Anspruch auf Energieausweis bei Neubau?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Anspruch auf Energieausweis bei Neubau?

Hallo, habe ich beim Kauf einer Doppelhaushälfte vom Bauträger einen Anspruch auf einen Energieausweis? Vertraglich ist nur festgehalten dass nach der aktuell gültigen EnEVAbk. gebaut wird über einen Ausweis steht nichts drin. Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung? Vertragsabschluss war im Juni, Übergabe des Hauses im November. Es zählt aber trotzdem die EnEV 2004, oder? Habe ich dann also einen Anspruch zumindest auf einen Energie- oder Wärmebedarfsausweises. Vielen Dank und schöne Grüße anster
  1. Der Ausweis ist für Neubauten Pflicht,

    also sollte er auch vorliegen und ausgehändigt werden können.
    ... Ein Schelm, wer Übles dabei denkt! ...
  2. Immer wieder schwarze Schafe

    auch bei manch einem Bauträger gilt die seltsame Logigk: "Was der Bauherr nicht weiß, kann er nicht gegen mich verwenden. "  -  Sind Sie schon eingetragener Eigentümer des Hauses? Dann können Sie auch selbst zum Bauamt gehen und sich von Bauplänen, Statik und Energiebedarfsausweis eine Kopie ziehen statt drauf zu warten, dass der Bauträger weich wird und sie rausgiebt.
  3. Hallo, vielen Dank für die Antworten. So habe ...

    Hallo, vielen Dank für die Antworten. So habe ich es auch verstanden, aber beim Bauträger sucht man gerade (oder schon etwas länger) noch den Zuständigen der es aushändigen kann ...
    Gilt bei mir denn die EnEVAbk. 2004 oder 2007, Zählt also der Kauf oder die Übergabe des Hauses als Zeitpunkt? Gruß anster
  4. Eigentumsumschreibung ist wohl beantragt aber ich habe noch ...

    Eigentumsumschreibung ist wohl beantragt aber ich habe noch nichts vorliegen vom Notar / Gericht.
  5. Zeitpunkt Bauantrag gilt

    hinterher ändern geht ja auch schlecht ;-)
  6. Geschick

    Es kommt ein wenig auf das Wohlwollen des Archivbeamten der Aktenkammer an. Gehen Sie dort mal hin mit einer Kopie des Kaufvertrages und Ihrem Ausweis. Stellen Sie sich als der neue Eigentümer vor und wünschen Sie Akteneinsicht. In den meisten Fällen klappt es und Sie bekommen schon jetzt die Akteneinsicht. (So läuft es jedenfalls in Berlin und Brandenburg)
  7. Vielen Dank für die Antworten, eine Frage

    hätte ich noch. In diesem Baugebiet wird diese Haus schon seit mehreren Jahren gebaut. In unserem Bauabschnitt wurden drei Doppelhäuser letztes Jahr gebaut. Muss der Bauträger für jedes Haus einen Bauantrag abgeben oder wird bei so einem Baugebiet nur ein Antrag abgegeben? Ich frage nur ob es sein könnte, dass er einen Bauantrag abgegeben hat im Jahr 2002 und er bei unseren Häusern aus 2007 die EnEVAbk. 2004 nicht einhalten müsste. Die Häuser sind identisch nur wurde 2007 das erste mal kein Klinker, sondern WDVSAbk. verbaut. Viele Grüße anster

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