An- und Umbau (Anbau, Umbau)
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

An- und Umbau (Anbau, Umbau)

Ist es Pflicht, bei einem An- und Umbau (Anbau, Umbau) eines Wohnhauses (Baujahr 1979) dies auf die neueste EnEVAbk. abzustimmen?
  • Name:
  • Josef Drexler
  1. ja

    Hallo Herr Drexler,
    je nach Umfang der Änderung ist es Pflicht.
    siehe § 8 der EnEV 2004.
    Grüße

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