Ferienhaus + EnEV
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Ferienhaus + EnEV

ich habe jetzt einiges zum Thema gelesen, bin aber immer noch unsicher wie die EnEVAbk. auf ferienhäuser anwendbar ist. deshalb einige fragen:
1.
stimmt da jetzt mein Eindruck, dass ein gerade erworbenes Ferienhaus in NRW (in einem, Sondernutzungsgebiet) nicht unter den Geltungsbereich der EnEV fällt, da es nicht min. vier Monate im Jahr geheizt wird?
2.
und was passiert bei Veränderungen des Ist-Zustands? zurzeit befindet sich in dem Haus keine Heizung. mein plan ist aber, einen pelletkaminofen einzubauen. spielt das eine rolle?
3.
und bei baulichen Veränderungen? (z.B. größere Fenster, Fassadenverkleidung etc.)
  • Name:
  • seben theben
  1. richtig gelesen

    1. Ja
    2. als erstes: ist das in dem, Sondernutzungsgebiet gestattet?
    dann: den Kaminkehrer fragen,
    dann: tritt dadurch eine Nutzungsänderung auf?
    sprich: nicht mehr Nutzung als Ferienhaus in einem Sondernutzungsbebiet?
    3. so lange in der Satzung zu diesem, Sondernutzungsgebiet nicht direkt verboten, sollte es erlaubt sein.
    erst mal gucken, was ist überhaupt erlaubt!

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