Sommerlicher Wärmeschutz
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Sommerlicher Wärmeschutz

Hallo,
Was ist eigentlich, wenn der Fensterflächenanteil nach EnEVAbk. einen Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz nicht erforderlich macht? In der DINAbk. 4108 gibt es keine prozentuale Beschränkung als Kriterium, ob ein Nachweis zu erstellen ist oder nicht. Muss ich also einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach 4108 auch führen, wenn er nach EnEV nicht erforderlich wäre?
  • Name:
  • U. Sysk
  1. öffentlich-rechtlich vs. privatrechtlich

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    > Was ist eigentlich, wenn der Fensterflächenanteil nach EnEVAbk. einen Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz nicht erforderlich macht?
    Dann ist kein öffentlich-rechtlicher Nachweis erforderlich.
    > In der DINAbk. 4108 gibt es keine prozentuale Beschränkung als Kriterium, ob ein Nachweis zu erstellen ist oder nicht.
    Nicht ganz richtig, vgl. DIN 4108-2:2003-07 Tabelle 7.
    > Muss ich also einen Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach 4108 auch führen, wenn er nach EnEV nicht erforderlich wäre?
    Wenn er nach DIN 4108 vorgesehen und privatrechtlich geschuldet ist ja, z.B. wenn man mit einer entsprechenden Planung und Nachweisführung nach den Regeln der Technik beauftragt ist.

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