Hallo, EnEV-Nachweis und die Wirklichkeit
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Hallo, EnEV-Nachweis und die Wirklichkeit

Hallo, ich habe mit einem Architekten ein Haus gebaut, für welches er auch die EnEVAbk.-Berechnung gemacht hat. Dort ist angekreuzt, *Wärmebrücken* werden pauschal berechnet, oder ähnliches. Sorry, ich bin in der Arbeit und die Berechnung nicht dabei.
Die Wirklichkeit ist jedoch anders, der Balkon ist eine rausgehende Decke, die Frostschützer sind nicht gedämmt. (Hanghaus, talwärts Frostschützer), Talwärts folgender Aufbau: Frostschützer, 20 cm dicke Bodenplatte, darauf die Dämmung 7 cm (Büroräume), Außenmauerwerk 30 cm Porotonsteine mit Wärmeleitfähigkeit 0,12 direkt auf der kalten Bodenplatte.
Der Architekt lachte mich aus, als ich ihn darauf angesprochen habe, Kinderkramm, ich will doch Gewinne der Dämmindustrie doch nicht erhöhen.
Ich bin jedoch auf Schimmel allergisch ...
Danke für Meinungen Lena
  1. Glaube ich nicht.

    Der Architekt lacht Sie nicht aus. Es sein denn, es ist gar nicht Ihrer, sondern der von der beuaftragten Firma.
    Sie haben wirklich "frei" gebaut?
    Grundsätzlich haben Sie "gesetzlichen" Anspruch auf theoretische Schimmelfreiheit: > 12.6 ° an jeder Stelle an der Außenwand (innen). Ausnahme: Fenster.
    Alles andere, inkl. Maß der Energieeinsparung, ist Sache der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Baupartnern.
  2. Mein Architekt, der die EnEV-Berechnung gemacht hat

    leider mündlicher Vertrag, so ein Blödsinn ...
    1. gehört die EnEVAbk.-Berechnung zur Baugenehmigung und muss man sich danach halten?
    2. dem Bauunternehmer sind keine Wärmebrücken aufgefallen, er hat keine Bedenken angemeldet ... es war nicht im Bauvertrag ...
    3. NUR Bei mir gibt es hier Differenzen
    MfG Lena
  3. zu 1: Ja, man muss die EnEV einhalten ...

    zu 1: Ja, man muss die EnEVAbk. einhalten.
    I.d.R. wird die Beiblatt2-Konformität gewählt.
    (WB-Zuschlag 0.05 x Gebäudehüllfläche)
    Ist im Zweifel nachzuweisen.
    2. Logisch fällt dem nichts auf.
    3. Verstehe ich nicht.
  4. die Wärmebrücken bilde ich mir nur ein

    die sind nicht da,
    Balkonplatte? eventuell Rundumdämmung,
    Dämmung der Frostschürze? Träumerei, wer gibt für so was Geld aus?
    ob die Berechnung stimmt, werde ich noch nachrechnen lassen
    weitere Wärmebrücken? bestimmt sind welche, die ich nicht kenne, aber ich überlege, alles über einen SV prüfenlassen
    MfG Lena
    Frohe Ostern
  5. EnEV & Wärmebrücken

    Hallo
    Die EnEVAbk.-Berechnung ist "reines" Baurecht. Es wird der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust bei "Normbedingungen" bestimmt.
    Sie dient nicht zur;
    • Anlagenplanung
    • Ermittlung des tatsächlichen Verbrauch an Heizenergie

    Normal wird ein Zuschlag von 0,1 für die Wärmebrücken gewählt (welcher auch im Altbau reicht). Für gut geplante Häuser kann jedoch auch der Zuschlag auf 0,05 reduziert werden wenn;

    • ein Wärmebrückennachweis nach DINAbk. 4108-6 Bbl 2 erstellt wird
    • die Wärmebrücken detailliert berechnet werden.

    Dies kostet natürlich Zeit und Geld. Der Vorteil liegt darin, dass vor allem bei hochgedämmten Häuser der Wärmebrückenzuschlag von 0,1 sehr hoch ist und mit dem detalierten Nachweis die Dämmstärke deutlich reduziert werden kann.
    Zusätzlich müssen natürlich alle Bauteile (bei Neu- oder Umbau (Neubau, Umbau)) einen "Mindestwärmeschutz" nach EnEV oder DIN 4108 einhalten um;

    • den Wärmeverlust zu reduzieren (Estrichdämmung Büro nur 7 cm?)
    • Tauwasserausfall an Bauteilen zu verhindern.

