Nachweisberechtigte für EnEV
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Nachweisberechtigte für EnEV

Wer ist zur Erstellung einer Wärmeschutzberechnung und des Energiepasses in Bayern berechtigt?
Welche Qualifikationen muss man besitzen?
Welche Mitgliedschaften sind zwingend erforderlich?
Gibt es Unterschiede zwischen normalem Nachweis zum Bauantrag und einer KfW-Förderung?
  • Name:
  • rened
  1. ZVEnEV

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Das ist in der ZVEnEV geregelt, § 6:
    Der Energiebedarfsausweis oder Wärmebedarfsausweis ist von einem für das Bauvorhaben nach Art. 68 Abs. 7 BayBoAbk. nachweisberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen.
    KfW: das ist je nach Maßnahmenpaket unterschiedlich. Beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Maßnahmepaket 4 muss man sein:
    im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. als Energieberater zugelassen oder
    eine nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung.

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