Genauigkeit Wärmeschutzberechnung, Mängel am WDVS
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Genauigkeit Wärmeschutzberechnung, Mängel am WDVS

Heute war nach langem der Gerichtsgutachter da, der mein WDVSAbk. begutachtet hat. Er prüft vorerst ohne Wärmebild und Blower Door den allgemeinen baulichen Zustand.
Er gab mir den Tipp den Verbrauch meinen Wärmepumpe mit dem berechneten Bedarf abzugleichen.
Frage 1: Welche Toleranzen hat die Wärmeschutzberechnung und der darin errechnete Jahres-Primärenergiebedarf?
Der bei mir errechnete Bedarf liegt bei 11.016,60 kWh/a
Nun habe ich in den ersten 268 Tagen 8.932 kWh Strom verbraucht.
Laut Berechnung hätte ich aber nur 8.089 kWh verbrauchen dürfen.
Frage 2: Ist der Mehrverbrauch von ca. 10 % innerhalb der Toleranzen, ist er tolerierbar?
Wichtig: Zwar lief in den ersten 14 Tagen das Estrichheizprogramm, dafür wurde in den ersten zwei Monaten kein Warmwasser verbraucht, da wir eben erst nach 2 Monaten eingezogen sind.
Frage 3: Kann der Mehrverbrauch schon ein Zeichen für eine mangelnde Wärmedämmung insbesondere des WDVS sein?
Frage 4: Muss der Gutachter eine Wärmebildaufnahme machen, wenn die Fragestellung lautet: " Erfüllt das aufgebrachte WDVS die Anforderungen des Wärmeschutznachweises insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich um ein KfW 40 Haus handelt"? Wie sonst kann er das überprüfen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
  1. wer viel fragt beommt viele Antworten

  2. Ich würd aber gern noch andere Antworten be (k) ommen!

    siehe oben! Den Link kenne ich, die Frage ist ja schließlich von mir! Heißt aber nicht, dass in beiden Foren nur die selben Fachleute verkehren oder?
  3. tja ...

    Also,
    1.)
    in der Regel verbrauchen Gebäude in den ersten 1  -  2 Jahren etwa 15  -  25 % mehr Energie, da ein Teil der Energie benötigt wird, um noch vorhandene Rohbaufeuchte auszutrocknen ...
    das ist ganz normal und stellt auch keinen Mangel dar.
    Das bitte ich zu berücksichtigen.
    Übrigens: der Jahres-Primärenergiebedarf ist als Grundlage zur Bewertung des tatsächlichen Verbrauchs absolut ungeeignet. Dies hängt damit zusammen, das im Primärenergiebedarf ein Faktor für die "ökologische Effizienz" des Heizsystems steckt.
    2.)
    Der Gutachter braucht keine Thermografie durchführen.
    die Thermografie ist, insbesondere bei sehr gut dämmenden Bauteilen, nicht geeignet, Unterschiede der Dämmwirkung in der zweiten Nachkommastelle zu erkennen. Anhand einer Thermografie kann der U-Wert nur mit größten Einschränkungen bestimmt werden. Allerdings muss man immer die tatsächlichen instationären Randbedingungen der Messungen, Abweichungen des Messsystems (Ungenauigkeiten), Wind- und Wetterverhältnisse, die zuzuordnenden Raumlufttemperaturen und die Oberfläche (Emissionskoeffizient) berücksichtigen.
    Also für die Beurteilung des Dämmsystems zum Nachweis der KfW-40-Eigenschaft nicht sonderlich geeignet.
    Besser: Berechnung prüfen, Lieferscheine prüfen etc. ...
    Herzliche Grüße aus Dinkelsbühl!

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