anzuschließen sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  4. nun

    nun
  5. Mhm, Herr Tilgner,

    Foto von Markus Reinartz

    Ich hätt"s nicht geschrieben, wenn ich mir nicht sicher wär. Selbst in der mittlerweile veralteten Fassung der Techn. RiLi Nr. 20 von 2007 war schon ein solches Detail abgebildet. Eine Abdichtungsbahn ist 1 Lage unter der Rollschicht eingezeichnet und am Blendrahmen des Fensters hochgeführt. Dringt Wasser durch die Fugen der Rollschicht, so leitet die Abdichtungsbahn dieses wieder nach draußen. Zusätzlich ist die Fuge zwischen Rollschicht und Blendrahmenunterschnitt mit Hinterfüllschnur und dauerelastischer Abdichtung versehen. Das schützt die Anschlussfuge vor Schlagregen. Herr Reinartz: Die Techn. RiLi ist für Bauschadensachverständige die Bibel in Sachen Fenstereinbau  -  ein echter Lesetipp! Eine Anschaffung, die sich lohnt, zumal sie seit Ende der 90er als DIE Sammlung der Regeln der Technik in Sachen Fenstereinbau gilt. ich hätte es auch nicht geschrieben, wenn ich mir nicht auch (fast) sicher wäre, was aber dennoch denn dann nicht heißt  -  weil nur fast sicher -, dass ich denn dann nicht vielleicht doch falsch liegen könnte.
    Ich habe den Leitfaden hier, allerdings in der 5. Auflage 2010 die ich hier in der aktuellen Ausgabe habe im Regal stehen, den ich denn dann auch mal gerade eben schnell überflogen habe, dies jedoch erst nachdem ich meinen Beitrag eingestellt hatte, wobei ich zu dem Schluss kam, dass meine Vermutung richtig sein muss, weil ich darin  -  auf die Schnelle und beim schnellen überfliegen des Leitfadens- keinerlei Hinweise finden konnte.
    Im Übrigen dürfen Sie davon ausgehen, dass mir schon bekannt ist, wozu die Abdichtungsbahn unterhalb der Rollschicht (Fensterbank) denn nun dann schlussendlich dienlich sein soll, was hier im Übrigen ja auch nicht zur Debatte stand, dies zumindest in meinem vorausgegangenen Beitrag nicht, zumindest hatte ich darüber nichts geschrieben, lediglich ging es in meinem Betrag ja darum, ob es denn dann in dem von Ihnen benannten Leitfaden ein derartiges Ausführugnsbeispiel ausfzufinden sein würde.
    Alles zu wissen auch wenn man es gelesen hat, dürfte wohl aber dennoch den Rahmen dessen sprengen, was ein Mensch in der Lage sein dürfte sich zu merken bzw. merken zu können. Auf Anhieb und ohne nachzuschauen würden Sie sicherlich auch nicht wissen, was im Ingenstau/Korbion unter der Randnummer 1685 zu finden ist, oder, weswegen ich mich ja auch  -  bei der Aussprache meiner Vermutung  -  lediglich nur sehr vorsichtig ausgedrückt hatte. Aber Sie dürfen davon ausgehen, dass ich den Leitfaden gelesen habe. Im Übrigen muss man nicht alles wirklich wissen, sondern lediglich nur wissen, wo man es findet, oder?
    Aufgrund Ihrer Beschwerde, Herr Tilgner, werde ich mir den Leitfaden aber nochmals in einer ruhigen Minute zur Brust nehmen und sodann Sie doch Recht mit Ihrer Auffassung hätten, würde ich dies denn dann hier entsprechend korrigieren. Da ich aber nicht nur hier sitze um Forenbeiträge zu beantworten, werden Sie sich ein wenig gedulden müssen, bis das ich Zeit finde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  6. Sie haben Recht Herr Tilgner!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Tilgner,
    ich habe denn dann eben doch noch einmal schnell nachgesehen und dabei festgestellt, dass Sie insofern Recht haben, als dass es innerhalb des Leitfadens doch zwei Beispiele gibt, die aber in der Überschrift sehr schlecht beschrieben sind und deswegen auch nur schlecht auffindbar sind. Keine Entschuldigung, sondern lediglich eine Feststellung.
    Seite 217,8.2.3.2 Kunststofffenster mit Rollladenkasten gegen Innenanschlag sowie Seite 233,8.2.5.3 Kunststofffenstertüre mit Vorbaurollladen, stumpfer Anschlag in der von mir benannten Ausgabe des Leitfadens. Allerdings fehlt im ersten Fall (warum auch immer, den Grund habe ich jetzt hier nicht weiter verfolgt) die Abdichtung unterhalb der gemauerten Rollschicht (Fensterbank) und im zweiten Fall ist die Abdichtung dargestellt. Jedoch zufriedenstellend ist diese Darstellung für einen Laien sicher eher weniger. Aber nun gut, die Vorschläge gibt es denn dann tatsächlich in dem Leitfaden.
    Außerdem bleibt dennoch zu bemerken, dass in Sachen der Abdichtung der Rollschicht selbst, so wie ich es nun offenschtlich zu Recht beschrieben hatte, keinerlei Angaben gemacht werden.
    Insofern sagt also der Leitfaden, wie von mir wie sich soeben denn dann doch nach erneuter Sichtung des Leitfadens heraus stellte und von mir mithin zu Recht bemerkt wurde, in Sachen Abdichtung nur sehr wenig bis rein gar nichts aus.
    Ich habe mir denn dann mal eben schnell doch die Zeit genommen und sofort nachgeschaut, ich selbst mag es auch lieber, wenn die Dinge gleich geklärt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  7. missverstanden

    missverstanden
  8. Guten Tag Ich bedanke mich vielmals Herr ...

    Guten Tag Ich bedanke mich vielmals Herr ...

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