Einhaltung der Energiesparnormen innerhalb eines Jahres nach Kauf?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Einhaltung der Energiesparnormen innerhalb eines Jahres nach Kauf?
Guten Tag,
ich bin mir nicht ganz sicher wie ich mit dem Thema umgehen soll.
Ich habe erst vor kurzem von den Auswirkungen der EnEVAbk. erfahren - und bin baff was mir alles dazu erzählt wird.
Ich möchte gerne ein Haus aus den 50/60 ern kaufen. Es ist in einem sehr schlechtem Zustand, besitzt nur "Ölkübel" (hier muss man Öl reingießen und anzünden) und die Fassade wie auch andere Teile sind extrem heruntergekommen.
Es steht eine komplette Erneuerung an. Nun die Aussage die mich irritiert: Ich muss als Käufer innerhalb eines Jahres die EnEV erfüllen? Ich kann dies nirgendwo nachlesen.
1. Stimmt dies?
So ein Gesetzespassus wäre das ko für jedes alte Haus hier in der ländlichen Umgebung.
2. Was "blüht" mir, wenn ich dies nicht einhalte.
3. Derzeit sind die "Ölkübel" außer Funktion gesetzt. Geheizt wird mit Elektroheizungen. Hat dies Auswirkungen?
4. Benötige ich einen Energiepass für Umbauförderungen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
M. Schulte
ich bin mir nicht ganz sicher wie ich mit dem Thema umgehen soll.
Ich habe erst vor kurzem von den Auswirkungen der EnEVAbk. erfahren - und bin baff was mir alles dazu erzählt wird.
Ich möchte gerne ein Haus aus den 50/60 ern kaufen. Es ist in einem sehr schlechtem Zustand, besitzt nur "Ölkübel" (hier muss man Öl reingießen und anzünden) und die Fassade wie auch andere Teile sind extrem heruntergekommen.
Es steht eine komplette Erneuerung an. Nun die Aussage die mich irritiert: Ich muss als Käufer innerhalb eines Jahres die EnEV erfüllen? Ich kann dies nirgendwo nachlesen.
1. Stimmt dies?
So ein Gesetzespassus wäre das ko für jedes alte Haus hier in der ländlichen Umgebung.
2. Was "blüht" mir, wenn ich dies nicht einhalte.
3. Derzeit sind die "Ölkübel" außer Funktion gesetzt. Geheizt wird mit Elektroheizungen. Hat dies Auswirkungen?
4. Benötige ich einen Energiepass für Umbauförderungen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
M. Schulte
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Vermutlich Erneuerungspflicht für Heizungen vor Baujahr. '78
2 Jahre nach Eigentumswechsel gemeint. Betrifft aber nur Zentralheizungen.
Zu 3.) Ja: Auf Ihren Geldbeutel.
( & vorsicht, wenn asbesthaltige Nachtspeicheröfen- teure Entsorgung!)
Zu 4:Der Verkäufer ist verpflichtet, einen
Empfehle dringend, sich im