    Gruß

  6. Nun zelebrier mal nicht dein Pfuschopferdasein, liebe Lena

    Grundsätzlich gilt:
    Wer Frostschürzen gedämmt haben will, muss dieses vereinbaren.
    (Ausnahmen bestätigen die Regel)
    Punkt. Aus. Schluss.
    Wenn es wirklich Dein von Dir beauftragter Architekt war, dann erscheint es lediglich merkwürdig, dass er Deine Wünsche in der geschilderten Form ignoriert.
    Ich bleibe dabei: Ich glaube es nicht. Bitte alle Fakten auf den Tisch. Was für einen Vertrag hast Du mit deinem Architekten?
    Baut der Dir dein Haus schlüsselfertig zum Festpreis?
  7. Achtung Hr. JDB

    "Mein Architekt, der die EnEVAbk.-Berechnung gemacht hat 23.03.08
    leider mündlicher Vertrag, so ein Blödsinn ... "
    Mündlicher Vertrag? Echt? Gartenzaunvertrag mit einem zukünftig ehemaligen Freund?  -  "manchmal, aber nicht so teuer! "?
    Nu hat der Architekt für sein knappes Honorar vielleicht keine Lust mehr auch noch ein Bauphysikseminar für die Bauherrin zu liefern und diese ist sauer, weil sie sich nicht genügend betreut fühlt.
    Dann muss Sie nun an einen anderen Fachmann das entsprechende Honorar zahlen, um sich den vorliegenden EnEV-Nachweis erklären zu lassen ...
    SORRY, nur so eine These.
  8. Die Antworten:

    mein Architekt liebt 2 Sachen: Geld und faul sein. Nur bei Rechnungsschreiben war er nicht zu langsam. Er war mit LPAbk. 1-8 beauftragt, alle LP! . Er hat auch die entsprechende EnEVAbk.-Berechnung gemacht, f. Zusatzentgeld.
    Natürlich hat er mich bei Bauverträgen beraten, auf die eventuellen Wärmebrücken, hier die herausragende Balkonplatte (ca. 10 m lang entlag der südlichen Hauswand ) oder die Möglichkeit der Frostschützendämmung nie hingewiesen. Die 7 cm Dämmung im Arbeitszimmer sind wirklich so geplant und eingebaut worden. Vorher soll ich denn das wissen? Jegliche Fragen waren als Angriff auf seine Fachlichkeit gedeutet ...
    Ich habe wirklich eine Schimmelallergie und davon habe ich Angst ...
    Deswegen was nutzt mir solche EnEV-Berechnung, wenn sie nicht stimmt und danach nicht gebaut wird? Schade um Papier!
    Lena
  9. Ich meine ...

    Wenn die Lena richtig stunk macht, kann es bitter für den Architekt werden. Manche Aufsteller, machen sich gar keine Gedanken, was es bedeutet, mal eben schnell den Haken im EnEVAbk. Programm "Wärmebrückenzuschlag pausch 0,05" anzuklicken.
    Das die Wärmebrücken dann auch nach dem Beiblatt der 4108 zu planen und auszuführen sind, juckt da viele nicht. Es kann sein, wenn die Wärmebrücken nicht nach DINAbk. 4108-6 Bbl. 2 ausgeführt sind, der EnEV-Nachweis nicht mehr zu erbringen ist.
    Aber, Lena, um herauszubekommen, ob der EnEV-Nachweis richtig gerechnet ist und das Gebäude entsprechend des Nachweises ausgeführt ist, müssen Sie schon einen weiteren Sachverständigen einschalten (Sachverständiger für Wärme- und Schallschutz (Wärmeschutz, Schallschutz), Sachverständige für Schäden an Gebäuden etc.) einschalten, der den EnEV-Nachweis prüft und mit der tatsächlichen Situation am Gebäude vergleicht.
    Das kostet Honorar, welches Sie bezahlen müssen, da das erstmal nur Ihrem persönlichen Wissensgewinn dient.
    Gruß

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