Energiediagnose fehlerhaft Haftung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiediagnose fehlerhaft Haftung

Wir haben für unsere Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1963 eine Energiediagnose durch einen von der Bafa zugelassenen Berater erstellen lassen. Beim anschließenden Beratungsgespräch stellten wir fest, dass schon bei der Bestandsaufnahme Fehler gemacht wurden. Einsicht beim Berater herrschte erst nach massivem Drängen unsererseits.
Nun sind wir verunsichert, ob die Energiediagnose noch weitere Fehler enthält. Wer haftet, wenn nach der Sanierung (wie durch die Energiediagnose vorgeschlagen) festgestellt wird, dass die EnEVAbk.-Kriterien doch nicht erfüllt sind? Wir überlegen die Abnahme durch einen anderen Architekten machen zu lassen.
Danke.
tamerza
  • Name:
  • tamerza
  1. Ist der Wisch nur für die BAFA-Zuschüsse?

    Das kontrolliert doch sowieso niemand.

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