Schleichender Tod einer Nachrüstpflicht
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Schleichender Tod einer Nachrüstpflicht

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat beschlossen, dass Holzbalkendecken aller Jahrgänge als bereits gedämmt gelten. Gleiches gilt pauschal für alle obersten Geschossdecken seit 1969. Ich bin beeindruckt!
In Teil 15 der EnEVAbk.-Auslegungsreihe heißt es:
als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108-2:2003-07 entspricht; davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden. >
Mal eine Verständnisfrage: Der letzte Teil ("davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden. ") heißt im Umkehrschluss, dass wir für alle obersten Geschossdecken seit 1969 und für ALLE Holzbalkendecken ohne rechnerische Prüfung annehmen dürfen, dass diese den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 einhalten?
IST DAS SO?
DIN 4108-2:2003-07 fordert für die oberste Geschossdecke ein Rmin von 0,9 m² K/W ergo einen maximal zulässigen U-Wert von rd. 1,00 W/m² K.
Kurze Überlegung: richtig  -  Historische Holzbalkendecken haben einen U-Wert von 1,25 ... 2, irgendwas
ABER man kann eben per Gesetzesauslegung die Physik mit Ignoranz strafen. Fragt sich wie lange uns dann noch Mietwohnungen mit Schimmelpilzbefall an den Raumseiten unzureichend gedämmter Außenbauteile zurückstrafen.
Als Ergänzung zu dieser Auslegung der EnEV hätte ich jetzt gern eine Liste von Bauartbeschreibungen oberster Geschossdecken für die der § 10 Abs. 3 noch Gültigkeit besitzt.
Mir fällt da so spontan nichts ein. Bitte um Nachhilfe  -  gern mit Fotos  -  Smiley
  1. keine Kommentare?

    mmh  -  Herr J. schreibt bestimmt erstmal schnell eine Fortsetzung zu seinem Beratungsbüchl Nichts-machen-am-alten-Haus Version 08.15, aber wer von den Kollegen steht da besser im Stoff und kann seine eigenen Erfahrungen erläutern?
    Bin ja echt erschüttert, dass jetzt selbst die sandgefüllten Holzbalkendecken mit einem U-Wert um 2,0 einfach so als "hinreichend" gedämmt gelten sollen und durch die EnEVAbk.-Nachrüstpflicht per Auslegung des § 10 durchrutschen sollen ...
  2. Was willst du

    dazu noch sagen?
    Die machen est ein Gesetz und dann überlegen sie sich was es bedeuten könnte und welche Auswirkungen es hat! In allen Bereichen, so auch auf dem Bau.
    Da warte ich mal ab bis die das offiziell machen, vlt verschwindet es auch schon wieder vor der Veröffentlichung.
  3. das ist öffentlich

    Es handelt sich bei dieser Fachkommission um "DIE" autorisierte Kommentierungsstelle für Fragen über die EnEVAbk.-Auslegung. Die entsprechenden Anfragen und die zugehörigen Antworten lassen sich u.a. bei DIfBt runterladen, offizieller geht es kaum.
  4. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    Interpretation meinerseits: es muss eine Schicht eines DÄMMSTOFFS vorhanden sein, will heißen, ohne eine Schicht, die als dämmend im Sinne der Bauphysik bezeichnet werden kann, muss nachgerüstet werden.
    Wenn eine den statischen Forderungen entsprechende Holzbalkendecke vorhanden ist, dann erfüllt diese automatisch den Mindestwärmeschutz, da die Dicke der Holzschichten dieses Anforderungen für sich Genüge tut, wobei eine jedwede Füllung die wie oben als dämmend bezeichnet werden kann, ein guter Tropfen obendrauf ist.
    Offensichtlich wird versucht, Anträgen auf Unwirtschaftlichkeit gem. Maurermeistern zu umgehen.
    Wobei der Aufwand natürlich im gesunden Verhältnis zum "Ertrag" stehen muss. Und das ist im Sinne der Luftdichtheit bei Holzbalkendecken durchaus prüfenswert.
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. Tod der nachrüstpflicht

    habe den Beitrag eben erst gefunden ...

    Ich finde es ein Armutszeugnis der Politik so zu argumentieren und ein katastrophales Signal an die Menschen: Toll wir müssen nichts machen.

    Ich habe selbst mal in einem Altbau in der obersten Etage gewohnt und die Zimmer nicht warm bekommen, trotz großzügig dimensionierter Heizkörper. Habe dann einfach einige Dämmplatten auf dem Dachboden ausgelegt (der Vermieter hatte nichts dagegen) und siehe da: Es war plötzlich warm und die Heizkörper nur noch lauwarm.

    Viele Eigentümer werden sich jetzt vor der Dämmung drücken und sind sogar im recht.

    So sind die Klimaziele der Bundesregierung auf jeden Fall nicht einzuhalten.

    Viele Grüße

  6. Nachrüstpflicht und Klimaziele ...

    Nachrüstpflicht und Klimaziele die Menschen haben ganz andere Probleme!

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